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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ihre Rechte und Pflichten bei einer Zusammenarbeit

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden die Grundlage für die Nutzung unserer Dienste und Produkte. Hier finden Sie wichtige Informationen zu Ihren Rechten und Pflichten sowie die Bedingungen für die Inanspruchnahme unserer Angebote, Details zur Vertragsabwicklung und Zahlungsmodalitäten. Wir empfehlen Ihnen, sich diese Bedingungen sorgfältig durchzulesen, um ein umfassendes Verständnis unserer Geschäftsbeziehung zu gewährleisten. Bei Fragen oder Unklarheiten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

1. Produktanbieter und Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.1. Anbieter der Produkte und Vertragspartner des Kunden ist Herr Andreas Jenninger, handelnd unter der Firma

Energiebüro Jenninger GmbH & Co. KG
Wilhelm-Frank-Straße 69
97980 Bad Mergentheim

(im Folgenden „JENNINGER“).

1.2. Diese Geschäftsbedingungen von JENNINGER gelten ausschließlich. Abweichenden oder ergänzenden Bedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen; sie gelten nur nach ausdrücklicher Zustimmung durch JENNINGER in Schriftform.

1.3. Die Vertragssprache ist Deutsch.

2. Vertragsgegenstand

2.1. Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie aus den im konkreten Regelungsumfang vorrangig geltenden Leistungsbeschreibungen der jeweiligen Angebote über Werk- und/oder Dienstleistungen (nachfolgend „Produkte“ genannt). Nebenabreden oder Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung der Geschäftsleitung von JENNINGER.

2.2. JENNINGER erbringt seine Leistungen nach Ziffer 2.1 unabhängig und weisungsfrei

2.3. Sofern nicht ausdrücklich im Angebot angegeben, ist – bei werkvertraglich zu qualifizierenden Leistungen: über die Erstellung der Werksleistung als solcher – ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg bei der Erbringung der auftragsgegenständlichen Leistung oder der Verwendung der Produkte von JENNINGER (etwa der Erlass eines beantragten Zuwendungsbescheids, ein bestimmter Umfang der Fördermaßnahme oder die tatsächliche Umsetzung einer erkannten Einsparpotentials) nicht geschuldet.

2.4. JENNINGER kann zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten auch auf die Leistungen geeigneter Dritter zurückgreifen. In diesem Fall haftet JENNINGER für diese Dritte als Erfüllungsgehilfen.

2.5. Soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen oder zwingenden gesetzlichen Vorschriften nichts Anderweitiges ergibt, kann der Kunde vertragliche Rechte und Pflichten nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung von JENNINGER in Schriftform auf einen Dritten übertragen.

3. Vertragsabschluss

3.1. Das Angebot an Kunden erfolgt in Schriftform und gilt als bestätigt, wenn dort die angebotenen Leistungen ohne Änderungen durch Unterschrift gegengezeichnet wurden.

3.2. Im rechtsgeschäftlichen Verkehr gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, d. h. natürlichen oder juristischen Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln, gilt abweichend von Ziffer 3.1:

3.2.1. Zur Wahrung der Schriftform genügt insoweit die telekommunikative Übermittlung (§ 127 Abs. 2 BGB). Eine gesonderte Auftragsbestätigung durch den Kunden gilt im Übrigen nur bei eindeutigem Bezug (Nennung der Nummer und des Datums des Angebotes/Auftrages).

3.2.2. Schriftliche Auftragsbestätigungen von JENNINGER ersetzen einen Auftrag des Kunden, wenn nicht binnen zweier Wochen schriftlich widersprochen wird; JENNINGER wird in der Auftragsbestätigung auf die Bedeutung eines ausbleibenden Widerspruchs ausdrücklich hinweisen.

3.3. Soweit nicht anders angegeben, gilt das jeweilige Angebot nur bis vier Wochen nach Angebotserhalt.

4. Besondere Obliegenheiten und Mitwirkungspflichten

4.1. Der Kunde ist verpflichtet, JENNINGER alle für die Leistungserbringung notwendigen und/oder relevanten Informationen Unterlagen bzw. Daten zutreffend und (im Hinblick auf Fristen) rechtzeitig zu übermitteln sowie JENNINGER über alle vertragsrelevanten Änderungen, Vorgänge und Umstände unverzüglich im zumindest Textform (E-Mail, Fax) in Kenntnis zu setzen. Dies gilt insbesondere auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst nach Beginn der Leistungserbringung durch JENNINGER bekannt werden.

4.2. JENNINGER prüft lediglich die Plausibilität der vom Kunden zur Leistungserbringung erteilten Informationen und vorgelegten Unterlagen. Soweit nicht ausdrücklich Gegenstand des Angebotes an den Kunden ist JENNINGER selbst aber nicht verpflichtet, seinerseits die Vollständigkeit und Richtigkeit der kundenseitig übermittelten Unterlagen, Daten oder Informationen zu recherchieren und zu überprüfen.

4.3. Die von JENNINGER auftragsgemäß erstellten und dem Kunden vorgelegten Daten und Dokumente, insbesondere Berichte, Analysen, Antragsbegründungen, Grafiken und Aufstellungen werden vom Kunden unverzüglich daraufhin geprüft, ob die darin enthaltenen Informationen über den Kunden bzw. sein Unternehmen zutreffen; erforderliche Korrekturen werden JENNINGER unverzüglich schriftlich mitgeteilt.

4.4. Soweit JENNINGER dem Kunden (z. B. für den Zugang zu einem internetbasierten Kundenaccount bzw. Datenbank) persönliche Zugangsdaten zur Verfügung stellt oder deren Generierung ermöglicht, dürfen diese nicht an Dritte weitergegeben werden und sind vor dem Zugriff durch Dritte geschützt aufzubewahren.

5. Vergütung und Zahlungsbedingungen

5.1. Die Vergütung richtet sich nach den Inhalten des jeweiligen Angebotes von JENNINGER.

5.2. Die Abrechnung erfolgt jeweils nach dem angebotsgegenständlichen Zahlverfahren. Sofern sich hieraus nichts anderes ergibt, sind Rechnungen sofort und ohne Abzug fällig. Ist ein Zahlungstermin nicht vereinbart, so richtet sich der Eintritt des Verzuges nach den gesetzlichen Vorschriften. Vergütung und Nebenkosten sind grundsätzlich Nettopreise zuzüglich gesetzlich anfallender Steuern und Abgaben.

5.3. Monatliche Preise sind, beginnend mit dem Tage der betriebsfähigen Bereitstellung, für den Rest des Monats anteilig (pro rata temporis) zu zahlen. Danach sind diese Preise monatlich im Voraus zu zahlen. Ist der Preis für Teile eines Kalendermonats zu berechnen, so wird dieser für jeden Tag anteilig berechnet. Ein voller monatlicher Preis wird berechnet, wenn der Kunde das Vertragsverhältnis vor Ablauf eines Monats wirksam kündigt; dies gilt nicht bei einer Kündigung aus wichtigem Grund. Sonstige Preise, insbesondere nutzungsabhängige Preise, sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen.

5.4. Im rechtsgeschäftlichen Verkehr gegenüber Unternehmern im Sinne der Ziffer 3.2 gilt ergänzend:

Einwendungen gegen die Abrechnung der von JENNINGER erbrachten Leistungen hat der Kunde innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang der jeweiligen Rechnung schriftlich bei der auf der Rechnung angegebenen Stelle zu erheben. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gilt die Abrechnung als vom Kunden genehmigt. JENNINGER wird den Kunden mit Übersendung der Rechnung auf die Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.

5.5. Ein Aufrechnungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis zu.

6. Verzug

6.1. Bei Zahlungsverzug in nicht unerheblicher Höhe ist JENNINGER berechtigt, die Leistungen auf Kosten des Kunden zurückzubehalten.

6.2. Soweit monatliche Zahlungen mit dem Kunden vereinbart wurden, bleibt dieser im Verzugsfall verpflichtet, die monatlichen Preise zu zahlen. Kommt der Kunde

6.2.1. für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung der Preise bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Preise oder

6.2.2. in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Preise in Höhe eines Betrages, der den monatlichen Grundpreis für zwei Monate erreicht, in Verzug, so kann JENNINGER das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen bzw. vom Vertrag zurücktreten.

6.3. Die Geltendmachung weiterer gesetzlicher Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt JENNINGER unbenommen.

7. Mängelhaftung (Gewährleistung)

7.1. Es bestehen die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte.

7.2. Als Beschaffenheit der Produkte gelten nur die Leistungsangaben von JENNINGER und/oder die Produktbeschreibung als vereinbart, nicht jedoch sonstige Werbung und öffentliche Anpreisungen.

7.3. Der Kunde wird JENNINGER bei der Mangelfeststellung und -beseitigung unterstützen.

8. Kommunikation und Übermittlung von Daten

Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Unbenommen der vertragsgegenständlichen Leistungsverpflichtungen haftet JENNINGER insoweit weder für die ständige noch ununterbrochene Verfügbarkeit der über die Webseiten von JENNINGER angebotenen Kontakt- und Supportmöglichkeiten.

9. Allgemeine Haftung

9.1. JENNINGER haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Fehlen einer garantierten Eigenschaft für alle darauf zurückzuführende Schäden unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet JENNINGER im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit unbeschränkt. Im Übrigen haftet JENNINGER bei leichter Fahrlässigkeit nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen kann (sog. Kardinalpflicht). Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dies gilt auch für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen. Die Haftung für sonstige entfernte Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen

9.2. Die Haftung für alle übrigen Schäden ist im Übrigen ausgeschlossen. Die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.

10. Datenschutz durch JENNINGER

10.1. JENNINGER verarbeitet die personenbezogenen Daten des Kunden gemäß den datenschutzrechtlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes („BDSG“) in der ab dem 25. Mai 2018 geltenden Fassung und der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung – „DS-GVO“).

10.2. Informationen und Hinweise über die Verarbeitung personenbezogener Daten bei Nutzung der Leistungen von JENNINGER sowie über die Rechte des Kunden in Bezug auf diese Verarbeitung können den gesonderten Datenschutzhinweisen von JENNINGER entnommen werden: https://www.energiebuero-jenninger.de/datenschutz/

11. Geheimhaltung und Zweckbestimmung

11.1. Die jeweils zur Durchführung der auftragsgegenständlichen Leistungen überlassenen internen, vertraulichen oder geheimen Informationen, Daten, Unterlagen, Gegenstände und Hilfsmittel und werden nur für die Dauer der Leistungserbringung zur Verfügung gestellt, dürfen nur zu Zwecken der Erfüllung dieses Vertrages verwendet und im Übrigen nicht an Dritte weitergegeben oder Dritten in sonstiger Weise offenbart werden, sofern diese nicht bereits öffentlich zugänglich sind.

11.2. Dritte im Sinne der Ziffer 11.1 sind nicht

11.2.1. mandatierte Berufsgeheimnisträger (z. B. Anwälte, Steuerberater) oder

11.2.2. Arbeitnehmer, Mitarbeiter und verbundene Unternehmen im Sinne von §§ 15 ff. Aktiengesetz, die Zugang zu den vertraulichen Informationen nachweislich zur Durchführung der wechselseitigen vertraglichen Pflichten benötigen und ihrerseits durch eine geeignete Geheimhaltungsverpflichtung zur Verschwiegenheit verpflichtet wurden, bevor sie Zugang zu den vertraulichen Informationen erhalten.

12. Änderungen der Geschäftsbedingungen und Preise

12.1. Beabsichtigt JENNINGER die allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder den Preis für Dauerschuldverhältnisse zu ändern, so werden die Änderungen mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt. Bei Änderungen steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen zu.

12.2. Erfolgt seitens des Kunden innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung keine schriftliche Kündigung, werden die Änderungen zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. JENNINGER wird den Kunden auf diese Folge in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hinweisen.

13. Leistungszeit, Vertragslaufzeit und Kündigung

13.1. Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, oder es nach dem Charakter der vertragsgegenständlichen Leistung gemäß Ziffer 2.1 offenkundig ist, bestehen keine vertraglichen Vorgaben zur Leistungsdauer und Leistungsfristen.

13.2. Soweit nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart, gelten im Hinblick auf Dauerschuldverhältnisse für die Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen folgende Regelungen:

– Verträge mit Mindestvertragslaufzeiten: Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 1 Jahr und beginnt vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen mit Anzeige der betriebsfähigen Bereitstellung der Dienste gegenüber dem Kunden in zumindest Textform. Das Vertragsverhältnis ist für beide Vertragspartner mit einer Frist von zwei Monaten frühestens zum Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich kündbar. Soweit keine Kündigung erfolgt, verlängert sich die Vertragslaufzeit jeweils um 12 Monate. Die bloße Änderung der Anzahl der Lizenzen lässt die Vertragslaufzeit unberührt.

– Verträge ohne Mindestvertragslaufzeit: Das Vertragsverhältnis ohne Mindestvertragslaufzeit ist jeweils für beide Vertragspartner zum Schluss eines jeden Monats mit einer Frist von sechs Werktagen schriftlich kündbar (der Samstag gilt nicht als Werktag). Kündigt der Kunde das Vertragsverhältnis vor Ablauf von einem Monat nach der betriebsfähigen Bereitstellung, so hat er einen monatlichen Preis zu zahlen.

13.3. Das Recht, aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen, bleibt beiden Parteien unbenommen.

13.4. Eine Kündigung kann schriftlich per Brief, Fax oder E-Mail erfolgen.

14. Geistiges Eigentum

14.1. Die Parteien vereinbaren, dass alle von JENNINGER erstellten und dem Kunden zur Verfügung gestellten Daten und Dokumente, insbesondere Berichte, Analysen, Antragsbegründungen, Grafiken und Aufstellungen, inhaltlich unabhängig von dem Vorliegen der diesbezüglichen Tatbestandsvoraussetzungen zur Schöpfungshöhe dem urheberrechtlichen Schutz gemäß § 2 UrhG unterfallen sollen. JENNINGER behält sich demgemäß alle Rechte und Ansprüche an diesen Daten und Dokumenten vor.

14.2. Soweit nicht im Angebot ausdrücklich anderweitig bestimmt, überträgt JENNINGER Kunden an den Daten und Dokumenten gemäß Ziffer 14.1. lediglich die vom auftragsgegenständlichen Vertragszweck umfassten einfachen, d. h. keine ausschließliches Nutzungs- und Verwertungsechte sowie keine Bearbeitungsrechte.

15. Sonstiges

15.1. JENNINGER darf den Kunden auf seiner Internet-Seite oder in anderen Medien als Referenzkunde benennen. Der Kunde kann dieser Referenz jederzeit in zumindest Textform mit Wirkung für die Zukunft widersprechen

15.2. Die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen JENNINGER und dem Kunden unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

15.3. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz von JENNINGER in Bad Mergentheim, sofern der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland hat. JENNINGER ist berechtigt, auch an jedem anderen gesetzlich vorgesehenen Gerichtsstand zu klagen.

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