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Energieeffiziente Sanierung von Nichtwohngebäuden für Unternehmen

Optimieren Sie Ihre Betriebsgebäude für die Zukunft

Mit unserer Expertise in der energieeffizienten Sanierung von Nichtwohngebäuden unterstützen wir Ihr Unternehmen dabei, sowohl Umweltbelastungen zu reduzieren als auch Betriebskosten zu senken. Nutzen Sie attraktive Fördermöglichkeiten, die bis zu 70% Ihrer Investitionskosten abdecken, um Ihre Immobilien zukunftsfähig zu machen.

Wir beraten Sie umfassend zu den förderfähigen Maßnahmen und helfen Ihnen, den maximalen Nutzen aus den verfügbaren Förderungen zu ziehen. Starten Sie jetzt und profitieren Sie von der Bundesförderung für effiziente Gebäude.

Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik (außer Heizung)

Gebäudehülle: Beispielsweise die Dachdämmung, die Dämmung der Außenwände, der Austausch von Fenstern, das Erneuern von Außentüren und Toren sowie die Kellerdecken- und Bodendämmung, um die Energieeffizienz zu verbessern und Energieverluste zu minimieren.

Anlagentechnik (außer Heizung): Beispielsweise der Einbau und die Morderinisierung von Lüftungsanlagen sowie Mess-, Steuer- und Regeltechnik, Kältetechnik zur Raumkühlung und effiziente Innenbeleuchtung (LED).

  • Grundfördersatz 15% 15%
  • Fachplanung und Baubegleitung 50% 50%
Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)

Beispielsweise elektrisch angetriebene Wärmepumpen, Biomasseheizungen (Pellets, Hackschnitzel, …), Solarthermische Anlagen, Brennstoffzellenheizungen, wasserstofffähige Heizungen, Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien sowie der Anschluss an ein Wärmenetz.

  • Grundfördersatz 30% 30%
  • Effizienz-Bonus (nur bei Wärmepumpen) 5% 5%
  • Klimageschwindigkeitsbonus bis zu 20% 20%
Errichtung, Umbau, Erweiterung eines Gebäudenetzes und Anschluss an ein Gebäudenetz

Beispielsweise die gemeinsame Nutzung zentraler Heizungsanlagen. Anschluss an ein Gebäudenetz: Beispielsweise die effiziente Versorgung des Gebäude mit zentral erzeugter Heizwärme.

  • Grundfördersatz 30% 30%
  • Klimageschwindigkeitsbonus bis zu 20% 20%
  • Fachplanung und Baubegleitung 50% 50%
Heizungsoptimierung

Beispielsweise Maßnahmen zur Verbesserung der Anlageneffizienz und Emissionsminderung von Biomasseheizungen.

  • Grundfördersatz 15% 15%
  • Grundfördersatz für Emissionsminderung 50% 50%
  • Fachplanung und Baubegleitung 50% 50%
Zentrale

Jutta Hübsch
Telefon
07931 56006 - 0
juh@energiebuero-jenninger.de

Anschrift

Energiebüro Jenninger GmbH & Co. KG
Wilhelm-Frank-Straße 69
97980 Bad Mergentheim

Bürozeiten

Montag bis Freitag:
08:00 Uhr - 17:00 Uhr

Nutzen Sie unser Kontaktformular oder finden Sie für Ihr Anliegen direkt den passenden Ansprechpartner

Der zeitliche Ablauf für die energieeffiziente Sanierung von Nichtwohngebäuden für Unternehmen

Alle Schritte – von der ersten Kontaktaufnahme bis zur Auszahlung der Fördermittel – übersichtlich für Sie zusammengefasst.

Anfrage eingegangen

Wir haben Ihre Anfrage erhalten
January 01, 2021
12:00 AM

Erste Kontaktaufnahme

Unsere Kundenbetreuung nimmt Kontakt zu Ihnen auf und bespricht das weitere Vorgehen - außerdem fragen wir Informationen ab, um die kostenlose und unverbindliche Erstberechnung für Sie durchzuführen.
January 01, 2021
12:00 AM

Kostenlose Erstberechnung zur möglichen Förderhöhe

January 01, 2021
12:00 AM

Mitteilung der Erstberechnung

Unsere Kundenbetreuung informiert Sie über die voraussichtliche Förderhöhe und beantwortet Ihnen weitere Fragen rund um das Thema erfolgreiche Förderung
January 01, 2021
12:00 AM

Beauftragung der Sanierungsmaßnahme

Allerdings nur mit aufschiebender oder aufhebender Bedingung. Die Umsetzung darf noch nicht beginnen und in diesen Zusammenhang auch keine Rechnungen erstellt bzw. beglichen werden.
January 01, 2021
12:00 AM

Angebot vom Energiebüro Jenninger erhalten

Sie erhalten unser Angebot inklusive auszufüllender Unterlagen, die für eine erfolgreiche Förderung essenziell sind.
January 01, 2021
12:00 AM

Beauftragung den Förderantrag zu stellen

Inklusive aller vollständig ausgefüllter Formulare und Unterlagen, um den Fördermittelantrag erfolgreich stellen zu können.
January 01, 2021
12:00 AM

Ausarbeitung des Fördermittelantrags

January 01, 2021
12:00 AM

Förderantrag wurde gestellt

Nachdem der Förderantrag von uns gestellt wurde, kann die Sanierungsmaßnahme umgesetzt, Rechnungen können ausgestellt und beglichen werden.
January 01, 2021
12:00 AM

Warten auf den Zuwendungsbescheid vom BAFA bzw. der KfW

January 01, 2021
12:00 AM

Zuwendungsbescheid wurde erteilt

Das BAFA bzw. die KfW hat den Fördermittelantrag geprüft und den Zuwendungsbescheid erteilt.
January 01, 2021
12:00 AM

Umsetzungsbegleitung für das Sanierungsprojekt

January 01, 2021
12:00 AM

Fertigstellung des Sanierungsprojekts

Für den Verwendungsnachweis benötigen wir alle "Rechnungen samt Zahlungsbelege" sowie die "Fachunternehmererklärung".
January 01, 2021
12:00 AM

Verwendungsnachweis wird erstellt

January 01, 2021
12:00 AM

Verwendungsnachweis wird eingereicht

January 01, 2021
12:00 AM

Das BAFA bzw. die KfW prüft den eingereichten Verwendungsnachweis

January 01, 2021
12:00 AM

Die Fördermittel werden ausbezahlt

Nach erfolgreicher Prüfung der BAFA bzw. der KfW erfolgt die Auszahlung der Fördermittel für das abgeschlossene Sanierungsprojekt.
January 01, 2021
12:00 AM

E-Mail

Wir freuen uns auf Ihre schriftliche Anfrage

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