
GRW – Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“
Ziel ist, Standortnachteile auszugleichen, neue Arbeitsplätze zu schaffen, bestehende zu sichern und die Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig zu stärken.
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Wer und was wird gefördert?
Unternehmen (Investitionsförderung)
Zielgruppen
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
In bestimmten Fällen auch Großunternehmen (nach Positivliste)
Förderfähige Branchen
Förderfähige Vorhaben
Errichtung, Erweiterung, Diversifizierung, grundlegende Änderung bestehender Betriebe
Sachinvestitionen (Gebäude, Maschinen, Anlagen)
Modernisierung, nachhaltige Transformation, Digitalisierung, Innovation
In Ausnahmefällen: Markteinführung, Personalstruktur, Beratung & Schulung
Infrastrukturträger
Zielgruppen
Kommunen, Gemeindeverbände
Gemeinnützige Organisationen
Sonstige Träger ohne Gewinnerzielungsabsicht
Bei bestimmten Vorhaben: Bildungsträger, Forschungseinrichtungen
Förderfähige Maßnahmen
Erschließung/Ausbau von Industrie- und Gewerbegebieten
Anbindung an Verkehrs-, Versorgungs- und Energienetze
Revitalisierung, Altlastenbeseitigung
Touristische, Bildungs- und Forschungseinrichtungen
Infrastruktur für Abwasser, Häfen, Energie
Regionalmanagement, Entwicklungskonzepte, Kooperation/Cluster, Innovationsprojekte
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Förderfähigkeit über die Negativliste bestimmen
Unternehmen sind grundsätzlich förderfähig, sofern sie nicht in der folgenden Negativliste ausgeschlossen werden. Die Länder können zusätzliche Einschränkungen vornehmen.
Von der Förderung sind insbesondere Unternehmen ausgeschlossen, deren Haupttätigkeit in folgende Abschnitte und Abteilungen der WZ 2025 fällt (Liste nicht förderfähiger Wirtschaftszweige):
WZ-Code
Beschreibung
A
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
B
Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden
C
24 Metallerzeugung und -bearbeitung, soweit „Stahlindustrie“ (gemäß Artikel 13 Buchstabe a in Verbindung mit Artikel 2 Nummer 43 AGVO)
D
Energieversorgung
E
Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen (außer 38.21 und 39)
F
Baugewerbe
G
Handel (außer 46.2 bis 46.6 sowie 46.8 und 46.9)
50
Kriterien hochwertiger Beschäftigung können sich zum Beispiel aus einer überdurchschnittlichen Qualifikation, besonders hoher Wertschöpfung, Innovationspotential des Arbeitsplatzes oder aus der Höhe des Bruttoarbeitslohnes ergeben.
18
H Verkehr (vgl. auch Artikel 13 Buchstabe b in Verbindung mit Artikel 2 Nummer 45 AGVO) und Lagerei (außer 49.34 sofern sie ausschließlich touristischen Zwecken dienen, und 52.25)
I
55.4 Vermittlungstätigkeiten für Beherbergungsdienstleistungen
I
56 Gastronomie (außer in Kombination mit I 55 – Beherbergung, wobei mit den eigenen Beherbergungsgästen mindestens 25 % der Umsätze erzielt werden müssen)
J
Verlagswesen, Rundfunk sowie Erstellung und Verbreitung von Medieninhalten (außer 58.1, 58.2, 59.11, 59.12 und 59.2)
K
61 Telekommunikation
L
Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
M
Grundstücks- und Wohnungswesen
N
Erbringung von wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen (außer 71, 72 und 73)
O
Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen
P
Öffentliche Verwaltung, Verteidigung 51, Sozialversicherung
Q
Erziehung und Unterricht
R
Gesundheits- und Sozialwesen
S
Kunst, Sport und Erholung (außer 93.2 soweit die Dienstleistungen überwiegend dem Tourismus zugutekommen)
T
Erbringung von sonstigen Dienstleistungen (außer 96.23 soweit die Dienstleistungen überwiegend dem Tourismus zugutekommen)
U
Private Haushalte mit Haushaltspersonal sowie Herstellung von Waren und Erbringung von Dienstleistungen durch private Haushalte für den Eigenbedarf ohne ausgeprägten Schwerpunkt
V
Exterritoriale Organisationen und Körperschaften
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Kein Problem! Wir helfen Ihnen gerne diesen zu bestimmen.
Jetzt WZ-Code ermittelnFragen und Antworten zur GRW-Förderung und alles was für eine erfolgreiche Förderung wichtig ist
Gibt es eine Nachweispflicht oder Erfolgskontrolle nach GRW-Förderung?
Ja, geförderte Unternehmen und Träger müssen die Verwendung der Mittel sowie die Erreichung der Förderziele (z. B. Investitionshöhe, Arbeitsplatzzahl) nachweisen. Die Nachweispflichten und Prüfzeiträume werden im Förderbescheid geregelt.
Gibt es eine Positivliste für förderfähige Branchen?
Seit dem zum 1. Januar 2026 in Kraft getretenen neuen GRW-Koordinierungsrahmen wurde die bisherige Systematik grundlegend geändert: Die klassische Positivliste wurde abgeschafft. Stattdessen wird die Förderfähigkeit nun grundsätzlich über eine Liste nicht förderfähiger Wirtschaftszweige (Negativliste) bestimmt. Unternehmen sind damit im Grundsatz förderfähig, sofern ihre Tätigkeit nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist.
Gibt es spezielle Fördermöglichkeiten für Innovation, Forschung oder Energie?
Ja, die GRW bietet gezielte Fördermöglichkeiten für Forschungsinfrastrukturen, innovative Cluster, Energie- und Digitalisierungsprojekte, sowie Vorhaben zur nachhaltigen Transformation. Auch Kooperationen zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen können gefördert werden.
In welchen Regionen gilt die GRW-Förderung?
Die GRW greift ausschließlich in klar definierten Fördergebieten, die regelmäßig anhand einer bundesweiten Gebietskarte festgelegt werden. Nur Unternehmen und Projekte, die sich innerhalb dieser strukturschwachen Regionen befinden, können einen Antrag stellen.
Können auch Digitalisierungs- oder Innovationsprojekte gefördert werden?
Ja, explizit. Neben klassischen Sachinvestitionen werden insbesondere Projekte zur Digitalisierung, nachhaltigen Transformation, Innovationsentwicklung sowie Markteinführung neuer Produkte oder Organisationsinnovationen gefördert – besonders bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU).
Können mehrere Förderprogramme mit der GRW kombiniert werden (Kumulation)?
Ja, eine Kumulation mit anderen Fördermitteln ist möglich, solange die zulässigen Beihilfehöchstgrenzen eingehalten werden. Die Kombination von GRW mit EU-, Bundes- oder Landesprogrammen muss im Einzelfall geprüft werden.
Müssen Arbeitsplätze durch die GRW-Förderung geschaffen oder gesichert werden?
Seit der Neuaufstellung des GRW-Koordinierungsrahmens gibt es neben dem klassischen Arbeitsplatzkriterium tatsächlich weitere Möglichkeiten, die Voraussetzung der „bedeutenden regionalwirtschaftlichen Effekte“ zu erfüllen, wie z.B. das Abschreibungskriterium oder das Produktivitätskriterium.
Was ist die Bindungsfrist bei einer GRW-Förderung?
Nach Abschluss des Projekts müssen Investitionen und geförderte Strukturen über mehrere Jahre (meist 3–5 Jahre, bei Infrastruktur 15 Jahre) am Standort erhalten bleiben. Werden die Vorgaben nicht erfüllt, droht eine Rückforderung der Fördermittel.
Was ist die GRW-Förderung?
Die GRW-Förderung („Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“) ist ein bundesweites Förderprogramm, das Investitionen und Maßnahmen in strukturschwachen Regionen unterstützt. Ziel ist es, Standortnachteile auszugleichen, neue Arbeitsplätze zu schaffen und die regionale Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Die GRW bietet Zuschüsse für Unternehmen, Kommunen und weitere Träger.
Welche Projekte und Investitionen werden von der GRW gefördert?
Gefördert werden u. a. Unternehmensinvestitionen wie die Errichtung, Erweiterung oder Modernisierung von Betrieben, nachhaltige Transformation und Digitalisierung, aber auch Infrastrukturprojekte wie der Ausbau von Gewerbegebieten, Verkehrs-, Energie- und Abwassernetze, Bildungs- und Forschungseinrichtungen sowie regionale Entwicklungskonzepte.
Welche Unterlagen werden für einen GRW-Antrag benötigt?
Je nach Fördervorhaben sind u. a. ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan, eine Projektbeschreibung, Nachweise zur Branchenzuordnung (WZ-Code), Standortnachweis sowie ggf. Wirtschaftlichkeitsberechnungen und Arbeitsplatzeffekte erforderlich. Die Anforderungen können je nach Bundesland variieren.
Wer kann eine GRW-Förderung beantragen?
Antragsberechtigt sind vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU), teilweise auch Großunternehmen (je nach Branche und Vorhaben), sowie Kommunen, Gemeindeverbände, gemeinnützige Organisationen und sonstige Träger ohne Gewinnerzielungsabsicht. Die genauen Fördermöglichkeiten richten sich nach der Positivliste der GRW und dem jeweiligen Standort.
Wie hoch ist die GRW-Förderung?
Die Förderquote variiert je nach Unternehmensgröße, Projektart und Fördergebiet. Für Unternehmen sind Zuschüsse von bis zu 45 % möglich, für Infrastrukturprojekte sogar bis zu 60 % – in Ausnahmefällen (z. B. Transformation, interkommunale Projekte) kann der Zuschussanteil noch höher ausfallen.
Wie lange dauert die Bewilligung einer GRW-Förderung?
Die Bearbeitungszeit ist abhängig vom Bundesland und der Komplexität des Vorhabens, in der Regel sollten Antragsteller jedoch mit mindestens 2–6 Monaten rechnen. Eine frühzeitige und vollständige Antragstellung beschleunigt den Prozess.
Wie läuft die Antragstellung zur GRW-Förderung ab?
Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens bei der zuständigen Stelle eingereicht werden. Erforderlich sind ein überzeugendes Konzept, ein detaillierter Kostenplan und Nachweise über die Förderfähigkeit. Die zuständige Wirtschaftsförderung oder Förderbank des Bundeslands berät und unterstützt bei der Antragstellung.
Frühzeitig Kontakt mit Bewilligungsstellen aufnehmen
Projektkonzeption mit Fokus auf regionale Effekte, Arbeitsplatzwirkung und Nachhaltigkeit
Alle Unterlagen/Berechnungen dokumentieren (Prüf- und Nachweispflicht)
Kumulierbarkeit mit anderen Förderungen prüfen (Beihilfeobergrenzen!)
Bindungs-/Verwendungsfristen ernst nehmen
Regelmäßige Berichterstattung bei bestimmten Vorhaben/Sonderprogrammen erforderlich

Andreas Jenninger
Gründer und Geschäftsführung
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