
Bundesförderung für effiziente Gebäude –
Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Förderung für Heizung, Dämmung, Fenster, Technik und mehr – jetzt Zuschuss sichern!
Sie möchten Ihre Immobilie energieeffizient sanieren oder besonders klimafreundlich neu bauen? Dann bietet Ihnen die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) die optimale Unterstützung:
Egal ob Sanierung, Neubau oder gezielte Modernisierung – profitieren Sie von attraktiven Zuschüssen und zinsgünstigen Förderkrediten für Wohn- und Nichtwohngebäude.
Zusätzlich eröffnen die BEG-Programme vielfältige Möglichkeiten für Fachplanung, Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung (QNG), damit Ihr Projekt nicht nur wirtschaftlich, sondern auch zukunftssicher umgesetzt wird.
Förderübersicht
Einzelmaßnahme
Grundförderung
ISFP-Bonus
Effizienz-Bonus
Klimageschwindigkeitsbonus²
Einkommensbonus
Fachplanung und Baubegleitung
Erneuerbare Heizsysteme (Wärmeerzeuger): Wärmepumpen, Biomasse, Solarthermie, Brennstoffzellen, Wasserstofffähig, Innovative EE-Heizungen
30 %
–
5 %⁴
max. 20 %
30 %
–³
Gebäudehülle (Wärmeverluste reduzieren): Fenster, Türen, Fassade, Dach, Decke
15 %
5 %
–
–
–
50 %
Emissionsminderung für Biomasse: Partikelfilter, Abgasnachbehandlung
50 %
–
–
–
–
50 %
Anlagentechnik (Verteilung & Steuerung): Fußbodenheizung, Smarthome, Verteiltechnik, Steuerung
15 %
5 %
–
–
–
50 %
Maßnahmen zur Anlagenoptimierung: Hydraulischer Abgleich, Rohrdämmung
15 %
5 %
–
–
–
50 %
Gebäudenetze (mehrere Gebäude verbinden): Errichtung, Umbau, Erweiterung von Gebäudenetzen
30 %
–
–
max. 20 %
30 %
50 %
Wärmenetze (Anschluss Fern-/Nahwärme): Anschluss an ein Wärmenetz
30 %
–
–
max. 20 %
30 %
–³
Hinweise:
¹ Bei Biomasseheizungen wird bei Einhaltung eines Emissionsgrenzwertes für Staub von 2,5 mg/m³ ein zusätzlicher pauschaler Zuschlag in Höhe von 2.500 Euro gemäß Richtlinien-Nr. 8.4.6 gewährt.
² Der Klimageschwindigkeits-Bonus reduziert sich gestaffelt gemäß Richtlinien-Nr. 8.4.4 und wird ausschließlich selbstnutzenden Eigentümern gewährt. Bis 31. Dezember 2028 gilt ein Bonussatz von 20 Prozent.
³ Bei der KfW ist keine Förderung gemäß Richtlinien-Nr. 5.5 möglich. Die Kosten der Fach- und Baubegleitung werden mit den Fördersätzen des Heizungstausches als Umfeldmaßnahme gefördert.
⁴ Der Effizienzbonus ist nur für Wärmepumpen gültig
Einzelmaßnahme
Grundförderung
Klimageschwindigkeitsbonus
Fachplanung und Baubegleitung
Erneuerbare Heizsysteme (Wärmeerzeuger): Wärmepumpen, Biomasse, Solarthermie, Brennstoffzellen, Wasserstofffähig, Innovative EE-Heizungen
30 %
max. 20 %
-³
Gebäudehülle (Wärmeverluste reduzieren): Fenster, Türen, Fassade, Dach, Decke
15 %
-²
50 %
Anlagentechnik (Verteilung & Steuerung): Fußbodenheizung, Lüftung, Verteiltechnik, Steuerung
15 %
-²
50 %
Gebäudeautomation & Steuerung: Raumautomation, Heizungsregelung, zentrale Steuerungen
15 %
-²
50 %
Maßnahmen zur Anlagenoptimierung: Hydraulischer Abgleich, Rohrdämmung, Pumpentausch
15 %
-²
50 %
Gebäudenetze (mehrere Gebäude verbinden): Errichtung, Umbau, Erweiterung von Gebäudenetzen
30 %
max. 20 %
50 %
Wärmenetze (Anschluss Fern-/Nahwärme): Anschluss an ein Wärmenetz
30 %
max. 20 %
-³
Hinweise:
¹ Der iSFP-Bonus, Effizienz-Bonus und Einkommensbonus sind explizit nur für Wohngebäude vorgesehen. Für Nichtwohngebäude sind sie nicht anwendbar und im Richtlinientext ausgeschlossen. Die Fachplanung & Baubegleitung ist bei vielen NWG-Maßnahmen förderfähig – nicht jedoch bei reinen Wärmeerzeugern.
² Der Klimageschwindigkeitsbonus gilt bei Austausch von fossilen Heizsystemen gegen EE-Heiztechnik, wenn die Maßnahme innerhalb eines Jahres nach Zusage abgeschlossen wird – auch bei NWG.
³ Die Fachplanung & Baubegleitung ist bei reinen Wärmeerzeugern nicht förderfähig.
Unsere Kundenbetreuung
freut sich auf Ihre Anfrage und steht Ihnen jederzeit zur Verfügung, um Ihre Fragen zu beantworten
Verdoppeln Sie mit dem individuellen Sanierungsfahrplan Ihre förderfähige Summe von 30.000 € auf 60.000 € – ganz einfach!
iSFP-Bonus: Extra-Förderung bei Sanierung von Wohngebäuden
Was ist der iSFP-Bonus? Der iSFP-Bonus (individueller Sanierungsfahrplan-Bonus) ist ein zusätzlicher Förderzuschuss im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM).
Er richtet sich an Eigentümer von Wohngebäuden, die eine oder mehrereförderfähige Einzelmaßnahmen durchführen und dabei einem zuvor erstellten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) folgen.
So funktioniert der iSFP-Bonus:
Sie lassen einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) durch einen dafür qualifizierten Energieberater erstellen.
Im iSFP werden für Ihr Gebäude maßgeschneiderte Sanierungsmaßnahmen in sinnvollen Schritten aufgezeigt.
Wenn Sie dann eine förderfähige Einzelmaßnahme aus dem iSFP umsetzen, erhalten Sie einen zusätzlichen Förderbonus von 5 % auf die jeweilige Grundförderung. Zudem verdoppeln sich die förderfähige Kosten von 30.000 € auf 60.000 €.
Der iSFP-Bonus gilt für jede einzelne Maßnahme, die im iSFP genannt ist und umgesetzt wird.
Wichtig:
Der iSFP-Bonus gilt nur für Wohngebäude.
Die Maßnahme muss im iSFP dokumentiert sein und innerhalb von maximal 15 Jahren nach Erstellung des iSFP umgesetzt werden.
Der iSFP-Bonus ist nicht mit dem Bonus für den Heizungstausch kombinierbar.
Fragen und Antworten zum iSFP-Bonus
Für welche Maßnahmen gibt es den iSFP-Bonus?
Der iSFP-Bonus gilt für alle förderfähigen Einzelmaßnahmen aus dem BEG-Programm, die im individuellen Sanierungsfahrplan genannt sind – etwa Dämmung, Fenstertausch, Anlagentechnik oder Heizungsoptimierung. Ausgenommen sind reine Heizungstausch-Maßnahmen mit Heizungstausch-Bonus.
Gibt es den iSFP-Bonus auch für Nichtwohngebäude?
Nein, der iSFP-Bonus ist nur für Wohngebäude vorgesehen. Für Nichtwohngebäude können zwar Sanierungsfahrpläne erstellt werden, aber ein zusätzlicher Bonus wird nicht gewährt.
Kann der iSFP-Bonus mit anderen Förderboni kombiniert werden?
Der iSFP-Bonus kann mit anderen Boni wie dem Effizienzbonus, dem Klimageschwindigkeitsbonus oder dem Einkommensbonus kombiniert werden – nicht aber mit dem Heizungstausch-Bonus.
Was ist der iSFP-Bonus und wie viel bringt er bei der BEG-Förderung?
Der iSFP-Bonus ist ein zusätzlicher Förderzuschuss von 5 % auf förderfähige Einzelmaßnahmen am Wohngebäude im Rahmen der BEG EM. Voraussetzung: Die Maßnahme ist Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP), der vor Antragstellung erstellt wurde.
Wer kann den iSFP-Bonus beantragen?
Den iSFP-Bonus können ausschließlich Eigentümer von Wohngebäuden erhalten, die vorab einen iSFP durch einen zugelassenen Energieeffizienz-Experten erstellen lassen und diesen mit dem Förderantrag einreichen.
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Die BEG EM bietet Ihnen die optimale Förderung für einzelne energetische Maßnahmen an Wohn- und Nichtwohngebäuden
Sie profitieren von dauerhaft attraktiven Zuschüssen oder zinsgünstigen Förderkrediten, mit denen Sie gezielt einzelne energetische Maßnahmen an Ihrem Gebäude umsetzen können – egal ob Hausbesitzer, Unternehmen, Kommune oder Verein. Ob Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik oder Heizungsoptimierung: Mit der BEG EM senken Sie Ihre Energiekosten und verbessern dauerhaft die Klimabilanz Ihrer Immobilie.
Das BEG-Programm für Einzelmaßnahmen richtet sich an Eigentümer und Investoren von Wohn- und Nichtwohngebäuden – sowohl im Bestand als auch im Rahmen von umfassenden Modernisierungen.
Mit der BEG EM sichern Sie sich nicht nur die direkte Förderung Ihrer Sanierungsmaßnahme, sondern auch zusätzliche Boni wie den iSFP-Bonus, Klimageschwindigkeitsbonus, Effizienzbonus oder Einkommensbonus (je nach Maßnahme und Gebäudeart). Ebenso werden die Kosten für Fachplanung und Baubegleitung bezuschusst.
Wir begleiten Sie bei Antragstellung und Umsetzung, damit Sie die BEG EM-Förderung einfach, rechtssicher und maximal profitabel nutzen können.
Zuschüsse bis zu 70 % möglich (je nach Maßnahme und Bonus)
Förderfähig: Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung, Gebäudenetze u. v. m.
Kombinierbare Boni: iSFP-Bonus (nur WG), Klimageschwindigkeitsbonus, Effizienzbonus, Einkommensbonus
Förderung für Fachplanung und Baubegleitung (50 % Zuschuss)
Antrag über das BAFA (Zuschuss) oder die KfW (Kredit)
Für Wohn- und Nichtwohngebäude – Privat, Gewerbe, Kommune, soziale Träger etc.
Hohe Flexibilität: Einzelmaßnahme oder schrittweise Sanierung
Alternativ Steuerliche Förderung gem. §35c Einkommensteuergesetz möglich.
Wenn Bundesförderung für effiziente Gebäude, dann mit dem Energiebüro Jenninger
Starkes Expertenteam
Über 40 erfahrene und kompetente Experten bringen ihr Wissen und ihre Energie in Ihr Projekt ein – von Anfang bis zum Abschluss
Strukturierte Abteilungen
Gut abgestimmte Abläufe und spezialisierte Abteilungen garantieren eine verlässliche und effiziente Umsetzung Ihres Projektes
Branchenweit geschätzt
Unsere Expertise wird anerkannt – wir sind Partner, Vordenker und Impulsgeber in der Fördermittelbranche und exzellent vernetzt
Durchblick im Förderdschungel
Wir navigieren nicht blind und ahnungslos aus der Ferne, sondern kennen auch die passenden Wege durch den Förderdschungel
Kostenlose Ersteinschätzung
Vor Auftragsvergabe prüfen wir unverbindlich und selbstverständlich kostenlos, ob und wie Ihr Projekt förderfähig ist
Durch uns ganz einfach und klar
Digitale und innovative Prozesse machen komplexe Förderthemen für Sie verständlich, machbar und effizient
Den Blick immer aufs Ganze gerichtet
Wir denken strategisch und vernetzt – über das einzelne Projekt hinaus. Das bringt spürbaren und nachhaltigen Erfolg
Faire Konditionen ohne Risiko
Sie gehen bei uns kein finanzielles Risiko ein – denn Transparenz und Fairness sind für uns selbstverständlich und sichern Sie ab
Fragen und Antworten zur BEG Förderung für Einzelmaßnahmen – Wohngebäude und Nichtwohngebäude (BEG EM WG / NWG)
Wohngebäude
Wann wird die Förderung für BEG Einzelmaßnahmen am Wohngebäude ausgezahlt?
Die Auszahlung erfolgt nach Abschluss und Prüfung der Maßnahme durch das BAFA direkt an den Antragsteller.
Was ist bei der Antragstellung für BEG EM zu beachten?
Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme online beim BAFA gestellt werden. Alle Fördervoraussetzungen und Nachweise, etwa durch einen Energieeffizienz-Experten, sind zwingend einzuhalten.
Welche Sanierungsmaßnahmen am Wohngebäude werden über die BEG EM gefördert?
Gefördert werden unter anderem die Dämmung von Dach, Fassade und Kellerdecke, der Austausch von Fenstern und Außentüren, effiziente Anlagentechnik (z. B. Lüftung) sowie Heizungsoptimierung und der Einbau erneuerbarer Heizsysteme.
Wer ist antragsberechtigt für die BEG Förderung bei Einzelmaßnahmen am Wohngebäude?
Antragsberechtigt sind Eigentümer von Wohnhäusern, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), Vermieter, Mieter (mit Zustimmung des Eigentümers) sowie Nießbraucher und Erbbauberechtigte.
Wie hoch ist der Fördersatz bei BEG Einzelmaßnahmen am Wohngebäude?
Die Förderung beträgt in der Regel 15 % für Maßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik, 30 % für den Heizungstausch, bis zu 50 % für Fachplanung und Baubegleitung.
Nichtwohngebäude
Welche Maßnahmen an Nichtwohngebäuden sind bei BEG EM förderfähig?
Gefördert werden Dämmung der Gebäudehülle, Austausch von Fenstern und Außentüren, effiziente Anlagentechnik (ohne Heizung), Heizungsoptimierung und Gebäudenetze.
Welche Voraussetzungen gelten für die BEG Förderung bei Nichtwohngebäuden?
Die Maßnahmen müssen vor Antragstellung noch nicht begonnen worden sein. Eine Ausführung durch ein Fachunternehmen und gegebenenfalls die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten sind verpflichtend.
Wer kann eine Förderung für Einzelmaßnahmen an Nichtwohngebäuden beantragen?
Antragsberechtigt sind Unternehmen, kommunale Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kirchen, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie sonstige Investoren.
Wie erfolgt die Auszahlung der Förderung für BEG Einzelmaßnahmen am Nichtwohngebäude?
Nach erfolgreichem Abschluss und Nachweisprüfung durch das BAFA wird der Zuschuss direkt an den Antragsteller ausgezahlt.
Wie hoch ist die BEG Förderung für Einzelmaßnahmen an Nichtwohngebäuden?
Die Fördersätze liegen bei 15 % für Gebäudehülle und Anlagentechnik, 30 % für Gebäudenetze und bis zu 50 % für Fachplanung und Baubegleitung.
So sieht ein förderfähiger Ablauf für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) aus
Optional: Bei iSFP, Fachplanung oder Baubegleitung übernehmen wir für Sie die Nachweisführung und sorgen für einen reibungslosen Förderprozess – von der Erstberatung bis zur Auszahlung.

