Heizungsförderung
30% bis 70% Zuschuss vom Staat Für maximale Förderung mit minimalen Aufwand.
Hotline FörderserviceFörderanträge mit klarer Struktur
Eine erfolgreiche Heizungsförderung beginnt mit einer sauberen Prüfung der Fördervoraussetzungen. Wir analysieren Ihre Angaben, prüfen die Förderfähigkeit Ihres Vorhabens und stellen sicher, dass alle Anforderungen der KfW bzw. des BAFA erfüllt sind – nachvollziehbar und förderkonform.
Auf dieser Basis erstellen wir die erforderlichen Bestätigungen zum Antrag (BzA / gBzA) sowie die Bestätigungen nach Durchführung (BnD / gBnD). Sie erhalten eine strukturierte Begleitung durch den gesamten Prozess und vermeiden typische Fehler, die zu Verzögerungen oder Ablehnungen führen können.
Transparente Preise ohne Überraschungen
Für Wohngebäude bieten wir unsere Leistungen zum Festpreis von 387 € inkl. MwSt. an. Dieser umfasst die Prüfung der Fördervoraussetzungen sowie die Erstellung von BzA und BnD bei vollständiger Einreichung der erforderlichen Unterlagen.
Bei Nichtwohngebäuden erfolgt die Vergütung auf Basis von 10 % der Förderhöhe. Die Abrechnung orientiert sich an der im Rahmen der gBzA ermittelten Fördersumme. Eventueller Mehraufwand wird transparent kommuniziert und erst nach Rücksprache umgesetzt.
Heizungsförderung für Wohngebäude
Für Wohngebäude mit überwiegender Wohnnutzung übernehmen wir die strukturierte Abwicklung der Heizungsförderung – von der Prüfung der Fördervoraussetzungen bis zur Erstellung der erforderlichen Bestätigungen.
Wärmepumpe
Biomasseanlage
Solarthermieanlage
Wärme- / Gebäudenetz
Ihr Weg zur Förderung
Bitte beachten Sie die zwingende Reihenfolge gemäß den KfW-Richtlinien:
Beauftragung der neuen Heizungsanlage
Beauftragung des Heizungsbauers mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung (Förderzusage). Dies ist zwingende Voraussetzung für die Antragstellung.
Bestätigung zum Antrag (BzA)
Wir prüfen Ihre Unterlagen und erstellen die BzA (Identifikationsnummer), damit Sie den Antrag im KfW-Portal stellen können.
Antragstellung bei der KfW
Sie reichen den Antrag im KfW-Kundenportal ein ("Meine KfW"). Sie erhalten von uns hierfür eine detaillierte Anleitung.
Installation & Inbetriebnahme
Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids erfolgt der Einbau der neuen Heizung inklusive hydraulischem Abgleich.
Bestätigung nach Durchführung (BnD)
Wir erstellen den Verwendungsnachweis (BnD). Danach beantragen Sie die Auszahlung Ihres Zuschusses direkt bei der KfW.
Festpreis von 387 € inkl. MwSt.
Für Wohngebäude bieten wir unsere Leistungen zum Festpreis von 387 € inkl. MwSt. an. Dieser umfasst die Prüfung der Fördervoraussetzungen sowie die Erstellung von BzA und BnD bei vollständiger Einreichung der erforderlichen Unterlagen.Nutzen Sie unseren Förderservice!
Laden Sie sich die folgenden Antragsunterlagen herunter und senden uns Seite 1-2 unterschrieben zurück. Gerne per E-Mail an: beg@energiebuero-jenninger.de, abfotografiert per WhatsApp an: +49 7931 56006-99 oder alternativ per Post.
Antragsunterlagen Heizungsförderung Wohngebäude (PDF)
Maximaler Zuschuss - Minimaler Aufwand
Dank klarer Abläufe und fundierter Förderexpertise gelangen Sie schnell und unkompliziert zur optimalen Heizungsförderung – bei minimalem Aufwand für Sie.
Energieeffizienzexperten
Profitieren Sie von unserer Expertise: Als zertifizierter Energieeffizienzexperte wickeln wir die Heizungsförderung vollständig für Sie ab – effizient, fördersicher und von der Voraussetzungenprüfung bis zu gBzA und gBnD.
Persönliche Betreuung
Unsere Experten sind persönlich erreichbar und flexibel im Kontakt: Über unsere Förderservice-Hotline stehen wir Ihnen direkt zur Seite. Ihre Unterlagen erreichen uns unkompliziert per E-Mail, WhatsApp oder auf dem Postweg.
Sie haben Fragen zu unserem Förderservice? Rufen Sie uns an. +49 7931 56006-60
Heizungsförderung für Nichtwohngebäude
Für Gebäude, die überwiegend (zu mehr als 50 %) für Nichtwohnzwecke genutzt werden (z. B. Gewerbe, Kommunen), gelten spezielle Anforderungen im Antragsprozess. Wir begleiten Sie sicher zum Zuschuss.
Wärmepumpe
Biomasseanlage
Solarthermieanlage
Wärme- / Gebäudenetz
Ihr Weg zur Förderung
Bitte beachten Sie die zwingende Reihenfolge gemäß den Förderrichtlinien:
Beauftragung der neuen Heizungsanlage
Beauftragung des Heizungsbauers mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung (Förderzusage). Dies ist zwingende Voraussetzung für die Antragstellung.
Gewerbliche Bestätigung zum Antrag (gBzA)
Wir prüfen Ihre Unterlagen und erstellen die für Nichtwohngebäude notwendige gBzA, damit Sie den Antrag im KfW-Portal stellen können.
Antragstellung bei der KfW
Sie reichen den Antrag im KfW-Kundenportal ein. Sie erhalten von uns hierfür eine detaillierte Anleitung.
Installation & Inbetriebnahme
Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids erfolgt der Einbau der neuen Heizung inklusive hydraulischem Abgleich.
Gewerbliche Bestätigung nach Durchführung (gBnD)
Wir erstellen den Verwendungsnachweis (gBnD). Danach beantragen Sie die Auszahlung Ihres Zuschusses direkt bei der KfW.
Förderservice mit fairen, transparenten Konditionen
Bei Nichtwohngebäuden erfolgt die Vergütung auf Basis von 10 % der Förderhöhe, 90% verbleiben beim Kunden. Die Abrechnung orientiert sich an der im Rahmen der gBzA ermittelten voraussichtlichen Fördersumme. Eventueller Mehraufwand wird transparent kommuniziert und erst nach Rücksprache umgesetzt.Nutzen Sie unseren Förderservice!
Laden Sie sich die folgenden Antragsunterlagen herunter und senden uns Seite 1-2 unterschrieben zurück. Gerne per E-Mail an: beg@energiebuero-jenninger.de, abfotografiert per WhatsApp an: +49 7931 56006-99 oder alternativ per Post.
Antragsunterlagen Heizungsförderung Nichtwohngebäude (PDF)
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Heizungsförderung für Wohngebäude und Nichtwohngebäude im Überblick
Die förderfähigen Kosten richten sich nach der Anzahl der Wohneinheiten
Abhängig von der Antragstellergruppe können bis zu 70 % der förderfähigen Kosten als Förderung bewilligt werden
Die Höhe der förderfähigen Kosten basiert auf der Nettogrundfläche des Nichtwohngebäudes
Fragen und Antworten zur Heizungsförderung
Heizungsförderung für Wohngebäude
Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngebäuden stehen bei der Heizungsförderung häufig vor denselben Fragen: Wann darf der Auftrag unterschrieben werden? Welche Unterlagen werden benötigt? Und welche Schritte sind zwingend einzuhalten?
Die folgenden Fragen und Antworten greifen typische Suchanfragen rund um die Heizungsförderung für Wohngebäude auf und erklären verständlich, worauf es bei Antragstellung, Bestätigungen und Auszahlung ankommt.
Heizungsförderung für Nichtwohngebäude
Bei Nichtwohngebäuden ergeben sich im Zusammenhang mit der Heizungsförderung oft weitergehende Fragestellungen: Wie wird die Nutzung bewertet? Welche Besonderheiten gelten für Unternehmen, Kommunen oder gemischt genutzte Gebäude?
Die folgenden Fragen und Antworten beantworten häufig gesuchte Themen zur Heizungsförderung für Nichtwohngebäude und geben Orientierung zu Ablauf, Nachweisen und förderrelevanten Anforderungen.
