Forschung und Entwicklung

Forschungszulage:
Ihre steuerliche Förderung für Forschung & Entwicklung

Ihr Innovationsprojekt verdient die beste Förderung – und jetzt zahlt sich Ihre Investition doppelt aus.
Stellen Sie die Weichen auf Wachstum: Mit der Forschungszulage wandeln Sie Entwicklungskosten in bares Geld um – unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße. Profitieren Sie von einer unkomplizierten Förderung, die Ihre Innovationskraft belohnt und sofort neue Liquidität schafft.

Einfach erklärt: Was ist die Forschungszulage?

Sofort-Check: Ist Ihr Projekt förderfähig?

  • Ist Ihr Unternehmen in Deutschland steuerpflichtig?

  • Haben Sie seit dem 1. Januar 2020 in F&E-Projekte investiert?

  • Arbeiten Sie an neuartigen Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen?

  • Betreiben Sie F&E in einem der folgenden Bereiche: Grundlagenforschung, industrielle Forschung, experimentelle Entwicklung?

Wer kann die Forschungszulage beantragen?

Unternehmen jeder Größe und Rechtsform

Start-ups, Mittelstand, Konzerne

Selbstständige und Einzelunternehmer

Unternehmen mit Steuerpflicht in Deutschland

Welche Kosten und Projekte werden gefördert?

Nur bestimmte Kosten und Projekte sind im Rahmen der Forschungszulage förderfähig. Die folgende Übersicht zeigt, welche Ausgaben anerkannt werden – und welche nicht. So erkennen Sie auf einen Blick, ob Ihr Vorhaben die Voraussetzungen für die steuerliche Forschungsförderung erfüllt.

Förderfähig

Nicht förderfähig

Förderfähig

Arbeitslöhne inklusive AG-Sozialversicherungsanteile des beteiligten F&E Personals

Nicht förderfähig

Routine- und Standardentwicklungen

Förderfähig

Auftragsforschung (Forschung durch Drittanbieter)

Nicht förderfähig

Verwaltung, Vertrieb, Marketing

Förderfähig

Eigenleistungen

Nicht förderfähig

Entwicklung von Standardsoftware oder die Unterstützung bestehender Systeme

Förderfähig

Wertminderungen auf abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter* (z.B. Maschinen)

Nicht förderfähig

Reine Markt- und Wettbewerbsstudien

Legende: * Voraussetzungen sind:

  • Das Vorhaben, in dem das Wirtschaftsgut verwendet wird, ist nach dem 27. März 2024 gestartet.

  • Das Wirtschaftsgut wurde nach dem 27. März 2024 angeschafft oder hergestellt.

  • Das Wirtschaftsgut wird im begünstigten F&E-Vorhaben ausschließlich eigenbetrieblich verwendet.

  • Das Wirtschaftsgut ist für die Durchführung des F&E-Vorhabens erforderlich.

Hinweis:
Förderfähig ist, was nachweislich auf Forschung oder Entwicklung basiert – und keine reine Alltagsarbeit darstellt.

Unsere Kundenbetreuung

Wie hoch ist die Förderung?

Die Höhe der Forschungszulage richtet sich nach den förderfähigen Kosten Ihres Unternehmens. Abhängig von Art und Umfang Ihres Innovationsprojekts profitieren Sie von attraktiven Fördersätzen und einem großzügigen Förderrahmen. Die folgende Tabelle gibt Ihnen einen schnellen Überblick über die maximal möglichen Zuschüsse pro Jahr und Kostenart.

KMU

Großunternehmen

Bemessungsgrundlage

KMU

10 Mio. €

Großunternehmen

10 Mio. €

Fördersatz für Personalkosten

KMU

35%

Großunternehmen

25%

Fördersatz für AfA auf Wirtschaftsgüter

KMU

35%

Großunternehmen

25%

Förderquote für Auftragsforschung

KMU

24,5%

Großunternehmen

17,4%

Stundensatz für Eigenleistung

KMU

70,00 €

Großunternehmen

70,00 €

Maximale Förderhöhe pro Jahr

KMU

3,5 Mio. €

Großunternehmen

2,5 Mio. €

Legende: AfA = Absetzung für Abnutzung

Hinweis:
Ab 01.01.2026 erhöht sich die Bemessungsgrundlage auf 12 Mio. € und zusätzlich gibt es einen Aufschlag von 20% auf Gemein- und Betriebskosten.

Forschungszulage: Ihr strategischer Vorteil für Innovation, Wachstum und Zukunftssicherheit

Die Forschungszulage ist mehr als eine klassische Förderung – sie ist ein strategisches Instrument für Unternehmen, die in einer sich rasant verändernden Wirtschaft bestehen und wachsen wollen. Gerade für Mittelständler, Start-ups und technologiegetriebene Firmen eröffnet das Programm neue Spielräume: Innovationskosten werden spürbar gesenkt, Investitionsentscheidungen kalkulierbarer und Wettbewerbsvorteile nachhaltiger gesichert.

Entwicklung in der Robotik
Konzeptionelles Meeting in der Entwicklung

Im Gegensatz zu klassischen Fördermitteln ist die Forschungszulage flexibel, unkompliziert und brancheneutral. Unternehmen, die in Forschung und Entwicklung investieren – von neuen digitalen Geschäftsmodellen über intelligente Fertigung bis hin zu grüner Technologie – können ihre Personal- und Auftragskosten effektiv bezuschussen lassen. Der Antrag ist komplett digital, der Förderbetrag wird als Steuergutschrift oder sogar als direkter Cash-Back ausgezahlt. Das bedeutet: Mehr Liquidität, weniger Risiko – und das alles ohne aufwendige Fristen oder langwierige Prüfverfahren.

Viele innovative Unternehmen schöpfen das Potenzial der Forschungszulage noch nicht aus. Genau hier setzen wir an: Mit unserer Erfahrung und unserem Know-how begleiten wir Sie von der ersten Idee bis zur erfolgreichen Auszahlung – und machen Ihre Innovationsprojekte zum Fördererfolg.

Innovationsförderung in der Praxis: Typische Projekte mit Forschungszulage

Die Forschungszulage ist branchenübergreifend einsetzbar und fördert unterschiedlichste Innovationsprojekte – von digitalen Lösungen über neue Materialien bis hin zu optimierten Produktionsprozessen. Hier sehen Sie typische Praxisbeispiele, bei denen Unternehmen bereits erfolgreich von der steuerlichen Forschungsförderung profitiert haben.

Ki-Software

Automatisierung von Geschäftsprozessen durch Entwicklung neuer Algorithmen und Machine-Learning-Lösungen.

Neue Werkstoffe

Forschung an nachhaltigen Materialien für innovative Produkte und effiziente Fertigung.

Medizintechnik

Entwicklung und Bau innovativer Prototypen für Diagnostik, Therapie oder Geräte.

Prozessoptimierung

Verbesserung industrieller Abläufe durch Digitalisierung und neue Verfahren.

App-Entwicklung

Schaffung neuer mobiler Plattformen und Anwendungen mit einzigartigen Funktionen.

IoT-Lösungen

Vernetzung von Maschinen und Systemen für smarte Produktion und Innovationen.

Umwelttechnik

Entwicklung nachhaltiger Technologien für Ressourcenschonung und Energieeffizienz.

IT-Sicherheit

Entwicklung neuer Methoden und Tools zum Schutz sensibler Daten und Systeme.

So sichern Sie sich die Forschungszulage – mit den Experten vom Energiebüro Jenninger an Ihrer Seite

Die Antragstellung für die Forschungszulage ist mit uns als erfahrenem Partner unkompliziert und effizient. Ob Start-up, Mittelstand oder Großunternehmen – wir übernehmen den gesamten Prozess für Sie: von der Erstprüfung über die optimale Projektdarstellung bis hin zur erfolgreichen Auszahlung. So profitieren Sie von allen Vorteilen der Forschungszulage, ohne sich mit komplexen Anforderungen oder bürokratischen Hürden beschäftigen zu müssen.

Vorteile der Forschungszulage auf einen Blick

  • Bis zu 3,5 Mio. € jährlich – als steuerfreie Steuergutschrift oder Cash-Back

  • Keine Beschränkung auf bestimmte Branchen oder Themen

  • Es besteht ein Rechtsanspruch auf die Forschungszulage

  • Kombinierbar mit anderen Fördermitteln

  • Auch bei Verlusten: Auszahlung als Liquidität

  • Rückwirkend beantragbar für Projekte ab 2020

  • Antragstellung auch nach Projektbeginn möglich

Wie läuft der Antrag für die Forschungszulage ab?

1. Kostenlose Erstberatung und Projektanalyse: Wir prüfen unverbindlich Ihre Förderfähigkeit und identifizieren gemeinsam mit Ihnen geeignete Innovationsprojekte.
2. Unterstützung bei der Antragsvorbereitung & digitale Antragstellung: Unser Expertenteam unterstützt Sie bei der optimalen Formulierung Ihres Projekts und stellt den Antrag im Portal der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) für Sie.
3. Laufende Kommunikation & Nachverfolgung: Wir bleiben in engem Kontakt mit der Prüfstelle, beantworten Rückfragen und sorgen für eine zügige Bearbeitung Ihres Antrags.
4. Unterstützung bei der Einreichung beim Finanzamt & Begleitung bis zur Auszahlung: Nach dem positiven Bescheid begleiten wir Sie bis zur Auszahlung der Steuergutschrift oder Barauszahlung.
5. Transparente Beratung und Dokumentation: Während des gesamten Prozesses profitieren Sie von klarer Kommunikation, vollständiger Projektdokumentation und maximaler Transparenz – ohne bürokratischen Aufwand für Sie.

Achtung: Rückwirkend förderfähig für Projekte ab 2020! Eine gute Projektdokumentation ist entscheidend für den Erfolg.

Stolpersteine bei der Forschungszulage – und wie Sie diese garantiert vermeiden

Die Antragstellung für die Forschungszulage bietet enorme Chancen, birgt aber auch typische Fallstricke, die zu Ablehnungen führen können. Viele Unternehmen scheitern an Kleinigkeiten oder bürokratischen Details, obwohl ihre Projekte eigentlich förderfähig wären. Mit unserer Erfahrung aus über 4.000 übergeordneten Projekten wissen wir genau, worauf es ankommt. Unser Team begleitet Sie Schritt für Schritt und stellt sicher, dass Ihre Innovationsförderung nicht an formalen Hürden scheitert.

Unser Experten-Tipp

Nutzen Sie unsere Erfahrung und vermeiden Sie teure Fehler schon vor dem Antrag. Wir prüfen Ihr Projekt vorab, helfen bei der optimalen Formulierung und sichern Ihre Forschungszulage – schnell, rechtssicher und mit höchster Erfolgsquote.

Diese Fehler sollten Sie unbedingt vermeiden

  • Zu allgemeine Projektbeschreibung („Wir machen Digitalisierung“ reicht nicht!)

  • Kein klarer Forschungs- oder Innovationsbezug

  • Keine Abgrenzung zu Routine-Entwicklungen

  • Fehlende Zeit- und Aufwandsnachweise für Mitarbeitende

  • Antrag ohne professionelle Unterstützung (Ablehnungsrisiko >50 %)

Häufige Fragen und Antworten zur Forschungszulage

Ist die Forschungszulage steuerpflichtig?

Nein. Die Forschungszulage wird auf die festgesetzte Einkommen- oder Körperschaftsteuer angerechnet (§ 10 Absatz 1 FZulG). Die Forschungszulage führt bei Einzelunternehmen und Mitunternehmerschaften nicht zu einer Betriebsvermögensmehrung bzw. Betriebseinnahme (Umkehrschluss aus § 12 Nummer 3 EStG).

Kann ich auch mehrere Projekte gleichzeitig einreichen?

Ja, Sie können mehrere förderfähige Projekte anmelden. Beachten Sie jedoch, dass die maximale jährliche Förderhöhe pro Unternehmen gilt und nicht pro Projekt.

Kann ich die Forschungszulage auch für vergangene Jahre beantragen?

Ja! Ein großer Vorteil der Forschungszulage ist, dass Sie förderfähige Projekte rückwirkend ab 2020 geltend machen können – auch wenn diese bereits abgeschlossen oder noch im Gange sind.

Kann ich die Forschungszulage mit anderen Fördermitteln kombinieren?

Ja, die Forschungszulage ist grundsätzlich mit anderen Fördermitteln kombinierbar. Wichtig ist jedoch, dass keine Doppelförderung für identische Kosten erfolgt. Wir beraten Sie gerne zur optimalen Förderstrategie.

Muss mein Unternehmen profitabel sein, um von der Forschungszulage zu profitieren?

Nein! Auch Unternehmen, die aktuell keinen Gewinn erwirtschaften, profitieren: In diesem Fall wird die Forschungszulage als direkter Cash-Back ausgezahlt – unabhängig von der Steuerlast.

Was ist die Forschungszulage und für wen ist sie gedacht?

Die Forschungszulage ist eine steuerliche Förderung der Bundesregierung für Unternehmen aller Größen und Branchen, die in Forschung und Entwicklung investieren. Sie richtet sich an alle Betriebe mit Sitz oder Betriebsstätte in Deutschland – vom Start-up bis zum internationalen Konzern, unabhängig von Branche, Umsatz oder Gewinn.

Was muss ich bei der Dokumentation beachten?

Eine lückenlose Projektdokumentation, insbesondere zu Tätigkeiten, Zeitaufwand und Projektzielen, ist entscheidend für den Antragserfolg. Am besten beginnen Sie bereits vor Antragstellung mit der systematischen Erfassung aller relevanten Nachweise.

Was sind die häufigsten Fehler bei der Antragstellung?

Typische Stolperfallen sind zu allgemeine Projektbeschreibungen, fehlender Innovationsbezug, mangelnde Dokumentation der Arbeitszeiten sowie fehlende Trennung von Routine- und Forschungsaufgaben. Eine professionelle Begleitung minimiert das Ablehnungsrisiko deutlich.

Was sind typische Beispiele für förderfähige Projekte?

Zu den Klassikern gehören: Entwicklung neuer Software oder Apps, KI-gestützte Prozesse, innovative Fertigungstechnologien, Materialforschung, Prototypenbau im Maschinenbau oder Medizintechnik sowie Umwelt- und Energietechnik. Wichtig ist immer: Ihr Projekt muss ein echtes Innovationsziel verfolgen und darf keine reine Alltags- oder Routineaufgabe sein.

Welche Kostenarten werden gefördert?

Es werden hauptsächlich Personalkosten für F&E-Mitarbeiter, Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung sowie Kosten für Auftragsforschung und Kooperationsprojekte anerkannt. Investitionen in Maschinen oder Gebäude ohne F&E-Bezug, sowie reine Verwaltungs-, Vertriebs- oder Marketingkosten sind ausgeschlossen.

Welche Projekte gelten als förderfähig?

Förderfähig sind Projekte, die auf innovative Lösungen, neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen abzielen und einen erkennbaren Forschungs- oder Entwicklungsanteil aufweisen. Dazu zählen sowohl Grundlagenforschung als auch angewandte Entwicklungen – egal, ob im IT-Bereich, der Industrie, im Handwerk oder im Dienstleistungssektor.

Wer hilft mir bei der Antragstellung?

Als erfahrene Fördermittelberatung unterstützen wir Sie von der Potenzialanalyse bis zur Auszahlung – inklusive Projektprüfung, Antragsformulierung und Kommunikation mit Behörden. Damit Ihre Innovation bestmöglich gefördert wird und Sie kein Geld verschenken.

Wie geht es nach der Auszahlung weiter?

Nach Auszahlung der Forschungszulage können Sie mit weiteren Projekten oder Förderanträgen starten. Eine kontinuierliche Innovationsstrategie sichert Ihnen langfristig Wettbewerbsvorteile – gerne begleiten wir Sie dauerhaft!

Wie hoch ist die maximale Förderung?

Die Forschungszulage beträgt z.B. für KMU bis zu 3,5 Mio. € pro Jahr (35% der förderfähigen Kosten, max. 10 Mio. € Bemessungsgrundlage).

Wie läuft der Antrag ab?

Der Antragsprozess ist zweistufig:
1. Antrag auf F&E-Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ)
2. Antrag auf Forschungszulage beim zuständigen Finanzamt

Wie schnell wird die Forschungszulage ausgezahlt?

Die Bearbeitungszeit liegt in der Regel bei 2 bis 6 Monaten – abhängig von der Bescheinigungsstelle und dem zuständigen Finanzamt. Eine sorgfältige Vorbereitung beschleunigt den Prozess erheblich.

Über 25 Experten freuen sich auf Ihre persönliche Fragen

Für allgemeine Anfragen nutzen Sie bitte die Rufnummer +49 7931 56006-30, nutzen unser Kontaktformular auf der Webseite oder schreiben uns eine E-Mail an anfrage@energiebuero-jenninger.de.

Julia Dürr

Julia Dürr

Leitung Auftragsabwicklung / Kundenbetreuung

Telefon: +49 7931 56006-16
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Forschungszulage und Energiebüro Jenninger

Das Energiebüro Jenninger ist Ihr erster Ansprechpartner wenn es um eine erfolgreiche und zielführende Forschungszulage-Förderung geht. Profitieren Sie von zahlreichen Vorteilen und kontaktieren Sie uns noch heute.

Starkes Expertenteam

Über 40 erfahrene und kompetente Experten bringen ihr Wissen und ihre Energie in Ihr Projekt ein – von Anfang bis zum Abschluss

Strukturierte Abteilungen

Gut abgestimmte Abläufe und spezialisierte Abteilungen garantieren eine verlässliche und effiziente Umsetzung Ihres Projektes

Branchenweit geschätzt

Unsere Expertise wird anerkannt – wir sind Partner, Vordenker und Impulsgeber in der Fördermittelbranche und exzellent vernetzt

Durchblick im Förderdschungel

Wir navigieren nicht blind und ahnungslos aus der Ferne, sondern kennen auch die passenden Wege durch den Förderdschungel

Kostenlose Ersteinschätzung

Vor Auftragsvergabe prüfen wir unverbindlich und selbstverständlich kostenlos, ob und wie Ihr Projekt förderfähig ist

Durch uns ganz einfach und klar

Digitale und innovative Prozesse machen komplexe Förderthemen für Sie verständlich, machbar und effizient

Den Blick immer aufs Ganze gerichtet

Wir denken strategisch und vernetzt – über das einzelne Projekt hinaus. Das bringt spürbaren und nachhaltigen Erfolg

Faire Konditionen ohne Risiko

Sie gehen bei uns kein finanzielles Risiko ein – denn Transparenz und Fairness sind für uns selbst­verständlich und sichern Sie ab

Ein kleiner Einblick in unsere Erfolgsgeschichten: Mit unseren Kunden konnten wir nicht nur die Energieeffizienz nachhaltig steigern, sondern auch wegweisende Projekte realisieren.

Ein kleiner Einblick in unsere Erfolgsgeschichten:
Mit unseren Kunden konnten wir nicht nur die Energieeffizienz nachhaltig steigern, sondern auch wegweisende Projekte realisieren.

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Nutzen Sie jetzt die Gelegenheit, Ihre Forschungszulage professionell und ohne Umwege zu sichern. Unser Team vom Energiebüro Jenninger begleitet Sie persönlich von der ersten Beratung bis zur Auszahlung – zuverlässig, individuell und immer auf Augenhöhe. Stellen Sie uns Ihre Fragen, schildern Sie Ihr Vorhaben oder starten Sie direkt mit Ihrer Anfrage. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!

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Ich bin damit einverstanden, dass das Energiebüro Jenninger die übermittelten Daten zur Beurteilung der kostenlosen Beratung verwendet und für den Bearbeitungszeitraum speichert. Darüber hinaus erteile ich die Erlaubnis, mich über die angegebenen Kontaktdaten (Rufnummer) und/oder (E-Mail-Adresse) zu kontaktieren, um die kostenlose Beratung durchzuführen.