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Beauftragung der Heizungsförderung für Nichtwohngebäude
Vom Kunden (Antragsteller) auszufüllen

Angaben zum Fachunternehmen (z.B. Heizungsbauer)

Damit wir Ihre Förderung reibungslos und ohne Verzögerungen abwickeln können, benötigen wir die vollständigen Angaben zum ausführenden Fachunternehmen (z.B. Heizungsbauer). Hintergrund: Auch das Fachunternehmen (z.B. Heizungsbauer) muss im Förderprozess bestimmte Unterlagen bereitstellen bzw. bestätigen (z. B. Angebot, technische Angaben, Nachweise/Bestätigungen). Bitte nennen Sie uns daher den Namen des Fachunternehmens (z.B. Heizungsbauer) sowie E-Mail-Adresse und - falls vorhanden - Angebots- oder Auftragsnummer. So können wir die Anfrage eindeutig zuordnen, Rückfragen schnell klären und die benötigten Unterlagen gezielt beim richtigen Ansprechpartner anfordern.

Angaben zum Antragsteller - Heizungsförderung

Private Antragsteller: Name und Wohn-/Postadresse müssen mit Ihrem Ausweisdokument (z.B. Personalausweis) übereinstimmen. Andere Antragsteller: Bitte hier die Geschäftsadresse angeben und die verantwortliche Person eintragen.

Antragsteller
*Bei Privatpersonen: Nur Gebäudeeigentümer können Anträge stellen. Private Investoren (Privatpersonen), die nicht Eigentümer des Gebäudes sind, z.B. Mieter, Pächter, sind nicht antragsberechtigt.

Antragstellertyp

Sind sie als Antragsteller (Mit-)Eigentümer des Gebäudes?
Sind Sie als Antragsteller vorsteuerabzugsberechtigt?

Nur Gebäude die unter das Gebäudeenergiegesetz (GEG) fallen, sind förderfähig.

Beauftragung

Hiermit bestelle ich verbindlich den Fördermittelservice des Energiebüro Jenninger. Der Service beinhaltet die Erstellung der gewerblichen Bestätigung zum Antrag (gBzA) der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) inkl. Prüfung der Voraussetzungen, sowie die gewerbliche Bestätigung nach Durchführung (gBnD) für die Auszahlung des Zuschusses. Die Vergütung für den Fördermittelservice erfolgt in Höhe von 10% der zum Zeitpunkt der gBzA-Erstellung ermittelten, voraussichtlichen Fördersumme. Die Rechnungsstellung erfolgt bei Zuteilung der gBzA.

Meine bevorzugte Kontaktmethode (inklusive Dokumentenversand)

Vertragsvoraussetzungen

Ein vom Auftragnehmer und Auftraggeber unterschriebener Liefer-/Leistungsvertrag (Auftrag) liegt vor. Dieser enthält eine aufschiebende oder auflösende Bedingung sowie das voraussichtliche Datum der Umsetzung der Maßnahme. Alternativ zu einer im Vertrag integrierten Klausel (aufschiebende / auflösende Bedingung) kann auch der Vordruck (hier herunterladen) genutzt werden.

Bitte legen Sie in diesem Fall den Vertrag und alle weiteren Angebote unbedingt in Kopie bei
Ein Auftrag oder unterschriebenes Angebot ohne aufschiebende oder auflösende Bedingung führt zum Ausschluss von der Förderung!

Erklärungen

Ich erkläre, dass ich die BEG-Richtlinie und die Technischen Mindestanforderungen in der aktuellen Fassung gelesen habe und beachte die darin enthaltenen Informationen. Die Dokumente finden Sie unter folgenden Links: Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM), Merkblatt Heizungsförderung, Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen. Ich verstehe, dass zwar grundsätzlich Förderung für die gleichen Maßnahmen auch an anderer Stelle beantragt werden kann, die nach dieser Richtlinie gewährte Förderung jedoch so gekürzt wird, dass eine Förderquote von maximal 60% erreicht wird. Ich erkläre, dass kein Antrag beim BAFA auf Förderung derselben Kosten gestellt wurde oder gestellt wird. Ich verstehe, dass eine doppelte Antragstellung ausgeschlossen ist. Mir ist bewusst, dass meine Angaben überprüft werden. Ich verstehe, dass eine Kumulierung mit der steuerlichen Förderung nach § 35a (Steuerermäßigung bei Aufwendungen für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen - Handwerksleistungen) und § 35c (Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden) des Einkommensteuergesetzes (EStG) ausgeschlossen ist. Ich versichere, dass ich alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht habe. Mir ist bewusst, dass unrichtige oder unvollständige Angaben bereits subventionsrechtliche Tatbestände nach § 264 StGB darstellen. Ich nehme zur Kenntnis, dass soweit personenbezogene Daten durch die KfW verarbeitet werden, für die Rechtsgrundlagen der Verarbeitung sowie die weiteren datenschutzrechtlichen Informationen auf die produktspezifischen Datenschutzhinweise und Informationen zum Widerspruchsrecht im Inländischen Fördergeschäft (abrufbar unter kfw.de/datenschutzhinweise) sowie auf die Datenschutzgrundsätze der KfW (kfw.de/datenschutz) in ihrer jeweils gültigen Fassung hingewiesen wird.

Unterschrift löschen

Neue Heizanlage

Welcher Heizungstyp ist als Neuanlage geplant?
Wird das Vorhaben im Rahmen einer Contracting-Vereinbarung durchgeführt?
Soll neben dem Zuschuss zusätzlich noch der Ergänzungskredit (Antragsteller und Kreditnehmer müssen identisch sein) in Anspruch genommen werden?

Standort der Maßnahme

Adresse des Förderobjektes
Wieviele Gebäude werden zukünftig von der neuen Heiztechnik versorgt?
Falls mehrere Gebäude versorgt werden sollen, muss ein Antrag für ein Gebäudenetz beim BAFA gestellt werden. Bitte melden Sie sich bei uns, um die weitere Vorgehensweise abzustimmen.
Liegt das Gebäude in einem Gebiet mit ausgewiesenem Anschluss- und Benutzungszwang für ein Wärmenetz?
Wenn Ja wird ausschließlich der Anschluss an das Netz und keine Einzelheizung gefördert.

Gebäudealter

Baujahr des Gebäudes
Einzelmaßnahmen sind nur in Gebäuden förderfähig, die taggenau mindestens 5 Jahre alt sind.

Gebäudetyp/Nutzung

Welche Art von Gewerbe, Werkstätten, Kindergärten, Lagerhallen, Bürogebäude etc.
Ist die betroffene Gebäudefläche kleiner als die gesamte Gebäudefläche, so ist die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten nur der prozentuale Anteil der betroffenen- zur gesamten Fläche
Handelt es sich um ein gemischt genutztes Wohn-/Nichtgebäude?
Bei gemischt genutzten Gebäuden, die überwiegend (zu mehr als 50 %) für Nichtwohnzwecke genutzt werden, zählen die als Wohnfläche genutzten Flächen ebenfalls zur Nettogrundfläche

Aktueller Energieverbrauch des Gebäudes

Wir benötigen Angaben zum Energieverbrauch des Gebäudes. Bitte wählen Sie aus, ob Sie den Heizenergieverbrauch (Mengenangaben der Energieträger) des Vorjahres oder einen Gebäudeenergieausweis übermitteln möchten

Weitere Förderungen

Die förderfähigen Kosten sind je Gebäude und Wohneinheit begrenzt

Wurde für das betroffene Gebäude bereits eine Förderung für die Heizung (BAFA, KfW, sonstige Fördergeber) beantragt oder in Anspruch genommen?