Förderung für mehr Energieeffizienz mit dem staatlichen Förderprogramm Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft
Nutzen Sie staatliche Fördermittel für Ihre geplanten Investitionen in mehr Energieeffizienz und Nachhaltigkeit in Ihrem Unternehmen
Mit der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft
Profitieren Sie von staatlichen Förderprogrammen, um Ihre Investitionen in Energieeffizienz und nachhaltige Produktionsabläufe voranzutreiben. Verschaffen Sie sich einen Überblick zur Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft. Wir zeigen auf, für welche Investitionen und Maßnahmen Sie von finanziellen Zuschüssen profitieren können, die speziell darauf ausgerichtet sind, Unternehmen wie Ihres beim Übergang zu effizienteren und umweltfreundlicheren Betriebsabläufen zu unterstützen.
Als kompetenter Ansprechpartner für Energieeffizienz und erfolgreiche Förderung, beraten wir Sie kostenlos und unverbindlich.
Informationen zum Förderprogramm
Fakten und Grundlegendes
Was grundsätzlich gefördert wird
Ein genauer Überblick
Förderfähigkeit und Förderhöhe
Detaillierte Fakten
Fakten und Grundlegendes zur Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft
Von der Bundesregierung ins Leben gerufen
Die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft wurde von der Bundesregierung ins Leben gerufen, um den Energieverbrauch zu senken und vorhandene Ressourcen effizienter zu nutzen
Zuständige Stellen sind das BAFA sowie die KfW
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle und die Kreditanstalt für Wiederaufbau ist für die Abwicklung und Kontrolle der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft zuständig
Aufbau, Struktur und Ziel
Die Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft, bereitgestellt vom deutschen Staat, zielt darauf ab, Unternehmen bei der Umsetzung energie- und ressourceneffizienter Technologien zu unterstützen. Die Abwicklung und Kontrolle des Förderprogramms erfolgt durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Das Programm ist in mehrere Module strukturiert, die jeweils unterschiedliche Technologien behandeln. Diese modulare Struktur ermöglicht es, dass spezifische Förderbedürfnisse unterschiedlicher Unternehmensarten und -größen gezielt adressiert werden können. Abhängig von der Größe des Unternehmens – ob klein, mittel oder groß – variieren die verfügbaren Fördermöglichkeiten und die Höhe der Förderquoten.
Durch diese flexible und umfassende Förderstruktur unterstützt das Förderprogramm Unternehmen dabei, ihre Energieeffizienz zu verbessern und ihre Betriebskosten zu reduzieren.
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Was über die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft grundsätzlich gefördert wird
Anlagen und Maschinen
Förderung erfolgt über:
Modul 4 Basisförderung
Folgende Anlagetypen müssen in der Modul 4 Basisförderung beantragt werden:
CNC-Bearbeitungsmaschinen, Drehmaschinen, Fräsmaschinen, Erodiermaschinen, Schleifmaschinen, Kantenanleimmaschinen, Faserlaser, Wasserstrahlschneideanlagen, Lackierkabinen, Flurförderfahrzeuge, Schweißgeräte, Pelletpressen, Brikettpressen, Spritzgießmaschinen, freistehende Filtertürme zur dezentralen Prozessluftaufbereitung, Backöfen für Lebensmittel, Geschirrspülmaschinen, Kühlmöbel für Lebensmittel, Optimierung von Biogasanlagen, Kinoprojektoren, Solarien
Anlagen und Maschinen
Förderung erfolgt über:
Modul 4 Premiumförderung
In der Modul 4 Premiumförderung werden die Anlagen gefördert, die NICHT in der Modul 4 Basisförderung aufgezählt wurden
Druckluft
Förderung erfolgt über:
Modul 1 Querschnittstechnologien
Verrohrte Absauganlagen
Förderung erfolgt über:
Modul 4 Premiumförderung
Lackieranlagen
Förderung erfolgt über:
Modul 4 Basisförderung
Modul 4 Premiumförderung
Modul 4 Dekarbonisierungsbonus
Energie-Management
Förderung erfolgt über:
Modul 3 MRS, Sensorik und Energiemanagement Software
Modul 4 Premiumförderung
Pressen und Umformung
Förderung erfolgt über:
Modul 4 Premiumförderung
Trocknungsanlagen
Förderung erfolgt über:
Modul 4 Premiumförderung
Modul 4 Dekarbonisierungsbonus
Modul 6 Elektrifizierung von kleinen Unternehmen
Wäschereimaschinen
Förderung erfolgt über:
Modul 4 Premiumförderung
Modul 4 Dekarbonisierungsbonus
Modul 6 Elektrifizierung von kleinen Unternehmen
Dampferzeuger
Förderung erfolgt über:
Modul 4 Premiumförderung
Modul 4 Dekarbonisierungsbonus
Modul 6 Elektrifizierung von kleinen Unternehmen
Maschinen- und Anlagenoptimierung
Förderung erfolgt über:
Modul 4 Premiumförderung
Flurförderzeuge
Förderung erfolgt über:
Modul 4 Basisförderung
Modul 6 Elektrifizierung von kleinen Unternehmen
Transformationspläne
Förderung erfolgt über:
Modul 5 Transoformationspläne
Prozesswärme aus Erneuerbarer Energien
Förderung erfolgt über:
Modul 2 Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien
Konkrete Beispiele für Anlagen und Maschinen, die über die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz gefördert werden
Absauganlagen
CNC-Maschinen (Holz)
Elektrostapler
Kantenanleimmaschinen
Fräsmaschinen
Plattensägen
Industriewäschetrockner
CNC-Maschinen (Metall)
Schleifmaschinen (Metall)
Drehmaschinen
Industriewaschmaschinen
Spritzgießmaschinen
Kühlmöbel für Lebensmittel
Schleifmaschinen (Holz)
Erodiermaschinen
CNC-Metallsägen
Förderfähigkeit und Förderhöhe zu den einzelnen Modulen der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft
Modul 1
Querschnittstechnologien
- Kleines Unternehmen 25%
- Mittleres Unternehmen 20%
- Großes Unternehmen 0%
Modul 2
Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien
Förderhöhe der gesamten Investitionssumme
- Kleines Unternehmen 60%
- Mittleres Unternehmen 50%
- Großes Unternehmen 40%
Modul 3
MSR, Sensorik und Energiemanagement Software
Förderhöhe der gesamten Investitionssumme
- Kleines Unternehmen 45%
- Mittleres Unternehmen 35%
- Großes Unternehmen 25%
Modul 4
(Basisförderung)
Optimierung von Anlagen und Prozessen
Folgende Anlagetypen müssen in der Modul 4 Basisförderung beantragt werden:
CNC-Bearbeitungsmaschinen, Drehmaschinen, Fräsmaschinen, Erodiermaschinen, Schleifmaschinen, Kantenanleimmaschinen, Faserlaser, Wasserstrahlschneideanlagen, Lackierkabinen, Flurförderfahrzeuge, Schweißgeräte, Pelletpressen, Brikettpressen, Spritzgießmaschinen, freistehende Filtertürme zur dezentralen Prozessluftaufbereitung, Backöfen für Lebensmittel, Geschirrspülmaschinen, Kühlmöbel für Lebensmittel, Optimierung von Biogasanlagen, Kinoprojektoren, Solarien
Förderhöhe der gesamten Investitionssumme
- Kleines Unternehmen 15%
- Mittleres Unternehmen 10%
- Großes Unternehmen 0%
Modul 4
(Premiumförderung)
Optimierung von Anlagen und Prozessen
In der Modul 4 Premiumförderung werden die Anlagen gefördert, die NICHT in der Modul 4 Basisförderung aufgezählt wurden
Förderhöhe der gesamten Investitionssumme
- Kleines Unternehmen 45%
- Mittleres Unternehmen 35%
- Großes Unternehmen 25%
Modul 4
(Dekarbonisierungs-bonus)
Optimierung von Anlagen und Prozessen
Für Maßnahmen zur außerbetrieblichen Abwärmenutzung, zur Elektrifizierung mit elektrischer Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Nutzung bzw. Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff kann ein Dekarbonisierungsbonus gewährt werden in Höhe von 5 Prozentpunkten bei einer Förderung der Investitionsgesamtkosten – und in Höhe von 10 Prozentpunkten
bei einer Förderung der Investitionsmehrkosten. Der Dekarbonisierungsbonus wird zu den in dieser Tabelle genannten Förderquoten addiert. Der Dekarbonisierungsbonus wird bei solchen Maßnahmen auch gewährt, wenn eine Förderung über die De-minimis VO beantragt wurde.
Förderhöhe der gesamten Investitionssumme
- Kleines Unternehmen 10%
- Mittleres Unternehmen 10%
- Großes Unternehmen 10%
Modul 5
Transformationspläne
Förderhöhe der gesamten Investitionssumme
- Kleines Unternehmen 60%
- Mittleres Unternehmen 50%
- Großes Unternehmen 40%
Modul 6
Elektrifizierung von kleinen Unternehmen
Förderhöhe der gesamten Investitionssumme
- Kleines Unternehmen 33%
- Mittleres Unternehmen 0%
- Großes Unternehmen 0%
Kleines Unternehmen: Unter 50 Mitarbeiter und unter 10 MIO € Umsatz oder unter 10 MIO € Bilanzsumme
Mittleres Unternehmen: Ab 50 bis unter 250 Mitarbeiter und unter 50 MIO € Umsatz oder unter 43 MIO € Bilanzsumme
Großes Unternehmen: Ab 250 Mitarbeiter oder über 50 MIO € Umsatz und über 43 MIO € Bilanzsumme
Förderung über de-minimis maximal 300.000,00 €
Förderung über AGVO Art. 38, maximal 20 MIO €
Quellenangaben:
KMU Definition EU 01.01.2005;
AGVO – Allgemeine Gruppenfreistellungs Verordnung in der aktuellen Fassung 01.07.2023;
de-minimis – Kleinbeihilferegelung in der aktuellen Fassung 01.01.2024;
Novellierte BAFA-Richtlinie; Veröffentlichung: 15.02.2024