Gewerbegebiet

GRW – Gemeinschafts­aufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschafts­struktur“

Die GRW fördert gezielt Investitionen, Infrastrukturen und Maßnahmen zur Stärkung der Wirtschaftsstruktur in strukturschwachen Regionen Deutschlands.
Ziel ist, Standortnachteile auszugleichen, neue Arbeitsplätze zu schaffen, bestehende zu sichern und die Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig zu stärken.

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Wer und was wird gefördert?

Unternehmen (Investitionsförderung)

Zielgruppen

  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

  • In bestimmten Fällen auch Großunternehmen (nach Positivliste)

Förderfähige Branchen

Förderfähige Vorhaben

  • Errichtung, Erweiterung, Diversifizierung, grundlegende Änderung bestehender Betriebe

  • Sachinvestitionen (Gebäude, Maschinen, Anlagen)

  • Modernisierung, nachhaltige Transformation, Digitalisierung, Innovation

  • In Ausnahmefällen: Markteinführung, Personalstruktur, Beratung & Schulung

Infrastrukturträger

Zielgruppen

  • Kommunen, Gemeindeverbände

  • Gemeinnützige Organisationen

  • Sonstige Träger ohne Gewinnerzielungsabsicht

  • Bei bestimmten Vorhaben: Bildungsträger, Forschungseinrichtungen

Förderfähige Maßnahmen

  • Erschließung/Ausbau von Industrie- und Gewerbegebieten

  • Anbindung an Verkehrs-, Versorgungs- und Energienetze

  • Revitalisierung, Altlastenbeseitigung

  • Touristische, Bildungs- und Forschungseinrichtungen

  • Infrastruktur für Abwasser, Häfen, Energie

  • Regionalmanagement, Entwicklungskonzepte, Kooperation/Cluster, Innovationsprojekte

Interaktive GRW-Karte

GRW – Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (Stand 2025)C-Fördergebiet
GRW – Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (Stand 2025)C-Fördergebiet mit Grenzzuschlag gem. Rn. 184 Regionalbeihilfeleitlinien
GRW – Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (Stand 2025)D-Fördergebiet
GRW – Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (Stand 2025)teilweise C-Fördergebiet, teilweise D-Fördergebiet
GRW – Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (Stand 2025)teilweise C-Fördergebiet mit Grenzzuschlag gem. Rn. 184 Regionalbeihilfeleitlinien, teilweise D-Fördergebiet
GRW – Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (Stand 2025)teilweise C-Fördergebiet, teilweise D-Fördergebiet, teilweise kein Fördergebiet
GRW – Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (Stand 2025)teilweise D-Fördergebiet, teilweise kein Fördergebiet
GRW – Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (Stand 2025)zugleich Fördergebiet des GRW-Sonderprogramms (Die Stadt Halle/Saale zählt nicht zum Fördergebiet des Sonderprogramms)
GRW – Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (Stand 2025)kein Fördergebiet

Unsere Kundenbetreuung

Förderfähigkeit über die Negativliste bestimmen

Unternehmen sind grundsätzlich förderfähig, sofern sie nicht in der folgenden Negativliste ausgeschlossen werden. Die Länder können zusätzliche Einschränkungen vornehmen.

Von der Förderung sind insbesondere Unternehmen ausgeschlossen, deren Haupttätigkeit in folgende Abschnitte und Abteilungen der WZ 2025 fällt (Liste nicht förderfähiger Wirtschaftszweige):

WZ-Code

Beschreibung

WZ-Code

A

Beschreibung

Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

WZ-Code

B

Beschreibung

Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden

WZ-Code

C

Beschreibung

24 Metallerzeugung und -bearbeitung, soweit „Stahlindustrie“ (gemäß Artikel 13 Buchstabe a in Verbindung mit Artikel 2 Nummer 43 AGVO)

WZ-Code

D

Beschreibung

Energieversorgung

WZ-Code

E

Beschreibung

Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen (außer 38.21 und 39)

WZ-Code

F

Beschreibung

Baugewerbe

WZ-Code

G

Beschreibung

Handel (außer 46.2 bis 46.6 sowie 46.8 und 46.9)

WZ-Code

50

Beschreibung

Kriterien hochwertiger Beschäftigung können sich zum Beispiel aus einer überdurchschnittlichen Qualifikation, besonders hoher Wertschöpfung, Innovationspotential des Arbeitsplatzes oder aus der Höhe des Bruttoarbeitslohnes ergeben.

WZ-Code

18

Beschreibung

H Verkehr (vgl. auch Artikel 13 Buchstabe b in Verbindung mit Artikel 2 Nummer 45 AGVO) und Lagerei (außer 49.34 sofern sie ausschließlich touristischen Zwecken dienen, und 52.25)

WZ-Code

I

Beschreibung

55.4 Vermittlungstätigkeiten für Beherbergungsdienstleistungen

WZ-Code

I

Beschreibung

56 Gastronomie (außer in Kombination mit I 55 – Beherbergung, wobei mit den eigenen Beherbergungsgästen mindestens 25 % der Umsätze erzielt werden müssen)

WZ-Code

J

Beschreibung

Verlagswesen, Rundfunk sowie Erstellung und Verbreitung von Medieninhalten (außer 58.1, 58.2, 59.11, 59.12 und 59.2)

WZ-Code

K

Beschreibung

61 Telekommunikation

WZ-Code

L

Beschreibung

Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen

WZ-Code

M

Beschreibung

Grundstücks- und Wohnungswesen

WZ-Code

N

Beschreibung

Erbringung von wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen (außer 71, 72 und 73)

WZ-Code

O

Beschreibung

Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen

WZ-Code

P

Beschreibung

Öffentliche Verwaltung, Verteidigung 51, Sozialversicherung

WZ-Code

Q

Beschreibung

Erziehung und Unterricht

WZ-Code

R

Beschreibung

Gesundheits- und Sozialwesen

WZ-Code

S

Beschreibung

Kunst, Sport und Erholung (außer 93.2 soweit die Dienstleistungen überwiegend dem Tourismus zugutekommen)

WZ-Code

T

Beschreibung

Erbringung von sonstigen Dienstleistungen (außer 96.23 soweit die Dienstleistungen überwiegend dem Tourismus zugutekommen)

WZ-Code

U

Beschreibung

Private Haushalte mit Haushaltspersonal sowie Herstellung von Waren und Erbringung von Dienstleistungen durch private Haushalte für den Eigenbedarf ohne ausgeprägten Schwerpunkt

WZ-Code

V

Beschreibung

Exterritoriale Organisationen und Körperschaften

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Fragen und Antworten zur GRW-Förderung und alles was für eine erfolgreiche Förderung wichtig ist

Gibt es eine Nachweispflicht oder Erfolgskontrolle nach GRW-Förderung?

Ja, geförderte Unternehmen und Träger müssen die Verwendung der Mittel sowie die Erreichung der Förderziele (z. B. Investitionshöhe, Arbeitsplatzzahl) nachweisen. Die Nachweispflichten und Prüfzeiträume werden im Förderbescheid geregelt.

Gibt es eine Positivliste für förderfähige Branchen?

Seit dem zum 1. Januar 2026 in Kraft getretenen neuen GRW-Koordinierungsrahmen wurde die bisherige Systematik grundlegend geändert: Die klassische Positivliste wurde abgeschafft. Stattdessen wird die Förderfähigkeit nun grundsätzlich über eine Liste nicht förderfähiger Wirtschaftszweige (Negativliste) bestimmt. Unternehmen sind damit im Grundsatz förderfähig, sofern ihre Tätigkeit nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist.

Gibt es spezielle Fördermöglichkeiten für Innovation, Forschung oder Energie?

Ja, die GRW bietet gezielte Fördermöglichkeiten für Forschungsinfrastrukturen, innovative Cluster, Energie- und Digitalisierungsprojekte, sowie Vorhaben zur nachhaltigen Transformation. Auch Kooperationen zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen können gefördert werden.

In welchen Regionen gilt die GRW-Förderung?

Die GRW greift ausschließlich in klar definierten Fördergebieten, die regelmäßig anhand einer bundesweiten Gebietskarte festgelegt werden. Nur Unternehmen und Projekte, die sich innerhalb dieser strukturschwachen Regionen befinden, können einen Antrag stellen.

Können auch Digitalisierungs- oder Innovationsprojekte gefördert werden?

Ja, explizit. Neben klassischen Sachinvestitionen werden insbesondere Projekte zur Digitalisierung, nachhaltigen Transformation, Innovationsentwicklung sowie Markteinführung neuer Produkte oder Organisationsinnovationen gefördert – besonders bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU).

Können mehrere Förderprogramme mit der GRW kombiniert werden (Kumulation)?

Ja, eine Kumulation mit anderen Fördermitteln ist möglich, solange die zulässigen Beihilfehöchstgrenzen eingehalten werden. Die Kombination von GRW mit EU-, Bundes- oder Landesprogrammen muss im Einzelfall geprüft werden.

Müssen Arbeitsplätze durch die GRW-Förderung geschaffen oder gesichert werden?

Seit der Neuaufstellung des GRW-Koordinierungsrahmens gibt es neben dem klassischen Arbeitsplatzkriterium tatsächlich weitere Möglichkeiten, die Voraussetzung der „bedeutenden regionalwirtschaftlichen Effekte“ zu erfüllen, wie z.B. das Abschreibungskriterium oder das Produktivitätskriterium.

Was ist die Bindungsfrist bei einer GRW-Förderung?

Nach Abschluss des Projekts müssen Investitionen und geförderte Strukturen über mehrere Jahre (meist 3–5 Jahre, bei Infrastruktur 15 Jahre) am Standort erhalten bleiben. Werden die Vorgaben nicht erfüllt, droht eine Rückforderung der Fördermittel.

Was ist die GRW-Förderung?

Die GRW-Förderung („Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“) ist ein bundesweites Förderprogramm, das Investitionen und Maßnahmen in strukturschwachen Regionen unterstützt. Ziel ist es, Standortnachteile auszugleichen, neue Arbeitsplätze zu schaffen und die regionale Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Die GRW bietet Zuschüsse für Unternehmen, Kommunen und weitere Träger.

Welche Projekte und Investitionen werden von der GRW gefördert?

Gefördert werden u. a. Unternehmensinvestitionen wie die Errichtung, Erweiterung oder Modernisierung von Betrieben, nachhaltige Transformation und Digitalisierung, aber auch Infrastrukturprojekte wie der Ausbau von Gewerbegebieten, Verkehrs-, Energie- und Abwassernetze, Bildungs- und Forschungseinrichtungen sowie regionale Entwicklungskonzepte.

Welche Unterlagen werden für einen GRW-Antrag benötigt?

Je nach Fördervorhaben sind u. a. ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan, eine Projektbeschreibung, Nachweise zur Branchenzuordnung (WZ-Code), Standortnachweis sowie ggf. Wirtschaftlichkeitsberechnungen und Arbeitsplatzeffekte erforderlich. Die Anforderungen können je nach Bundesland variieren.

Wer kann eine GRW-Förderung beantragen?

Antragsberechtigt sind vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU), teilweise auch Großunternehmen (je nach Branche und Vorhaben), sowie Kommunen, Gemeindeverbände, gemeinnützige Organisationen und sonstige Träger ohne Gewinnerzielungsabsicht. Die genauen Fördermöglichkeiten richten sich nach der Positivliste der GRW und dem jeweiligen Standort.

Wie hoch ist die GRW-Förderung?

Die Förderquote variiert je nach Unternehmensgröße, Projektart und Fördergebiet. Für Unternehmen sind Zuschüsse von bis zu 45 % möglich, für Infrastrukturprojekte sogar bis zu 60 % – in Ausnahmefällen (z. B. Transformation, interkommunale Projekte) kann der Zuschussanteil noch höher ausfallen.

Wie lange dauert die Bewilligung einer GRW-Förderung?

Die Bearbeitungszeit ist abhängig vom Bundesland und der Komplexität des Vorhabens, in der Regel sollten Antragsteller jedoch mit mindestens 2–6 Monaten rechnen. Eine frühzeitige und vollständige Antragstellung beschleunigt den Prozess.

Wie läuft die Antragstellung zur GRW-Förderung ab?

Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens bei der zuständigen Stelle eingereicht werden. Erforderlich sind ein überzeugendes Konzept, ein detaillierter Kostenplan und Nachweise über die Förderfähigkeit. Die zuständige Wirtschaftsförderung oder Förderbank des Bundeslands berät und unterstützt bei der Antragstellung.

  • Frühzeitig Kontakt mit Bewilligungsstellen aufnehmen

  • Projektkonzeption mit Fokus auf regionale Effekte, Arbeitsplatzwirkung und Nachhaltigkeit

  • Alle Unterlagen/Berechnungen dokumentieren (Prüf- und Nachweispflicht)

  • Kumulierbarkeit mit anderen Förderungen prüfen (Beihilfeobergrenzen!)

  • Bindungs-/Verwendungsfristen ernst nehmen

  • Regelmäßige Berichterstattung bei bestimmten Vorhaben/Sonderprogrammen erforderlich

Für allgemeine Anfragen nutzen Sie bitte die Rufnummer +49 7931 56006-30, nutzen unser Kontaktformular auf der Webseite oder schreiben uns eine E-Mail an anfrage@energiebuero-jenninger.de.

Julia Dürr

Julia Dürr

Leitung Auftragsabwicklung / Kundenbetreuung

Telefon: +49 7931 56006-16
jd@energiebuero-jenninger.de
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GRW-Förderung und Energiebüro Jenninger

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Unsere Expertise wird anerkannt – wir sind Partner, Vordenker und Impulsgeber in der Fördermittelbranche und exzellent vernetzt

Durchblick im Förderdschungel

Wir navigieren nicht blind und ahnungslos aus der Ferne, sondern kennen auch die passenden Wege durch den Förderdschungel

Kostenlose Ersteinschätzung

Vor Auftragsvergabe prüfen wir unverbindlich und selbstverständlich kostenlos, ob und wie Ihr Projekt förderfähig ist

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Wir denken strategisch und vernetzt – über das einzelne Projekt hinaus. Das bringt spürbaren und nachhaltigen Erfolg

Faire Konditionen ohne Risiko

Sie gehen bei uns kein finanzielles Risiko ein – denn Transparenz und Fairness sind für uns selbst­verständlich und sichern Sie ab

Ein kleiner Einblick in unsere Erfolgsgeschichten: Mit unseren Kunden konnten wir nicht nur die Energieeffizienz nachhaltig steigern, sondern auch wegweisende Projekte realisieren.

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