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Stromsteuerrückerstattung für Unternehmen aus dem produzierenden Gewerbe und der Land- und Forstwirtschaft

Optimieren Sie Ihre Energiekosten mit der Stromsteuerrückerstattung für Unternehmen

Entdecken Sie das Potenzial der Stromsteuerrückerstattung für Unternehmen und nutzen Sie unseren spezialisierten Rechner, um Ihr mögliches Einsparpotenzial zu berechnen. Als produzierendes Gewerbe oder forst- und landwirtschaftlicher Betrieb können Sie signifikante Vorteile durch die Rückforderung von Stromsteuern erzielen.

Was ist die Stromsteuerrückerstattung?

Die Stromsteuerrückerstattung ermöglicht es Unternehmen des produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft, einen Teil der für betriebliche Zwecke gezahlten Stromsteuern zurückzuerhalten. Dieser steuerliche Vorteil stärkt Ihre Wettbewerbsfähigkeit durch die Senkung Ihrer Energiekosten. Seit 2011 können Unternehmen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, diese Erstattung beantragen.

Ab 2024 erweitert sich dieser Rahmen deutlich, sodass auch kleinere Verbraucher profitieren können!

Voraussetzungen für die Stromsteuerrückerstattung für Unternehmen

Um die Stromsteuerrückerstattung für Unternehmen in Anspruch zu nehmen, müssen Sie bestimmte Kriterien erfüllen. Dazu gehört ein Mindestverbrauch von Strom für betriebliche Zwecke und die Zuordnung zu einem förderfähigen Wirtschaftszweig nach WZ 2003. Die genauen Bedingungen variieren je nach anwendbarem Paragrafen des Stromsteuergesetzes.

Wie Sie die Stromsteuerrückerstattung für Unternehmen beantragen

Der Prozess der Antragstellung ist direkt und erfordert einige spezifische Dokumente und Nachweise. Unsere Experten unterstützen Sie gerne bei der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen und führen Sie durch den gesamten Prozess, von der ersten Bewertung bis zur Einreichung Ihres Antrags beim zuständigen Hauptzollamt.

Geschäftsführung

Andreas Jenninger
Telefon 07931 56006 - 10
aj@energiebuero-jenninger.de

Berechnen Sie jetzt Ihr Einsparpotenzial mit unserem Stromsteuer-Rechner – absolut kostenlos und unverbindlich

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Wer kann die Stromsteuerrückerstattung für Unternehmen beantragen?

Unternehmen des produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft, die Strom für betriebliche Zwecke nutzen, können eine Stromsteuerrückerstattung beantragen. Dies umfasst Unternehmen, die den Wirtschaftszweigen nach WZ 2003 zugeordnet sind und eine jährliche Mindeststeuerbelastung erreichen.

Welche Voraussetzungen müssen für die Stromsteuerrückerstattung erfüllt sein?

Die Hauptvoraussetzungen umfassen:

Nutzung des Stroms für betriebliche Zwecke; Zuordnung zu einem berechtigten Wirtschaftszweig (gemäß WZ 2003); Erreichen der Mindeststeuerlast je nach anwendbarem Paragraphen des Stromsteuergesetzes

Wie hoch kann die Stromsteuerrückerstattung ausfallen?

Die Höhe der Rückerstattung variiert und hängt vom Stromverbrauch sowie den spezifischen Bedingungen des jeweiligen Unternehmens ab. Zwischen 2024 und 2025 beträgt die Entlastung nach § 9b des StromStG 20,00 € pro MWh, abzüglich eines Selbstbehalts von 250,00 €. Vor 2024 und nach 2025 beträgt die Entlastung 5,13 € pro MWh.

Wie wird die Stromsteuerrückerstattung beantragt?

Die Beantragung erfolgt jährlich und muss bis zum 31. Dezember des Folgejahres beim zuständigen Hauptzollamt eingereicht werden. Notwendige Unterlagen können Formulare wie das Formular 1453 für die Steuerentlastung, das Formular 1139 für staatliche Beihilfen und weitere spezifische Dokumente umfassen. Unsere Experten unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung.

Kann ich die Stromsteuerrückerstattung rückwirkend beantragen?

Die Rückerstattung kann nur für das vorhergehende Kalenderjahr beantragt werden. Anträge für frühere Jahre sind nicht zulässig.

Welche Unterstützung bietet das Energiebüro Jenninger bei der Beantragung der Stromsteuerrückerstattung?

Wir bieten eine umfassende Unterstützung bei der Antragstellung, einschließlich der Bereitstellung eines Stromsteuer-Rechners zur Einschätzung des Einsparpotenzials, der Hilfe bei der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen und der Führung durch den gesamten Prozess der Antragstellung.

Wie finde ich heraus, ob mein Unternehmen zu den berechtigten Wirtschaftszweigen gehört?

Sie können Ihren WZ-Code beim zuständigen Statistischen Landesamt erfragen. Falls Sie nur den WZ-Code nach WZ 2008 kennen, gibt es offizielle Umsteigeschlüssel des Statistischen Bundesamtes, die Ihnen helfen, diesen in WZ 2003 zu übersetzen.

Gibt es spezielle Regelungen für Blockheizkraftwerke (BHKW)?

Ja, Betreiber von BHKW können unabhängig von ihrer Branchenzugehörigkeit eine Energiesteuererstattung für die genutzten Energieträger wie Erdgas, Flüssiggas oder Heizöl beantragen. Die genauen Bedingungen hängen davon ab, ob die Anlage abgeschrieben ist und ob staatliche Investitionsbeihilfen in Anspruch genommen wurden.

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