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Individueller Sanierungsfahrplan für Wohngebäude – Energiekosten senken und Wohnqualität erhöhen

Mit dem individuellen Sanierungsfahrplan Schritt für Schritt zum energieeffizienten Wohngebäude
Energiekosten senken und Wohnqualität steigern

Der individuelle Sanierungsfahrplan für Wohngebäude ist Ihr Schlüssel zu sinkenden Energiekosten und steigender Wohnqualität. Durch die Anwendung des iSFP sichern Sie sich eine Förderung von 5%. Zudem sind alle vorgeschlagenen Sanierungsmaßnahmen förderfähig durch das Bundesförderprogramm für effiziente Gebäude (BEG).

Nachfolgend finden Sie umfassende Informationen und zahlreiche Möglichkeiten mit uns in Verbindung zu treten, um Ihnen als erfahrener und kompetenter Partner bei der Erstellung Ihres individuellen Sanierungsfahrplans zur Seite zu stehen.

Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)
Auf den Punkt gebracht

Der individuelle Sanierungsfahrplan

Verstehen und Umsetzen

Der iSFP ist Ihr Leitfaden für verständliche und umsetzbare energetische Sanierungsschritte. Er bietet klare Informationen zur effizienten Verbesserung Ihrer Wohngebäude, von der Identifikation der größten Einsparpotenziale bis hin zur Priorisierung der Maßnahmen nach ihrer Wirtschaftlichkeit. Nutzen Sie den individuellen Sanierungsfahrplan, um gezielt in Ihre Immobilie zu investieren und sowohl Energiekosten als auch Umweltbelastung zu reduzieren.

Von Fördermitteln profitieren

Maßnahmen umsetzen Förderung erhalten

Nutzen Sie die eigenständige Förderfähigkeit von 5%, die Ihnen der individuelle Sanierungsfahrplan bietet. Er beleuchtet zudem die staatlichen Förderungen für die vorgeschlagenen Einzelmaßnahmen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Dadurch wird dargelegt, welche Sanierungsmaßnahme förderfähig ist und in welcher Höhe. Je nach individueller Situation sind bis zu 70% Förderung auf die Investitionskosten förderfähig.

Sie stehen kurz vor einer Sanierung?

Nutzen Sie unsere Erfahrung

Unsere zertifizierten Energieberater freuen sich darauf, ein erstes Beratungsgespräch mit Ihnen zu führen, um anhand Ihrer Angaben, ein kostenloses und unverbindliches Angebot für Ihren individuellen Sanierungsfahrplan zu erstellen.

Nutzen Sie die aktuelle Lage aus, um von attraktiven und leicht zugänglichen Fördermitteln zu profitieren.

Von Fördermitteln profitieren

Maßnahmen umsetzen Förderung erhalten

Nutzen Sie die eigenständige Förderfähigkeit von 5%, die Ihnen der individuelle Sanierungsfahrplan bietet. Er beleuchtet zudem die staatlichen Förderungen für die vorgeschlagenen Einzelmaßnahmen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Dadurch wird dargelegt, welche Sanierungsmaßnahme förderfähig ist und in welcher Höhe. Je nach individueller Situation sind bis zu 70% Förderung auf die Investitionskosten förderfähig.

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Um was für ein Gebäude handelt es sich?

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individuellen Sanierungsfahrplan

Druckluft

Förderung erfolgt über:
Modul 1 Querschnittstechnologien

Verrohrte Absauganlagen

Förderung erfolgt über:
Modul 4 Premiumförderung

Lackieranlagen

Förderung erfolgt über:
Modul 4 Basisförderung
Modul 4 Premiumförderung
Modul 4 Dekarbonisierungsbonus

Energie-Management

Förderung erfolgt über:
Modul 3 MRS, Sensorik und Energiemanagement Software
Modul 4 Premiumförderung

Pressen und Umformung

Förderung erfolgt über:
Modul 4 Premiumförderung

Trocknungsanlagen

Förderung erfolgt über:
Modul 4 Premiumförderung
Modul 4 Dekarbonisierungsbonus
Modul 6 Elektrifizierung von kleinen Unternehmen

Wäschereimaschinen

Förderung erfolgt über:
Modul 4 Premiumförderung
Modul 4 Dekarbonisierungsbonus
Modul 6 Elektrifizierung von kleinen Unternehmen

Dampferzeuger

Förderung erfolgt über:
Modul 4 Premiumförderung
Modul 4 Dekarbonisierungsbonus
Modul 6 Elektrifizierung von kleinen Unternehmen

Maschinen- und Anlagenoptimierung

Förderung erfolgt über:
Modul 4 Premiumförderung

Flurförderzeuge

Förderung erfolgt über:
Modul 4 Basisförderung
Modul 6 Elektrifizierung von kleinen Unternehmen

Transformationspläne

Förderung erfolgt über:
Modul 5 Transoformationspläne

Prozesswärme aus Erneuerbarer Energien

Förderung erfolgt über:
Modul 2 Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien

Konkrete Beispiele für Anlagen und Maschinen, die über die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz gefördert werden

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Absauganlagen

Absauganlagen

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CNC-Maschinen

CNC-Maschinen (Holz)

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Elektrostapler

Elektrostapler

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Kantenanleimmaschinen

Kantenanleimmaschinen

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Fräsmaschinen

Fräsmaschinen

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Plattensägen

Plattensägen

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Industriewäschetrockner

Industriewäschetrockner

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CNC-Maschinen (Metall)

CNC-Maschinen (Metall)

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Schleifmaschinen (Metall)

Schleifmaschinen (Metall)

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Drehmaschinen

Drehmaschinen

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Industriewaschmaschinen

Industriewaschmaschinen

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Spritzgießmaschinen

Spritzgießmaschinen

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Kühlmöbel für Lebensmittel

Kühlmöbel für Lebensmittel

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Schleifmaschinen (Holz)

Schleifmaschinen (Holz)

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Erodiermaschinen

Erodiermaschinen

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CNC-Metallsägen

CNC-Metallsägen

Förderfähigkeit und Förderhöhe zu den einzelnen Modulen der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft

Modul 1

Querschnittstechnologien
  • Kleines Unternehmen 25% 25%
  • Mittleres Unternehmen 20% 20%
  • Großes Unternehmen 0% 0%

Modul 2

Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien
Förderhöhe der gesamten Investitionssumme
  • Kleines Unternehmen 60% 60%
  • Mittleres Unternehmen 50% 50%
  • Großes Unternehmen 40% 40%

Modul 3

MSR, Sensorik und Energiemanagement Software
Förderhöhe der gesamten Investitionssumme
  • Kleines Unternehmen 45% 45%
  • Mittleres Unternehmen 35% 35%
  • Großes Unternehmen 25% 25%

Modul 4
(Basisförderung)

Optimierung von Anlagen und Prozessen

Folgende Anlagetypen müssen in der Modul 4 Basisförderung beantragt werden:

CNC-Bearbeitungsmaschinen, Drehmaschinen, Fräsmaschinen, Erodiermaschinen, Schleifmaschinen, Kantenanleimmaschinen, Faserlaser, Wasserstrahlschneideanlagen, Lackierkabinen, Flurförderfahrzeuge, Schweißgeräte, Pelletpressen, Brikettpressen, Spritzgießmaschinen, freistehende Filtertürme zur dezentralen Prozessluftaufbereitung, Backöfen für Lebensmittel, Geschirrspülmaschinen, Kühlmöbel für Lebensmittel, Optimierung von Biogasanlagen, Kinoprojektoren, Solarien

Förderhöhe der gesamten Investitionssumme
  • Kleines Unternehmen 15% 15%
  • Mittleres Unternehmen 10% 10%
  • Großes Unternehmen 0% 0%

Modul 4
(Premiumförderung)

Optimierung von Anlagen und Prozessen

In der Modul 4 Premiumförderung werden die Anlagen gefördert, die NICHT in der Modul 4 Basisförderung aufgezählt wurden

Förderhöhe der gesamten Investitionssumme
  • Kleines Unternehmen 45% 45%
  • Mittleres Unternehmen 35% 35%
  • Großes Unternehmen 25% 25%

Modul 4
(Dekarbonisierungs-bonus)

Optimierung von Anlagen und Prozessen

Für Maßnahmen zur außerbetrieblichen Abwärmenutzung, zur Elektrifizierung mit elektrischer Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Nutzung bzw. Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff kann ein Dekarbonisierungsbonus gewährt werden in Höhe von 5 Prozentpunkten bei einer Förderung der Investitionsgesamtkosten – und in Höhe von 10 Prozentpunkten
bei einer Förderung der Investitionsmehrkosten. Der Dekarbonisierungsbonus wird zu den in dieser Tabelle genannten Förderquoten addiert. Der Dekarbonisierungsbonus wird bei solchen Maßnahmen auch gewährt, wenn eine Förderung über die De-minimis VO beantragt wurde.

Förderhöhe der gesamten Investitionssumme
  • Kleines Unternehmen 10% 10%
  • Mittleres Unternehmen 10% 10%
  • Großes Unternehmen 10% 10%

Modul 5

Transformationspläne
Förderhöhe der gesamten Investitionssumme
  • Kleines Unternehmen 60% 60%
  • Mittleres Unternehmen 50% 50%
  • Großes Unternehmen 40% 40%

Modul 6

Elektrifizierung von kleinen Unternehmen
Förderhöhe der gesamten Investitionssumme
  • Kleines Unternehmen 33% 33%
  • Mittleres Unternehmen 0% 0%
  • Großes Unternehmen 0% 0%

Kleines Unternehmen: Unter 50 Mitarbeiter und unter 10 MIO € Umsatz oder unter 10 MIO € Bilanzsumme
Mittleres Unternehmen: Ab 50 bis unter 250 Mitarbeiter und unter 50 MIO € Umsatz oder unter 43 MIO € Bilanzsumme
Großes Unternehmen: Ab 250 Mitarbeiter oder über 50 MIO € Umsatz und über 43 MIO € Bilanzsumme

Förderung über de-minimis maximal 300.000,00 €
Förderung über AGVO Art. 38, maximal 20 MIO €

Quellenangaben:
KMU Definition EU 01.01.2005;
AGVO – Allgemeine Gruppenfreistellungs Verordnung in der aktuellen Fassung 01.07.2023;
de-minimis – Kleinbeihilferegelung in der aktuellen Fassung 01.01.2024;
Novellierte BAFA-Richtlinie; Veröffentlichung: 15.02.2024

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