Bitte aktiviere JavaScript in deinem Browser, um dieses Formular fertigzustellen.Bitte aktiviere JavaScript in deinem Browser, um dieses Formular fertigzustellen.Fachunternehmererklärung WärmepumpenVom Fachunternehmer (z.B. Heizungsbauer) auszufüllen Antragsteller *Privatperson*KommuneUnternehmenSonstigesSonstiges *Antragstellende/s Institution / Unternehmen (optional)Vorname *Nachname *Rufnummer *E-Mail *Angebotsnummer für den KundenAuftragsnummer für den KundenAngebote / Verträge hochladen Ohne Prüfung der zu fördernden Maßnahme und deren Kosten kann keine Bestätigung zum Antrag erstellt werden. Nur mit der Bestätigung zum Antrag kann der Hauseigentümer die Antragstellung im KfW-Kundenportal selbst vornehmen. Angebote / Verträge hochladen Dateien hierher ziehen, Dateien für den Upload auswählen Du kannst bis zu 5 Dateien hochladen. Angaben zum ausführenden Fachunternehmen Name des Fachunternehmens (z.B. Heizungsbauer) *PLZ *Ort *Straße *Hausnummer *Rufnummer *E-Mail-Adresse *Angaben zur bisher vorhandenen Heizungsanlage Bisheriger Energieträger *HeizölErdgasFlüssiggasHolzPelletFernwärmeKohleStrom *WärmepumpeStromdirektNachtspeicherDatum Inbetriebnahme der auszubauenden Heizungsanlage *TT12345678910111213141516171819202122232425262728293031MM123456789101112JJJJ202720262025202420232022202120202019201820172016201520142013201220112010200920082007200620052004200320022001200019991998199719961995199419931992199119901989198819871986198519841983198219811980197919781977197619751974197319721971197019691968196719661965196419631962196119601959195819571956195519541953195219511950194919481947194619451944194319421941194019391938193719361935193419331932193119301929192819271926192519241923192219211920Entsorgung der auszubauenden Heizungsanlage *Eine funktionstüchtige Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung wird fachgerecht ausgebaut und entsorgtEine funktionstüchtige Gas- oder Biomasse-Zentralheizung wird fachgerecht ausgebaut und entsorgtFunktionstüchtige Gasetagenheizungen werden fachgerecht ausgebaut und entsorgtAnzahl *Wird das Gebäude nach der Maßnahme weiterhin mit Gas, Öl, Kohle oder Stromdirektheizungen beheizt? (Brennstoffzellen- oder wasserstofffähige Heizungsanlagen sind davon ausgenommen) *JaNeinÜbergeordnete technische Mindestanforderung Bei Errichtung von sowie Nachrüstung mit Biomasseheizungen, Wärmepumpen, Brennstoffzellenheizungen, wasserstofffähigen Heizungen und / oder innovativer Heiztechnik zur Raumheizung inkl. der Nachrüstung bivalenter Systeme müssen die durch die Anlagen versorgten Wohneinheiten oder Flächen nach Durchführung der Maßnahme zu mindestens 65% durch erneuerbare Energien beheizt werden. Den Klimageschwindigkeits-Bonus gibt es nur für selbstnutzende Wohneigentümer, die nach der Modernisierung nicht mehr mit fossilen Brennstoffen heizen und die Entsorgung der alten Heizung nachweisen. Die Kosten der einzelnen Wärmeerzeuger (einschließlich Nebenarbeiten, Zubehör und Montage) müssen getrennt voneinander ausgewiesen werden. Zur korrekten Auslegung einer Heizungsanlage ist die Dimensionierung der Anlage anhand einer Heizlastermittlung nach DIN EN 12831 durchzuführen (Vereinfachungen sind möglich, siehe Leistungsbeschreibung im Bestätigungsformular für Einzelmaßnahmen der "VdZ - Wirtschaftsvereinigung Gebäude und Energie e.V."). Ein Hydraulischer Abgleich nach Verfahren B muss durchgeführt und durch das VdZ-Formular des Zentralverbandes Sanitär Heizung Klima vdzev.de nachgewiesen werden. Anlagen zur Trinkwarmwassererwärmung sind Bestandteil der Heizungsanlage. Bei Luft / Luft Wärmepumpen müssen stattdessen die Luftvolumenströme angepasst werden. Eigenleistungen sind nur förderfähig, wenn die fachgerechte Durchführung und die korrekte Angabe der Ausgaben für Material von einem Energieeffizienz-Experten oder einem Fachunternehmer mit der Fachunternehmererklärung zum Verwendungsnachweis bestätigt wird. Rechnungen über Materialkosten bei Eigenleistungen müssen den Namen des Antragstellers ausweisen, in deutscher Sprache ausgefertigt sein und sind nur förderfähig, wenn auf der entsprechenden Rechnung ausschließlich förderfähige Posten enthalten sind. Angaben zur Wärmepumpe Wird die Wärme über Heizwasser (z.B. Fußbodenheizung, Heizkörper...) oder direkt über Luft in den Räumen abgegeben? *Wassergeführte WärmepumpeLuftheizende WärmepumpeAngaben zur wassergeführten Wärmepumpe Art der Wärmepumpe *Luft/WasserSole/Wasser mit ErdwärmesondenWasser/WasserSole/Wasser mit ErdreichkollektorenWärmequelle (Erdkollektoren, Erdsonden bzw. Brunnen) wird neu erschlossen *JaNeinHersteller *Exakte Typenbezeichnung gemäß Liste der förderfähigen Anlagen *Die Typenbezeichnung gem. Liste der förderfähigen Anlagen ist unbedingte Fördervoraussetzung!Anzahl *Leistung in kW *Jahresarbeitszahl (mindestens 3,0) *Verwendung *RaumheizungRaumheizung und WarmwasserWarmwasserNur Warmwasser: Nicht förderfähig – Die Kosten der Wärmepumpe können lediglich mit beantragt werden, wenn ein zusätzlicher regenerativer Wärmeerzeuger installiert wird.Angaben zur luftgeheizten Wärmepumpe Hersteller *Exakte Typenbezeichnung der Außengeräte, gemäß der Liste der förderfähigen Anlagen *Die Typenbezeichnung gem. Liste der förderfähigen Anlagen ist unbedingte Fördervoraussetzung! Modell 1 Anzahl *Modell 1 Typenbezeichnung *Modell 2 AnzahlModell 2 TypenbezeichnungModell 3 Anzahl *Modell 3 TypenbezeichnungEffizienz-Klasse *A+++A++Die Effizienzklassen A+++ und A++ müssen mit dem Energielabel gemäß Verordnung (EU) 626/2011 für die gepl. Gerätekombination nachgewiesen werden. Wichtig: Das Energielabel muss mitgeschickt werden. Ohne Energielabel kann keine Bestätigung zum Antrag erstellt werdenTechnische Fördervoraussetzungen Alle Energieverbräuche sowie alle erzeugten Wärmemengen müssen messtechnisch erfasst werden. Alle förderfähigen Wärmepumpen müssen mit einer Energieverbrauchs- und Effizienzanzeige ausgestattet sein und über Schnittstellen verfügen, über die sie automatisiert netzdienlich aktiviert und betrieben werden können. In der Liste der förderfähigen Anlagen ist ersichtlich, inwiefern die gelisteten Wärmepumpen netzdienlich sind und über eine EE-Anzeige verfügen. Die optionale Verfügbarkeit gemäß Liste der förderfähigen Anlagen bedeutet, dass ein zusätzliches Gerät installiert werden muss, welches auch in der Rechnung zum Verwendungsnachweis ersichtlich sein muss. Bei Wärmepumpen, die über keine eigene Energieverbrauchs- und Effizienzanzeige verfügen und deren Nachrüstung nicht möglich ist, muss das Heizsystem mit einer Energieverbrauchs- und Effizienzanzeige ausgestattet werden. Bei Wärmepumpen mit neuer Erdsondenbohrung muss eine verschuldensunabhängige Versicherung gegen unvorhergesehene Sachschäden abgeschlossen werden und die Bohrfirma nach DVGW zertifiziert sein. Erklärung des Fachunternehmen Ich habe alle Hinweise und die übergeordneten technischen Mindestanforderungen zur Kenntnis genommen. Ich bestätige, dass alle notwendigen technischen Fördervoraussetzungen für das geplante Bauvorhaben realisiert werden. Darüber hinaus versichere ich, dass alle Angaben wahrheitsgemäß, richtig und vollständig sind. Mir ist bewusst, dass unrichtige oder unvollständige Angaben bereits subventionsrechtliche Tatbestände nach § 264 StGB darstellen. Institution förderfähigen Kunden Unterschrift * Unterschrift löschen Absenden