Rückerstattung der Energiesteuer – Anspruch & Höhe in Minuten prüfen
Rückwirkend für das Jahr 2024 ca. 0,00 €
und ohne Risiko
Wer kann von der Rückerstattung der Energiesteuer profitieren?
Produzierendes Gewerbe
Unternehmen des produzierenden Gewerbes können von der Energie- und Stromsteuerrückerstattung profitieren. Sie haben die Möglichkeit, die gezahlten Steuern zurückzuerhalten und so ihre Kosten zu senken.
Land- und Forstwirtschaft
Betriebe der Land- und Forstwirtschaft sind berechtigt, eine Rückerstattung der Energie- und Stromsteuer zu beantragen. Dies unterstützt sie dabei, ihre Betriebskosten zu reduzieren und wettbewerbsfähig zu bleiben.
Betreiber von BHKW
Unabhängig von der Branche können Betreiber von BHKW, wie in Hotels, eine Rückerstattung der Energie- und Stromsteuer erhalten. Auch hier trägt die Maßnahme dazu bei, betroffene Branchen finanziell zu entlasten.
Prüfen Sie jetzt Ihre Förderfähigkeit – schnell und kostenlos!
Mit unserem WZ-Code-Check wissen Sie in weniger als einer Minute, ob Ihr Unternehmen Anspruch auf die Rückerstattung der Energiesteuer hat. Geben Sie einfach Ihren Wirtschaftszweig-Code ein und erhalten Sie sofort Klarheit – ohne komplizierte Recherche und ganz unverbindlich. Sparen Sie Zeit, vermeiden Sie unnötige Anträge und sichern Sie sich alle Vorteile, die Ihnen zustehen.
Jetzt WZ-Code prüfenProduzierendes Gewerbe – Energiekosten senken, Wettbewerbsfähigkeit steigern
Unternehmen des produzierenden Gewerbes verbrauchen oft große Mengen an Strom, Erdgas, Heizöl oder Flüssiggas – und zahlen dafür hohe Energiesteuern. Die Rückerstattung dieser Steuern bietet eine direkte Möglichkeit, Betriebskosten deutlich zu reduzieren.
Von Metall- und Kunststoffverarbeitung über Lebensmittelproduktion bis hin zu Maschinenbau – viele Branchen erfüllen die Voraussetzungen für die Energiesteuerrückerstattung. Mit unserer Unterstützung prüfen Sie nicht nur Ihren Anspruch, sondern stellen sicher, dass Sie die maximale Entlastung erhalten – schnell, unkompliziert und rechtssicher.


Land- und Forstwirtschaft – Steuerentlastung für energieintensive Betriebe
Betriebe aus Landwirtschaft und Forstwirtschaft setzen für ihre Arbeit große Maschinen, Geräte und Anlagen ein – vom Traktor bis zur Trocknungsanlage. Diese verbrauchen erhebliche Energiemengen, auf die Energiesteuern anfallen. Die Rückerstattung bietet hier eine wertvolle Möglichkeit, die Betriebsausgaben zu senken und die Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Egal ob Viehhaltung, Ackerbau oder Forstbetrieb – wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, ob Ihr Betrieb förderfähig ist, und übernehmen die komplette Antragstellung. So bleibt mehr Zeit für das, was wirklich zählt: Ihre Arbeit.
BHKW-Betreiber – doppelt profitieren durch steuerliche Entlastung
Blockheizkraftwerke erzeugen gleichzeitig Strom und Wärme – oft direkt am Ort des Verbrauchs. Für den Betrieb werden jedoch Brennstoffe wie Erdgas, Heizöl oder Flüssiggas benötigt, auf die Energiesteuern erhoben werden. Betreiber können sich diese Steuern teilweise erstatten lassen und so die Wirtschaftlichkeit ihrer Anlage verbessern. Ob in Industrie, Wohnanlagen oder öffentlichen Gebäuden – wir unterstützen Sie dabei, alle steuerlichen Vorteile auszuschöpfen und Ihren Antrag digital über das Zoll-Portal einzureichen, ohne dass Sie einen eigenen ELSTER-Zugang benötigen.

Das hat sich für Sie bei der Rückerstattung der Energiesteuer verbessert
Seit 2024 hat sich die mögliche Rückerstattung auf den Stromverbrauch deutlich erhöht – in vielen Fällen sogar vervierfacht. Das bedeutet: Unternehmen, die bereits in den vergangenen Jahren von der Entlastung profitiert haben, können nun spürbar höhere Beträge zurückerhalten.
Diese Anpassung macht die Energiesteuerrückerstattung für viele Betriebe noch attraktiver und wirtschaftlich relevanter. Selbst wenn Sie in den letzten Jahren bereits einen Antrag gestellt haben, lohnt sich die Prüfung jetzt mehr denn je – auch rückwirkend.
Beispiel
Bisher: Erstattung von 2.500 € pro Jahr möglich
Neu: Bis zu 10.000 € pro Jahr – bei gleichem Verbrauch
Jetzt Rückerstattung berechnen und sofort Klarheit erhalten
Sie wissen nun, wie stark sich die Förderung verbessert hat – prüfen Sie jetzt mit unserem Schnellrechner, wie hoch Ihre persönliche Rückerstattung ausfallen kann. Die Berechnung dauert weniger als 2 Minuten und ist komplett unverbindlich.
Jetzt Rückerstattung berechnenRückerstattung der Energiesteuer und Energiebüro Jenninger
Das Energiebüro Jenninger ist Ihr erster Ansprechpartner wenn es um eine erfolgreiche und zielführende Rückerstattung der Energiesteuer geht. Profitieren Sie von zahlreichen Vorteilen und profitieren Sie uns noch heute von Ihrer Steuerentlastung.
Ein kleiner Einblick in unsere Erfolgsgeschichten: Mit unseren Kunden konnten wir nicht nur die Energieeffizienz nachhaltig steigern, sondern auch wegweisende Projekte realisieren.
Profitieren Sie von Ihrer Rückerstattung
Rückwirkend für das Jahr 2024 ca. 0,00 €
Nachdem Sie Ihre Anfrage an uns übermittelt haben, nimmt unsere Kundenbetreuung mit Ihnen Kontakt auf, um die nächsten Schritte zu besprechen und Sie zielführend zu Ihrer Rückerstattung zu führen.
Fragen und Antworten zur Rückerstattung der Energiesteuer
Ihre Ansprechpartner

Andreas Jenninger
Gründer und Geschäftsführer
Telefon +49 7931 56006-10aj@energiebuero-jenninger.de
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Für allgemeine Anfragen nutzen Sie bitte die Rufnummer +49 7931 56006-30, nutzen unser Kontaktformular auf der Webseite oder schreiben uns eine E-Mail an anfrage@energiebuero-jenninger.de.

Robin Kersten
Leiter Kundenbetreuung
Telefon +49 7931 56006-29rk@energiebuero-jenninger.de
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Julia Dürr
Innendienst / Kundenbetreuung
Telefon +49 7931 56006-16jd@energiebuero-jenninger.de
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Franziska Banholzer
Fördermittelmanagement
Telefon +49 7931 56006-34fb@energiebuero-jenninger.de
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Sven Lesch
Leiter Partnerbetreuung Anlagen & Prozesse
Telefon +49 7931 56006-20sl@energiebuero-jenninger.de
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Thomas Fischer
Leiter Partnerbetreuung Gebäude
Telefon +49 7931 56006-31tf@energiebuero-jenninger.de
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Alexander Hufnusz
Partnerbetreuung
Telefon +49 7931 56006-33ah@energiebuero-jenninger.de
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Christian Faber
Partnerbetreuung
Telefon +49 7931 56006-36cf@energiebuero-jenninger.de
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Julia Dürr
Innendienst / Kundenbetreuung
Telefon +49 7931 56006-16jd@energiebuero-jenninger.de
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Christian Kattner
Leiter IT / Innendienst
Telefon +49 7931 56006-26ck@energiebuero-jenninger.de
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Markus Weber
Leiter Industriekunden
Telefon +49 7931 56006-12mw@energiebuero-jenninger.de
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Sebastian Ehrler
Projektleiter
Telefon +49 7931 56006-13se@energiebuero-jenninger.de
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Yannick Nillies
Projektleiter
Telefon +49 7931 56006-18yn@energiebuero-jenninger.de
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Steffen Kopschitz
Projektleiter
Telefon +49 7931 56006-21sk@energiebuero-jenninger.de
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Ekkehard Völlmer
Energieberater
Telefon +49 7931 56006-14ev@energiebuero-jenninger.de
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Alexander Specht
Energieberater
Telefon +49 7931 56006-19as@energiebuero-jenninger.de
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Joachim Hadamek
Energieberater
Telefon +49 7931 56006-22jh@energiebuero-jenninger.de
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Andreas Völlmer
Energieberater
Telefon +49 7931 56006-23av@energiebuero-jenninger.de
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Steffen Schächinger
Energieberater
Telefon +49 7931 56006-15sts@energiebuero-jenninger.de
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Andreas Obermüller
Leiter Verwendungsnachweise
Telefon +49 7931 56006-11ao@energiebuero-jenninger.de
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Jürgen Zander
Verwendungsnachweise
Telefon +49 7931 56006-27jz@energiebuero-jenninger.de
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Andreas Jäger
Leiter Marketing
Telefon +49 7931 56006-28anj@energiebuero-jenninger.de
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Christian Kattner
Leiter IT / Innendienst
Telefon +49 7931 56006-26ck@energiebuero-jenninger.de
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