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Fragen und Antworten zur Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft

Erfahrung und Wissen in Antworten zusammengefasst

Mit über fünf Jahren Erfahrung in der Energieeffizienz und erfolgreichen Förderung  hat das Energiebüro Jenninger umfassendes Wissen und tiefgreifende Einblicke in die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft gesammelt. Auf dieser Seite haben wir die häufigsten Fragen zusammengetragen, die uns immer wieder begegnen. Unser Ziel ist es, Ihnen die notwendigen Informationen und Klarheit zu bieten, damit Sie die Vorteile dieser Förderung optimal nutzen können.

Entdecken Sie klare Antworten und praktische Ratschläge, die Ihnen helfen werden, durch das oft komplexe Förderungssystem zu navigieren. Von Antragsvoraussetzungen bis hin zu detaillierten Prozessabläufen – wir bieten Ihnen die Hilfestellungen, die Sie benötigen, um Ihre Projekte erfolgreich umzusetzen und die Fördermittel effektiv einzusetzen.

Wann darf ich die Bestellung bei den Lieferanten aufgeben?

Bestellungen dürfen aufgegeben werden, sobald der Antrag gestellt ist, allerdings muss die Bestellung in diesem Fall eine aufhebende oder aufschiebende Bedingung enthalten. Nachdem der Zuwendungsbescheid erteilt wurde, können Bestellungen ohne aufhebende oder aufschiebende Bedingungen aufgegeben werden.

Wann dürfen die Lieferanten bezahlt werden?

Die Zahlung an Lieferanten darf erst erfolgen, nachdem der Zuwendungsbescheid eingegangen ist. Dies gilt auch für Anzahlungsrechnungen.

Sind Leasing, Mietkauf und Sale-und-Leaseback möglich?

Maßnahmen, die über Mietkauf, Leasing, Sale-und-Leaseback, Sale-und-Mietkauf-Back oder ähnliche Instrumente finanziert werden, sind nicht förderfähig.

Kann die Finanzierung auf regulärem Weg erfolgen?

Bei der regulären Finanzierung ist lediglich der Geldfluss zu beachten. Rechnungen müssen vom Konto des antragstellenden Unternehmens beglichen werden und mit Kontoauszügen belegt sein.

Kann ich meine bestehenden Anlagen weiterverkaufen, wenn ich Fördermittel für den Ersatz durch neue Anlagen erhalte?

Die Veräußerung von Altananlagen, die durch Fördermittel für neue Anlagen ersetzt werden, ist unter bestimmten Bedingungen möglich. Wenn Sie über die Module 1, 6 oder die Modul-4-Basisförderung eine neue Anlage, Komponente oder ein Aggregat anschaffen, die eine bereits vorhandene Anlage ersetzt, dürfen die alten Anlagen nicht im selben Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen weiterbetrieben werden. Bei einem Verkauf der Altanlage muss der erzielte Veräußerungswert zudem vom Investitionsbetrag der neuen Anlage abgezogen werden. Dies reduziert den förderfähigen Betrag entsprechend.

Was ist zu tun, wenn der Bewilligungszeitraum nicht ausreicht?

In Ausnahmefällen kann die administrierende Stelle die Frist zweimal um bis zu 12 Monate verlängern. Der Antrag auf Fristverlängerung muss vor Ablauf des Bewilligungszeitraums gestellt werden.

Wie ist die Mitarbeiterzahl zu berechnen?

Die Mitarbeiteranzahl wird üblicherweise als FTE (Full Time Equivalent) berechnet, wobei die Grundlagen der KMU Definition berücksichtigt werden müssen. Dies schließt Einzelunternehmen, Partnerunternehmen und verbundene Unternehmen ein.

Müssen Investitionen stets mit dem Zusatz "gefördert durch..." gekennzeichnet werden, wie es bei Klebern an Maschinen und Ladesäulen oft der Fall ist?

Nein, das BAFA ist lediglich verpflichtet, Informationen über gewährte Einzelbeihilfen von über 100.000,00 € zu melden. Diese Daten werden auf einer Beihilfe-Website der Europäischen Kommission veröffentlicht.

Was ist die Definition einer CNC-Bearbeitungsmaschine?

Das BAFA definiert darunter sämtliche Anlagen mit CNC-Steuerung und spanender Bearbeitung.

Ist es zulässig, wenn die installierte Anlage von der beantragten Anlage abweicht?

Grundsätzlich ja, jedoch müssen Abweichungen dem BAFA gemeldet oder mit ihm abgestimmt werden. Sie könnten dazu führen, dass der Förderzuschuss nicht ausgezahlt oder zurückgezahlt werden muss.

Ist es möglich, mehrere Bestandsmaschinen gegen eine Neumaschine auszutauschen?

Die Anzahl der geförderten Neumaschinen darf nicht größer sein als die Anzahl der ausgetauschten Bestandsanlagen. Es ist jedoch erlaubt, dass eine geringere Anzahl Neumaschinen mehrere Bestandsanlagen ersetzt, solange das Verhältnis von Neumaschinen zu Bestandsanlagen mindestens 1:2 beträgt und das gleiche Bearbeitungsverfahren angewendet wird.

Partnerbetreuung

Sven Lesch
Telefon 07931 56006 - 20
sl@energiebuero-jenninger.de

Kundenbetreuung

Robin Kersten
Telefon 07931 56006 - 29
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Was bedeutet "gleiches Bearbeitungsverfahren" im Kontext von Werkzeugmaschinen, Spritzgießmaschinen, Laserschneidern, Wasserschneideanlagen und Schweißgeräten?

Die Förderung eines Anlagenaustausches ist möglich, wenn bei der auszutauschenden Bestandsanlage und der Anlage, die gefördert werden soll, das gleiche Bearbeitungsverfahren zum Einsatz kommt. Ein Laserschneider kann beispielsweise durch einen Faserlaser ausgetauscht werden, es ist aber nicht möglich, eine Säge durch einen Faserlaser auszutauschen.

Ist es möglich, Werkstattgeräte gegen ein Bearbeitungszentrum zu tauschen?

Handgeführte Geräte, einschließlich Steckergeräte wie Handkreissägen und Bohrmaschinen sowie ortsfeste Geräte, an denen das Werkstück manuell geführt wird (z. B. Drehmaschinen, Tischkreissägen), können nicht durch automatisierte Bearbeitungszentren oder -anlagen ersetzt werden. Ein Bearbeitungszentrum ist eine Anlage mit Steuerung, in die das Werkstück eingelegt wird und die anschließend eigenständig die Bearbeitungsschritte durchführt.

Kann in Modul 4 auch die Premiumförderung beantragt werden oder ist ausschließlich die Basisförderung möglich?

Der Fördermittelgeber definiert eindeutig, welche Anlagen und Maschinen für die Basisförderung in Frage kommen. Wenn eine Anlage oder Komponente für die Basisförderung qualifiziert ist, kann sie nicht für die Premiumförderung beantragt werden.

Darf eine geförderte Investition wieder veräußert werden?

Ja, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Die Mindesthaltedauer einer geförderten Anlage liegt bei 3 Jahren mit zweckentsprechendem Betrieb. Ist eine Veräußerung oder Stilllegung der geförderten Anlage geplant, muss folgendes beachtet werden:

a) Innerhalb der Haltedauer darf eine geförderte Investition nur dann veräußert werden, wenn deren zweckentsprechender Weiterbetrieb gegenüber dem BAFA beziehungsweise der KfW nachgewiesen wird.

b) Eine Stilllegung der geförderten Investition oder Abriss des Gebäudes mit dem die Anlage fest verbunden ist innerhalb der Haltedauer, ist der BAFA beziehungsweise der KfW unverzüglich anzuzeigen.

Nach welchen Kriterien wird festgelegt, wie lange sich eine Anlage im Bestand des Unternehmens befindet?

Für die Bestimmung der Dauer, wie lange sich eine Anlage bereits im Bestand und Betrieb eines Unternehmens befindet, ist ausschließlich das Kalenderjahr maßgeblich. Der konkrete Tag und Monat haben keinen Einfluss auf die Förderfähigkeit. Zum Beispiel können für Anlagen, die sich seit 2020 im Besitz befinden, Förderanträge frühestens ab dem 1. Januar 2025 gestellt werden.

Welche Anlagen und Maschinen fallen in die Basisförderung?

Flurförderfahrzeuge, Spritzgießmaschinen, Biogasanlagen, Lackierkabinen, Wasserstrahlschneideanlagen, Laserschneider, freistehende Filtertürme zur dezentralen Prozessluftaufbereitung, Backöfen für Lebensmittel, Pellet- und Brikettpressen, Geschirrspülmaschinen, Kinoprojektoren, Schweißgeräte, Solarien, Kühlmöbel für Lebensmittel sowie Werkzeugmaschinen, insbesondere: CNC-Bearbeitungsmaschinen, Drehmaschinen, Fräsmaschinen, Kantenanleimmaschinen, Erodiermaschinen und Schleifmaschinen.

Was bedeutet „de-minimis“?

Die de-minimis-Beihilfe-Regelung macht eine Beihilfe, die ein EU-Mitgliedstaat einem Unternehmen gewährt und deren Betrag als geringfügig anzusehen ist, unter bestimmten Voraussetzungen nicht weiter genehmigungspflichtig durch die Europäische Kommission („Bagatellbeihilfe“). Voraussetzungen und Bedingungen sind in der  de-minimis-Verordnung geregelt. Aktuell beträgt der maximale de-Minimis-Betrag 300.000 €.

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Was bedeutet allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung „AGVO“?

Die AGVO ermöglicht es EU-Ländern, einem breiteren Spektrum von Unternehmen höhere öffentliche Gelder zukommen zu lassen, ohne vorab die Genehmigung der Europäischen
Kommission einholen zu müssen.

Die Freistellung dient dazu, den Verwaltungsaufwand für nationale und lokale Behörden zu reduzieren. Die Regierungen der EU-Länder werden ermutigt, Beihilfen gezielt für wirtschaftsfördernde Aktivitäten einzusetzen, ohne dabei einen unfairen Wettbewerbsvorteil für die Begünstigten zu schaffen.

Staatliche Beihilfen müssen in der Regel bei der Kommission angemeldet und genehmigt werden, außer bei sehr kleinen Beträgen. Die Verordnung befreit EU-Länder von dieser Meldepflicht, wenn alle Kriterien der AGVO erfüllt sind.

Für welchen Zeitraum wird die Fördersumme reserviert?

Der Bewilligungszeitraum beginnt mit dem Erlass des Zuwendungsbescheides und endet je nach Art der Investition 12 bis 48 Monate später.

Bis zu welchem Zeitpunkt muss der Verwendungsnachweis spätestens erstellt werden?

Der Zuwendungsbescheid läuft drei Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums aus.

Wie hoch fällt das Honorar für das Energiebüro Jenninger aus?

Das Honorar beträgt 10% der bewilligten Förderhöhe.

Wann wird das Honorar für das Energiebüro Jenninger fällig?

Das Honorar wird fällig, nachdem der Zuwendungsbescheid erteilt wurde. Dadurch besteht zu keinem Zeitpunkt ein finanzielles Risiko für den Auftraggeber.