Erfolgreiche Förderung von Schleifmaschinen (Holz) durch staatliche Fördermittel für mehr Energieeffizienz
Erfolgreiche Förderung von Schleifmaschinen (Holz)
Staatliche Fördermittel für Investitionen in Schleifmaschinen (Holz)
Die Investition in neue energieeffiziente Schleifmaschinen (Holz) wird durch attraktive Fördermittel unterstützt, die darauf abzielen, die Energieeffizienz zu erhöhen und die Nachhaltigkeit in industriellen Prozessen zu verbessern. Um von der maximalen Förderhöhe profitieren zu können, darf auf keinen Fall förderschädlich gehandelt werden.
Nutzen Sie unsere kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zur Förderfähigkeit und voraussichtlichen Förderhöhe. Unser erfahrenes und kompetentes Team freut sich darauf, Sie effektiv zu unterstützen und sicherzustellen, dass Ihre Förderung erfolgreich verläuft.
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Informationen zur erfolgreichen Förderung
Alles was Sie wissen müssen
Sichern Sie sich jetzt Fördermittel in Höhe von bis zu 15% der Investitionssumme
Für kleine Unternehmen
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Maximale Förderhöhe der Investitionssumme
Unter 50 Mitarbeiter und unter 10 Millionen € Umsatz oder unter 10 Millionen Euro Bilanzsumme
Für mittlere Unternehmen
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Maximale Förderhöhe der Investitionssumme
Ab 50 bis unter 250 Mitarbeiter und unter 50 Millionen € Umsatz oder unter 43 Millionen € Bilanzsumme
Für große Unternehmen
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Nicht förderfähig in der Modul 4 Basisförderung
Ab 250 Mitarbeiter oder über 50 Millionen € Umsatz und über 43 Millionen € Bilanzsumme
Förderfähig ist ausschließlich der Austausch von Bestandsanlagen und nur für kleine und mittlere Unternehmen
Die staatliche Förderung erfolgt über die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Modul 4 Basis) vom BAFA
Folgende Anlagetypen müssen in der Modul 4 Basisförderung beantragt werden: CNC-Bearbeitungsmaschinen, Drehmaschinen, Fräsmaschinen, Erodiermaschinen, Schleifmaschinen, Kantenanleimmaschinen, Faserlaser, Wasserstrahlschneideanlagen, Lackierkabinen, Flurförderfahrzeuge, Schweißgeräte, Pelletpressen, Brikettpressen, Spritzgießmaschinen, freistehende Filtertürme zur dezentralen Prozessluftaufbereitung, Backöfen für Lebensmittel, Geschirrspülmaschinen, Kühlmöbel für Lebensmittel, Optimierung von Biogasanlagen, Kinoprojektoren, Solarien
Verhindern Sie förderschädliches Verhalten und kontaktieren Sie uns vor der Investition…
Um Fördermittel zu erhalten, darf die Maßnahme noch nicht beauftragt werden! Stellen Sie sicher, dass Sie vor der Beauftragung der Maßnahme mit uns in Kontakt treten!
Die Beauftragung von Lieferanten ist erst nach Antragstellung möglich und nur unter Vorbehalt mit klar definierten Vertragsbedingungen!
…und profitieren Sie von unserer kostenlosen und unverbindlichen Ersteinschätzung…
Wir prüfen, ob Ihre geplante Investition grundsätzlich förderfähig ist und welche speziellen Voraussetzungen in Ihrem individuellen Fall vorliegen
Sofern die geplante Investition förderfähig ist, prüfen wir zudem, welche voraussichtliche Förderhöhe für Ihre Investition erreichbar ist
…sowie von unserem Versprechen, niemals ein finanzielles Risiko zu haben
Nach der kostenlosen und unverbindlichen Ersteinschätzung erhalten Sie auf Wunsch unser Angebot mit Angaben zur Höhe unseres Honorars
Kein finanzielles Risiko für Sie, denn unser Honorar wird erst fällig, nachdem der Zuwendungsbescheid erteilt wurde und die Auszahlung der Fördermittel sichergestellt ist
Schließen Sie sich über 1.000 zufriedenen Kunden an, denen wir dabei geholfen haben, erfolgreiche Förderungen und Projekte im Bereich der Energieeffizienz zu realisieren – wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner für die Energiewende und mehr Nachhaltigkeit in Ihrem Unternehmen
Die erfolgreiche Förderung von Schleifmaschinen (Holz) Schritt für Schritt vom Erstkontakt bis zur Auszahlung der Fördermittel
Anfrage eingegangen
Erste Kontaktaufnahme
Kostenlose Erstberechnung zur möglichen Förderhöhe
Mitteilung der Erstberechnung
Angebot vom Energiebüro Jenninger erhalten
Beauftragung den Förderantrag zu stellen
Ausarbeitung des Fördermittelantrags (Berechnung Energieeinsparung / THG-Einsparung)
Förderantrag wurde gestellt
Warten auf den Zuwendungsbescheid vom BAFA
Zuwendungsbescheid wurde erteilt
Umsetzungsbegleitung der Anlage
Fertigstellung der Anlage
Verwendungsnachweis wird erstellt
Verwendungsnachweis wird eingereicht
Das BAFA prüft den eingereichten Verwendungsnachweis
Fördermittel werden ausbezahlt
Wir sind vom ersten bis zum letzten Schritt an Ihrer Seite und begleiten Sie auf dem Weg zur erfolgreichen Förderung von Schleifmaschinen (Holz)
Bei uns sind Sie in jeder Phase des Förderprozesses gut aufgehoben. Mit einem Team aus über 20 erfahrenen und kompetenten Mitarbeitern stellen wir sicher, dass Sie zu jedem Zeitpunkt – vor der Antragstellung, während der Bearbeitung und nach der erfolgreichen Auszahlung der Fördermittel – den passenden Ansprechpartner an Ihrer Seite haben.
Wir freuen uns auf Ihre schriftliche Anfrage
Anruf
Wir sind telefonisch jederzeit für Sie erreichbar
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