Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Energetisch modernisieren und clever sparen: Förderung für Heizung, Dämmung, Fenster, Technik und mehr – jetzt Zuschuss sichern!Sie möchten Ihr Gebäude gezielt energetisch modernisieren und einzelne Maßnahmen wie Heizung, Dämmung, Fenster oder Anlagentechnik umsetzen? Dann ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) genau das Richtige.
Gefördert werden Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz, zum Beispiel der Austausch der Heizung, die Dämmung von Fassade, Dach oder Kellerdecke, neue Fenster und Außentüren, moderne Anlagentechnik oder die Optimierung bestehender Heizungsanlagen.
Sie profitieren von attraktiven Zuschüssen für Wohn- und Nichtwohngebäude – direkt und unkompliziert beantragt.
Förderübersicht
- ¹ Bei Biomasseheizungen wird bei Einhaltung eines Emissionsgrenzwertes für Staub von 2,5 mg/m³ ein zusätzlicher pauschaler Zuschlag in Höhe von 2.500 Euro gemäß Richtlinien-Nr. 8.4.6 gewährt.
- ² Der Klimageschwindigkeits-Bonus reduziert sich gestaffelt gemäß Richtlinien-Nr. 8.4.4 und wird ausschließlich selbstnutzenden Eigentümern gewährt. Bis 31. Dezember 2028 gilt ein Bonussatz von 20 Prozent.
- ³ Bei der KfW ist keine Förderung gemäß Richtlinien-Nr. 5.5 möglich. Die Kosten der Fach- und Baubegleitung werden mit den Fördersätzen des Heizungstausches als Umfeldmaßnahme gefördert.
- ⁴ Der Effizienzbonus ist nur für Wärmepumpen gültig
- ¹ Der iSFP-Bonus, Effizienz-Bonus und Einkommensbonus sind explizit nur für Wohngebäude vorgesehen. Für Nichtwohngebäude sind sie nicht anwendbar und im Richtlinientext ausgeschlossen. Die Fachplanung & Baubegleitung ist bei vielen NWG-Maßnahmen förderfähig – nicht jedoch bei reinen Wärmeerzeugern.
- ² Der Klimageschwindigkeitsbonus gilt bei Austausch von fossilen Heizsystemen gegen EE-Heiztechnik, wenn die Maßnahme innerhalb eines Jahres nach Zusage abgeschlossen wird – auch bei NWG.
- ³ Die Fachplanung & Baubegleitung ist bei reinen Wärmeerzeugern nicht förderfähig.
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Verdoppeln Sie mit dem individuellen Sanierungsfahrplan Ihre förderfähige Summe von 30.000 € auf 60.000 € - ganz einfach!
iSFP-Bonus: Extra-Förderung bei Sanierung von Wohngebäuden
Was ist der iSFP-Bonus? Der iSFP-Bonus (individueller Sanierungsfahrplan-Bonus) ist ein zusätzlicher Förderzuschuss im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM).
Er richtet sich an Eigentümer von Wohngebäuden, die eine oder mehrere förderfähige Einzelmaßnahmen durchführen und dabei einem zuvor erstellten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) folgen.
So funktioniert der iSFP-Bonus:
- Sie lassen einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) durch einen dafür qualifizierten Energieberater erstellen.
Im iSFP werden für Ihr Gebäude maßgeschneiderte Sanierungsmaßnahmen in sinnvollen Schritten aufgezeigt.
Wenn Sie dann eine förderfähige Einzelmaßnahme aus dem iSFP umsetzen, erhalten Sie einen zusätzlichen Förderbonus von 5 % auf die jeweilige Grundförderung. Zudem verdoppeln sich die förderfähige Kosten von 30.000 € auf 60.000 €.
Der iSFP-Bonus gilt für jede einzelne Maßnahme, die im iSFP genannt ist und umgesetzt wird.
Wichtig:
- Der iSFP-Bonus gilt nur für Wohngebäude.
Die Maßnahme muss im iSFP dokumentiert sein und innerhalb von maximal 15 Jahren nach Erstellung des iSFP umgesetzt werden.
Der iSFP-Bonus ist nicht mit dem Bonus für den Heizungstausch kombinierbar.
Fragen und Antworten zum iSFP-Bonus
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unsere Experten freuen sich auf Ihre Kontaktaufnahme
KontaktformularDie BEG EM bietet Ihnen die optimale Förderung für einzelne energetische Maßnahmen an Wohn- und Nichtwohngebäuden
Sie profitieren von dauerhaft attraktiven Zuschüssen oder zinsgünstigen Förderkrediten, mit denen Sie gezielt einzelne energetische Maßnahmen an Ihrem Gebäude umsetzen können – egal ob Hausbesitzer, Unternehmen, Kommune oder Verein. Ob Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik oder Heizungsoptimierung: Mit der BEG EM senken Sie Ihre Energiekosten und verbessern dauerhaft die Klimabilanz Ihrer Immobilie.
Das BEG-Programm für Einzelmaßnahmen richtet sich an Eigentümer und Investoren von Wohn- und Nichtwohngebäuden – sowohl im Bestand als auch im Rahmen von umfassenden Modernisierungen.
Mit der BEG EM sichern Sie sich nicht nur die direkte Förderung Ihrer Sanierungsmaßnahme, sondern auch zusätzliche Boni wie den iSFP-Bonus, Klimageschwindigkeitsbonus, Effizienzbonus oder Einkommensbonus (je nach Maßnahme und Gebäudeart). Ebenso werden die Kosten für Fachplanung und Baubegleitung bezuschusst.
Wir begleiten Sie bei Antragstellung und Umsetzung, damit Sie die BEG EM-Förderung einfach, rechtssicher und maximal profitabel nutzen können.
- Zuschüsse bis zu 70 % möglich (je nach Maßnahme und Bonus)
- Förderfähig: Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung, Gebäudenetze u. v. m.
- Kombinierbare Boni: iSFP-Bonus (nur WG), Klimageschwindigkeitsbonus, Effizienzbonus, Einkommensbonus
- Förderung für Fachplanung und Baubegleitung (50 % Zuschuss)
- Antrag über das BAFA (Zuschuss) oder die KfW (Kredit)
- Für Wohn- und Nichtwohngebäude – Privat, Gewerbe, Kommune, soziale Träger etc.
- Hohe Flexibilität: Einzelmaßnahme oder schrittweise Sanierung
Alternativ Steuerliche Förderung gem. §35c Einkommensteuergesetz möglich.
Wenn Bundesförderung für effiziente Gebäude, dann mit dem Energiebüro Jenninger
Fragen und Antworten zur BEG Förderung für Einzelmaßnahmen – Wohngebäude und Nichtwohngebäude (BEG EM WG / NWG)
Wohngebäude
Nichtwohngebäude
So sieht ein förderfähiger Ablauf für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) aus
Optional: Bei iSFP, Fachplanung oder Baubegleitung übernehmen wir für Sie die Nachweisführung und sorgen für einen reibungslosen Förderprozess – von der Erstberatung bis zur Auszahlung.