Bundesförderung für effiziente Gebäude – Sanierung Wohngebäude
Sanierung Wohngebäude – staatlich gefördert zum EffizienzhausSie möchten Ihr Wohngebäude energetisch auf den neuesten Stand bringen? Dann ist das Förderprogramm KfW 261 genau das Richtige. Gefördert wird die Komplettsanierung zum Effizienzhaus – mit zinsgünstigem Kredit, attraktivem Tilgungszuschuss und Bonusmöglichkeiten für erneuerbare Energien, Nachhaltigkeit oder Baudenkmäler.
Was wird gefördert?
- die energetische Komplettsanierung eines Wohngebäudes zur Erreichung einer Effizienzhaus-Stufe (EH 85 bis EH 40)
- die Sanierung von Baudenkmälern oder Gebäuden mit erhaltenswerter Substanz
- den Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses, sofern die Sanierungskosten separat ausgewiesen sind
- alle förderfähigen energetischen Maßnahmen, inkl.: Dämmung, Fenster, Türen, Dach, Heiztechnik, Lüftung; Wiederherstellungskosten, Baunebenkosten
- die Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten (bis zu 50 % Zuschuss)
- optional: Nachhaltigkeitszertifizierung (QNG) und akustische Fachplanung
- Sonderboni für Worst Performing Buildings (WPB) und serielle Sanierung
Antragsberechtigt sind
- Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
- Vermieter, Kapitalanleger, Bauträger, Wohnungsunternehmen
- Unternehmen, freiberuflich Tätige
- Gemeinnützige Organisationen, Vereine, Kommunale Unternehmen
- Contracting-Geber
Ihre Vorteile im Überblick
Je besser die Effizienzhaus-Stufe – desto höher der Tilgungszuschuss
- Heizung nicht über Zuschussprogramm 458 förderfähig
- +10 % WPB-Bonus
- Ein Wohngebäude gilt als sogenanntes Worst Performing Building (WPB), wenn es gemäß dem Energieausweis der Effizienzklasse H zugeordnet ist. Dabei ist unerheblich, ob es sich um einen Energiebedarfs- oder einen Energieverbrauchsausweis handelt.
- Liegt ein Energieausweis vor, der vor dem Jahr 2014 ausgestellt wurde und somit keine Effizienzklasse enthält, so ist ein Endenergieverbrauch von mindestens 250 kWh/(m²·a) maßgeblich für die Einstufung als WPB.
- Eine Außenwand wird dann als unsaniert betrachtet, wenn an der entsprechenden Wandfläche keine Maßnahmen vorgenommen wurden, die den Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) signifikant verbessert haben.
- Eine Wärmedämmung, die nach dem 31.12.1983 aufgebracht wurde, gilt unabhängig von Aufbau und Stärke als energetische Sanierungsmaßnahme.
- +15 % Bonus Serielle Sanierung
- Unter seriellen Sanierungen werden energetische Sanierungsmaßnahmen verstanden, bei denen modular vorgefertigte Fassadenelemente zum Einsatz kommen. Diese Bauelemente sind speziell für die Wärmedämmung und den Witterungsschutz entwickelt und ermöglichen eine deutlich schnellere Montage auf der Baustelle im Vergleich zu konventionellen Bauweisen. Der Begriff „seriell“ bezieht sich dabei auf das industrielle Herstellungsverfahren der verwendeten Bauteile – nicht auf die Ausführung der Sanierung selbst.
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Fachplanung & Baubegleitung – 50 % Zuschuss sichern
Gefördert werden:
- Laufende Baubegleitung und Qualitätssicherung
- abschließende Bestätigung nach Durchführung (BnD)
- optional: Nachhaltigkeitszertifizierung (QNG) und akustische Fachplanung
Als offiziell gelistete Energieeffizienz-Experten übernehmen wir diese Leistungen für Sie vollständig – effizient, unabhängig und förderkonform.
Kostenlose und unverbindliche Beratung
unsere Experten freuen sich auf Ihre Kontaktaufnahme
KontaktformularDas KfW-Förderprogramm 261 bietet Ihnen die ideale Finanzierungslösung für Ihre energetische Sanierung oder Effizienzhaus-Sanierung
Sie profitieren von dauerhaft günstigen Konditionen, flexiblen Laufzeiten und einem attraktiven Tilgungszuschuss, der Ihre Restschuld unmittelbar reduziert. Ob Modernisierung von Wohn- oder Nichtwohngebäuden: Das Förderdarlehen 261 lässt sich passgenau an Ihr Vorhaben anpassen – und ermöglicht so einen wirtschaftlichen und sicheren Einstieg in die energetische Zukunft Ihrer Immobilie.
Mit dem KfW-Programm 261 finanzieren Sie nicht nur Investitionen in Energieeffizienz, sondern sichern sich auch langfristige Planungssicherheit und maximale Fördervorteile. Wir begleiten Sie bei Antragstellung und Abwicklung – damit Sie Ihre Fördermittel einfach und rechtssicher nutzen können.
- Zinsgünstiger Kredit
- Laufzeiten bis 30 Jahre, mit 1–5 Jahren tilgungsfreier Anlaufzeit
- Annuitätendarlehen oder endfälliges Darlehen
- Einmalige Auszahlung oder in Teilbeträgen
- Tilgungszuschuss reduziert direkt die Restschuld
Wenn Bundesförderung für effiziente Gebäude, dann mit dem Energiebüro Jenninger
Fragen und Antworten zur Sanierung von Wohngebäuden (KfW 261)
So sieht ein förderfähiger Ablauf über die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Sanierung von Wohngebäuden (KfW 261) aus