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Rückerstattung Energiesteuer

Viele Unternehmen in Deutschland können jährlich eine Rückerstattung der Energiesteuer für das Vorjahr erhalten. Berechnen Sie mit unserem Rechner schnell Ihre mögliche Rückerstattungshöhe – einfach Verbrauch für Strom, Flüssiggas, Erdgas und Heizöl angeben und entscheiden, ob Sie von der Möglichkeit der Rückerstattung der Energiesteuer profitieren möchten.

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Rückwirkend für das Jahr 2023

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Ausblick für das Jahr 2024

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Folgende Unternehmen profitieren von der Rückerstattung der Energiesteuer

Produzierendes Gewerbe

Unternehmen des produzierenden Gewerbes können von der Energie- und Stromsteuerrückerstattung profitieren. Sie haben die Möglichkeit, die gezahlten Steuern zurückzuerhalten und so ihre Kosten zu senken.

Land- und Forstwirtschaft

Betriebe der Land- und Forstwirtschaft sind berechtigt, eine Rückerstattung der Energie- und Stromsteuer zu beantragen. Dies unterstützt sie dabei, ihre Betriebskosten zu reduzieren und wettbewerbsfähig zu bleiben.

Betreiber von BHKW

Unabhängig von der Branche können Betreiber von BHKW, wie in Hotels, eine Rückerstattung der Energie- und Stromsteuer erhalten. Auch hier trägt die Maßnahme dazu bei, betroffene Branchen finanziell zu entlasten.

Ab 2024 erleben produzierende Unternehmen dank des neuen Strompreispakets eine signifikante Steigerung der Stromsteuerentlastungen – fast eine Vervierfachung steht Ihnen bevor! Diese erweiterte Entlastung gilt auch für Unternehmen, die zuvor aufgrund ihres geringen Stromverbrauchs keine Vergünstigungen erhielten, jetzt aber bereits ab einem Jahresverbrauch von 12.500 kWh profitieren können.

Haben Sie bereits den Unterschied in den Entlastungen zwischen 2023 und 2024 in unserem Steuerrechner bemerkt? Nutzen Sie diesen Ausblick, um Ihre zukünftigen Einsparungen zu planen und sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen optimal von den bevorstehenden Änderungen profitiert!

Ohne Umwege zur Rückerstattung

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