Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Energetisch modernisieren und clever sparen: Förderung für Heizung, Dämmung, Fenster, Technik und mehr – jetzt Zuschuss sichern!

Sie möchten Ihr Gebäude gezielt energetisch modernisieren und einzelne Maßnahmen wie Heizung, Dämmung, Fenster oder Anlagentechnik umsetzen? Dann ist die Bundesförderung für effiziente GebäudeEinzelmaßnahmen (BEG EM) genau das Richtige.

Gefördert werden Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz, zum Beispiel der Austausch der Heizung, die Dämmung von Fassade, Dach oder Kellerdecke, neue Fenster und Außentüren, moderne Anlagentechnik oder die Optimierung bestehender Heizungsanlagen.

Sie profitieren von attraktiven Zuschüssen für Wohn- und Nichtwohngebäude – direkt und unkompliziert beantragt.

Wir sind eingetragene
Energieeffizienz Experten für Förderprogramme des Bundes

Förderübersicht

Einzelmaßnahme
Grundförderung
ISFP-Bonus
Effizienz-Bonus
Klimageschwindigkeitsbonus²
Einkommensbonus
Fachplanung und Baubegleitung
EinzelmaßnahmeErneuerbare Heizsysteme (Wärmeerzeuger): Wärmepumpen, Biomasse, Solarthermie, Brennstoffzellen, Wasserstofffähig, Innovative EE-Heizungen
Grundförderung30 %
ISFP-Bonus
Effizienz-Bonus5 %⁴
Klimageschwindigkeitsbonus²max. 20 %
Einkommensbonus30 %
Fachplanung und Baubegleitung–³
EinzelmaßnahmeGebäudehülle (Wärmeverluste reduzieren): Fenster, Türen, Fassade, Dach, Decke
Grundförderung15 %
ISFP-Bonus5 %
Effizienz-Bonus
Klimageschwindigkeitsbonus²
Einkommensbonus
Fachplanung und Baubegleitung50 %
EinzelmaßnahmeEmissionsminderung für Biomasse: Partikelfilter, Abgasnachbehandlung
Grundförderung50 %
ISFP-Bonus
Effizienz-Bonus
Klimageschwindigkeitsbonus²
Einkommensbonus
Fachplanung und Baubegleitung50 %
EinzelmaßnahmeAnlagentechnik (Verteilung & Steuerung): Fußbodenheizung, Smarthome, Verteiltechnik, Steuerung
Grundförderung15 %
ISFP-Bonus5 %
Effizienz-Bonus
Klimageschwindigkeitsbonus²
Einkommensbonus
Fachplanung und Baubegleitung50 %
EinzelmaßnahmeMaßnahmen zur Anlagenoptimierung: Hydraulischer Abgleich, Rohrdämmung
Grundförderung15 %
ISFP-Bonus5 %
Effizienz-Bonus
Klimageschwindigkeitsbonus²
Einkommensbonus
Fachplanung und Baubegleitung50 %
EinzelmaßnahmeGebäudenetze (mehrere Gebäude verbinden): Errichtung, Umbau, Erweiterung von Gebäudenetzen
Grundförderung30 %
ISFP-Bonus
Effizienz-Bonus
Klimageschwindigkeitsbonus²max. 20 %
Einkommensbonus30 %
Fachplanung und Baubegleitung50 %
EinzelmaßnahmeWärmenetze (Anschluss Fern-/Nahwärme): Anschluss an ein Wärmenetz
Grundförderung30 %
ISFP-Bonus
Effizienz-Bonus
Klimageschwindigkeitsbonus²max. 20 %
Einkommensbonus30 %
Fachplanung und Baubegleitung–³
Hinweise:
  • ¹ Bei Biomasseheizungen wird bei Einhaltung eines Emissionsgrenzwertes für Staub von 2,5 mg/m³ ein zusätzlicher pauschaler Zuschlag in Höhe von 2.500 Euro gemäß Richtlinien-Nr. 8.4.6 gewährt.
  • ² Der Klimageschwindigkeits-Bonus reduziert sich gestaffelt gemäß Richtlinien-Nr. 8.4.4 und wird ausschließlich selbstnutzenden Eigentümern gewährt. Bis 31. Dezember 2028 gilt ein Bonussatz von 20 Prozent.
  • ³ Bei der KfW ist keine Förderung gemäß Richtlinien-Nr. 5.5 möglich. Die Kosten der Fach- und Baubegleitung werden mit den Fördersätzen des Heizungstausches als Umfeldmaßnahme gefördert.
  • ⁴ Der Effizienzbonus ist nur für Wärmepumpen gültig
Einzelmaßnahme
Grundförderung
Klimageschwindigkeitsbonus
Fachplanung und Baubegleitung
EinzelmaßnahmeErneuerbare Heizsysteme (Wärmeerzeuger): Wärmepumpen, Biomasse, Solarthermie, Brennstoffzellen, Wasserstofffähig, Innovative EE-Heizungen
Grundförderung30 %
Klimageschwindigkeitsbonusmax. 20 %
Fachplanung und Baubegleitung
EinzelmaßnahmeGebäudehülle (Wärmeverluste reduzieren): Fenster, Türen, Fassade, Dach, Decke
Grundförderung15 %
Klimageschwindigkeitsbonus
Fachplanung und Baubegleitung50 %
EinzelmaßnahmeAnlagentechnik (Verteilung & Steuerung): Fußbodenheizung, Lüftung, Verteiltechnik, Steuerung
Grundförderung15 %
Klimageschwindigkeitsbonus
Fachplanung und Baubegleitung50 %
EinzelmaßnahmeGebäudeautomation & Steuerung: Raumautomation, Heizungsregelung, zentrale Steuerungen
Grundförderung15 %
Klimageschwindigkeitsbonus
Fachplanung und Baubegleitung50 %
EinzelmaßnahmeMaßnahmen zur Anlagenoptimierung: Hydraulischer Abgleich, Rohrdämmung, Pumpentausch
Grundförderung15 %
Klimageschwindigkeitsbonus
Fachplanung und Baubegleitung50 %
EinzelmaßnahmeGebäudenetze (mehrere Gebäude verbinden): Errichtung, Umbau, Erweiterung von Gebäudenetzen
Grundförderung30 %
Klimageschwindigkeitsbonusmax. 20 %
Fachplanung und Baubegleitung50 %
EinzelmaßnahmeWärmenetze (Anschluss Fern-/Nahwärme): Anschluss an ein Wärmenetz
Grundförderung30 %
Klimageschwindigkeitsbonusmax. 20 %
Fachplanung und Baubegleitung
Hinweise:
  • ¹ Der iSFP-Bonus, Effizienz-Bonus und Einkommensbonus sind explizit nur für Wohngebäude vorgesehen. Für Nichtwohngebäude sind sie nicht anwendbar und im Richtlinientext ausgeschlossen. Die Fachplanung & Baubegleitung ist bei vielen NWG-Maßnahmen förderfähig – nicht jedoch bei reinen Wärmeerzeugern.
  • ² Der Klimageschwindigkeitsbonus gilt bei Austausch von fossilen Heizsystemen gegen EE-Heiztechnik, wenn die Maßnahme innerhalb eines Jahres nach Zusage abgeschlossen wird – auch bei NWG.
  • ³ Die Fachplanung & Baubegleitung ist bei reinen Wärmeerzeugern nicht förderfähig.

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Verdoppeln Sie mit dem individuellen Sanierungsfahrplan Ihre förderfähige Summe von 30.000 € auf 60.000 € - ganz einfach!

iSFP-Bonus: Extra-Förderung bei Sanierung von Wohngebäuden

Was ist der iSFP-Bonus? Der iSFP-Bonus (individueller Sanierungsfahrplan-Bonus) ist ein zusätzlicher Förderzuschuss im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM).

Er richtet sich an Eigentümer von Wohngebäuden, die eine oder mehrere förderfähige Einzelmaßnahmen durchführen und dabei einem zuvor erstellten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) folgen.

So funktioniert der iSFP-Bonus:

  • Sie lassen einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) durch einen dafür qualifizierten Energieberater erstellen.
    Im iSFP werden für Ihr Gebäude maßgeschneiderte Sanierungsmaßnahmen in sinnvollen Schritten aufgezeigt.
    Wenn Sie dann eine förderfähige Einzelmaßnahme aus dem iSFP umsetzen, erhalten Sie einen zusätzlichen Förderbonus von 5 % auf die jeweilige Grundförderung. Zudem verdoppeln sich die förderfähige Kosten von 30.000 € auf 60.000 €.
    Der iSFP-Bonus gilt für jede einzelne Maßnahme, die im iSFP genannt ist und umgesetzt wird.

Wichtig:

  • Der iSFP-Bonus gilt nur für Wohngebäude.
    Die Maßnahme muss im iSFP dokumentiert sein und innerhalb von maximal 15 Jahren nach Erstellung des iSFP umgesetzt werden.
    Der iSFP-Bonus ist nicht mit dem Bonus für den Heizungstausch kombinierbar.

Fragen und Antworten zum iSFP-Bonus

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Die BEG EM bietet Ihnen die optimale Förderung für einzelne energetische Maßnahmen an Wohn- und Nichtwohngebäuden

Sie profitieren von dauerhaft attraktiven Zuschüssen oder zinsgünstigen Förderkrediten, mit denen Sie gezielt einzelne energetische Maßnahmen an Ihrem Gebäude umsetzen können – egal ob Hausbesitzer, Unternehmen, Kommune oder Verein. Ob Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik oder Heizungsoptimierung: Mit der BEG EM senken Sie Ihre Energiekosten und verbessern dauerhaft die Klimabilanz Ihrer Immobilie.

Das BEG-Programm für Einzelmaßnahmen richtet sich an Eigentümer und Investoren von Wohn- und Nichtwohngebäuden – sowohl im Bestand als auch im Rahmen von umfassenden Modernisierungen.

Mit der BEG EM sichern Sie sich nicht nur die direkte Förderung Ihrer Sanierungsmaßnahme, sondern auch zusätzliche Boni wie den iSFP-Bonus, Klimageschwindigkeitsbonus, Effizienzbonus oder Einkommensbonus (je nach Maßnahme und Gebäudeart). Ebenso werden die Kosten für Fachplanung und Baubegleitung bezuschusst.

Wir begleiten Sie bei Antragstellung und Umsetzung, damit Sie die BEG EM-Förderung einfach, rechtssicher und maximal profitabel nutzen können.

  • Zuschüsse bis zu 70 % möglich (je nach Maßnahme und Bonus)
  • Förderfähig: Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung, Gebäudenetze u. v. m.
  • Kombinierbare Boni: iSFP-Bonus (nur WG), Klimageschwindigkeitsbonus, Effizienzbonus, Einkommensbonus
  • Förderung für Fachplanung und Baubegleitung (50 % Zuschuss)
  • Antrag über das BAFA (Zuschuss) oder die KfW (Kredit)
  • Für Wohn- und Nichtwohngebäude – Privat, Gewerbe, Kommune, soziale Träger etc.
  • Hohe Flexibilität: Einzelmaßnahme oder schrittweise Sanierung

Alternativ Steuerliche Förderung gem. §35c Einkommensteuergesetz möglich.

Wenn Bundesförderung für effiziente Gebäude, dann mit dem Energiebüro Jenninger

Durchblick im Förderdschungel
Wir navigieren nicht blind und ahnungslos aus der Ferne, sondern kennen auch die passenden Wege durch den Förderdschungel
Kostenlose Ersteinschätzung
Vor Auftragsvergabe prüfen wir unverbindlich und selbstverständlich kostenlos, ob und wie Ihr Projekt förderfähig ist
Faire Konditionen ohne Risiko
Sie gehen bei uns kein finanzielles Risiko ein – denn Transparenz und Fairness sind für uns selbst­verständlich und sichern Sie ab
Durch uns ganz einfach und klar
Digitale und innovative Prozesse machen komplexe Förderthemen für Sie verständlich, machbar und effizient

Fragen und Antworten zur BEG Förderung für Einzelmaßnahmen – Wohngebäude und Nichtwohngebäude (BEG EM WG / NWG)

Wohngebäude

Nichtwohngebäude

So sieht ein förderfähiger Ablauf für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) aus

 

Kontakt aufnehmen und Projekt besprechen (Gemeinsam identifizieren wir Ihre Ziele und die passenden Einzelmaßnahmen für Ihr Wohn- oder Nichtwohngebäude.)
Wir prüfen Förderfähigkeit und erstellen ggf. die erforderlichen Bestätigungen (Individueller Sanierungsfahrplan [iSFP] für Wohngebäude, fachtechnische Bestätigung, ggf. Angebot für Fachplanung und Baubegleitung.)
Sie beantragen den Zuschuss beim BAFA oder den Kredit bei Ihrer Bank. Für Kredite erstellt Ihr Energieeffizienz-Experte die Bestätigung zum Antrag. Wichtig: Der Vertrag muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung zur Antragstellung enthalten.
Nach Zusage starten Sie mit der Umsetzung der Maßnahmen (Förderfähige Handwerkerleistungen und Fachplanung/Baubegleitung können jetzt beauftragt werden.)
Nach Abschluss reichen wir alle erforderlichen Nachweise ein (z. B. Bestätigung nach Durchführung – je nach Programm und Maßnahme.)
Zuschuss oder Kreditvorteil wird ausgezahlt (Sie erhalten den Zuschuss vom BAFA oder profitieren von den günstigen Kreditkonditionen der KfW.)

 

Optional: Bei iSFP, Fachplanung oder Baubegleitung übernehmen wir für Sie die Nachweisführung und sorgen für einen reibungslosen Förderprozess – von der Erstberatung bis zur Auszahlung.

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