Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft

Förderung für mehr Energieeffizienz
mit dem staatlichen Förderprogramm
Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft

Nutzen Sie staatliche Fördermittel für Ihre geplanten Investitionen in mehr Energieeffizienz und Nachhaltigkeit in Ihrem Unternehmen – Mit der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft

Profitieren Sie von staatlichen Förderprogrammen, um Ihre Investitionen in Energieeffizienz und nachhaltige Produktionsabläufe voranzutreiben. Verschaffen Sie sich einen Überblick zur Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft. Wir zeigen auf, für welche Investitionen und Maßnahmen Sie von finanziellen Zuschüssen profitieren können, die speziell darauf ausgerichtet sind, Unternehmen wie Ihres beim Übergang zu effizienteren und umweltfreundlicheren Betriebsabläufen zu unterstützen.

Als kompetenter Ansprechpartner für Energieeffizienz und erfolgreiche Förderung, beraten wir Sie kostenlos und unverbindlich.

Fakten und Grundlegendes zur Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft

Von der Bundesregierung ins Leben gerufen

Die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft wurde von der Bundesregierung ins Leben gerufen, um den Energieverbrauch zu senken und vorhandene Ressourcen effizienter zu nutzen

Zuständige Stellen sind das BAFA sowie die KfW

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle und die Kreditanstalt für Wiederaufbau ist für die Abwicklung und Kontrolle der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft zuständig

Aufbau, Struktur und Ziel

Die Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft, bereitgestellt vom deutschen Staat, zielt darauf ab, Unternehmen bei der Umsetzung energie- und ressourceneffizienter Technologien zu unterstützen. Die Abwicklung und Kontrolle des Förderprogramms erfolgt durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Das Programm ist in mehrere Module strukturiert, die jeweils unterschiedliche Technologien behandeln. Diese modulare Struktur ermöglicht es, dass spezifische Förderbedürfnisse unterschiedlicher Unternehmensarten und -größen gezielt adressiert werden können. Abhängig von der Größe des Unternehmens – ob klein, mittel oder groß – variieren die verfügbaren Fördermöglichkeiten und die Höhe der Förderquoten.

Durch diese flexible und umfassende Förderstruktur unterstützt das Förderprogramm Unternehmen dabei, ihre Energieeffizienz zu verbessern und ihre Betriebskosten zu reduzieren.

Was über die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft grundsätzlich gefördert wird

Anlagen und Maschinen

Förderung erfolgt über:
Modul 4 Basisförderung

Folgende Anlagetypen müssen in der Modul 4 Basisförderung beantragt werden:
CNC-Bearbeitungsmaschinen, Drehmaschinen, Fräsmaschinen, Erodiermaschinen, Schleifmaschinen, Kantenanleimmaschinen, Faserlaser, Wasserstrahlschneideanlagen, Lackierkabinen, Flurförderfahrzeuge, Schweißgeräte, Pelletpressen, Brikettpressen, Spritzgießmaschinen, freistehende Filtertürme zur dezentralen Prozessluftaufbereitung, Backöfen für Lebensmittel, Geschirrspülmaschinen, Kühlmöbel für Lebensmittel, Optimierung von Biogasanlagen, Kinoprojektoren, Solarien

Anlagen und Maschinen

Förderung erfolgt über:
Modul 4 Premiumförderung

In der Modul 4 Premiumförderung werden die Anlagen gefördert, die NICHT in der Modul 4 Basisförderung aufgezählt wurden

Druckluft

Förderung erfolgt über:
Modul 1 Querschnittstechnologien

Verrohrte Absauganlagen

Förderung erfolgt über:
Modul 4 Premiumförderung

Lackieranlagen

Förderung erfolgt über:
Modul 4 Basisförderung
Modul 4 Premiumförderung
Modul 4 Dekarbonisierungsbonus

Energie-Management

Förderung erfolgt über:
Modul 3 MRS, Sensorik und Energiemanagement Software
Modul 4 Premiumförderung

Pressen und Umformung

Förderung erfolgt über:
Modul 4 Premiumförderung

Trocknungsanlagen

Förderung erfolgt über:
Modul 4 Premiumförderung
Modul 4 Dekarbonisierungsbonus
Modul 6 Elektrifizierung von kleinen Unternehmen

Wäschereimaschinen

Förderung erfolgt über:
Modul 4 Premiumförderung
Modul 4 Dekarbonisierungsbonus
Modul 6 Elektrifizierung von kleinen Unternehmen

Dampferzeuger

Förderung erfolgt über:
Modul 4 Premiumförderung
Modul 4 Dekarbonisierungsbonus
Modul 6 Elektrifizierung von kleinen Unternehmen

Maschinen- und Anlagenoptimierung

Förderung erfolgt über:
Modul 4 Premiumförderung

Flurförderzeuge

Förderung erfolgt über:
Modul 4 Basisförderung
Modul 6 Elektrifizierung von kleinen Unternehmen

Transformationspläne

Förderung erfolgt über:
Modul 5 Transoformationspläne

Prozesswärme aus Erneuerbarer Energien

Förderung erfolgt über:
Modul 2 Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien

Konkrete Beispiele für Anlagen und Maschinen, die über die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz gefördert werden

Förderung und Fördermittel für Wasserstrahlschneideanlagen

Förderung für Wasserstrahlschneideanlagen

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Förderung und Fördermittel für Spritzgiessmaschinen

Förderung für Spritzgießmaschinen

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Förderung und Fördermittel für Kühlmöbel für Lebensmittel

Förderung für Kühlmöbel für Lebensmittel

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Förderung und Fördermittel für Kantenanleimmaschinen

Förderung für Kantenanleimmaschinen

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Förderung und Fördermittel für Erodiermaschinen

Förderung für Erodiermaschinen

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Förderung und Fördermittel für Elektrostapler

Förderung für Elektrostapler

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Förderung und Fördermittel für CNC-Maschinen (Holzbearbeitung)

Förderung für CNC-Maschinen (Holz)

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Förderung und Fördermittel für Absauganlagen

Förderung für Absauganlagen

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Förderfähigkeit und Förderhöhe zu den einzelnen Modulen der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft

Modul 1

Querschnittstechnologien

Kleines Unternehmen

0 %

Mittleres Unternehmen

0 %

Großes Unternehmen

0 %

Modul 2

Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien

Kleines Unternehmen

0 %

Mittleres Unternehmen

0 %

Großes Unternehmen

0 %

Modul 3

MSR, Sensorik und Energiemanagement Software

Kleines Unternehmen

0 %

Mittleres Unternehmen

0 %

Großes Unternehmen

0 %

Modul 4 (Basisförderung)

Optimierung von Anlagen und Prozessen

Folgende Anlagetypen müssen in der Modul 4 Basisförderung beantragt werden:
CNC-Bearbeitungsmaschinen, Drehmaschinen, Fräsmaschinen, Erodiermaschinen, Schleifmaschinen, Kantenanleimmaschinen, Faserlaser, Wasserstrahlschneideanlagen, Lackierkabinen, Flurförderfahrzeuge, Schweißgeräte, Pelletpressen, Brikettpressen, Spritzgießmaschinen, freistehende Filtertürme zur dezentralen Prozessluftaufbereitung, Backöfen für Lebensmittel, Geschirrspülmaschinen, Kühlmöbel für Lebensmittel, Optimierung von Biogasanlagen, Kinoprojektoren, Solarien

Kleines Unternehmen

0 %

Mittleres Unternehmen

0 %

Großes Unternehmen

0 %

Modul 4 (Premiumförderung)

Optimierung von Anlagen und Prozessen
In der Modul 4 Premiumförderung werden die Anlagen gefördert, die NICHT in der Modul 4 Basisförderung aufgezählt wurden

Kleines Unternehmen

0 %

Mittleres Unternehmen

0 %

Großes Unternehmen

0 %

Modul 4 (Dekarbonisierungs-bonus)

Optimierung von Anlagen und Prozessen

Für Maßnahmen zur außerbetrieblichen Abwärmenutzung, zur Elektrifizierung mit elektrischer Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Nutzung bzw. Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff kann ein Dekarbonisierungsbonus gewährt werden in Höhe von 5 Prozentpunkten bei einer Förderung der Investitionsgesamtkosten – und in Höhe von 10 Prozentpunkten
bei einer Förderung der Investitionsmehrkosten. Der Dekarbonisierungsbonus wird zu den in dieser Tabelle genannten Förderquoten addiert. Der Dekarbonisierungsbonus wird bei solchen Maßnahmen auch gewährt, wenn eine Förderung über die De-minimis VO beantragt wurde.

Kleines Unternehmen

0 %

Mittleres Unternehmen

0 %

Großes Unternehmen

0 %

Modul 5

Transformationspläne

Kleines Unternehmen

0 %

Mittleres Unternehmen

0 %

Großes Unternehmen

0 %

Modul 6

Elektrifizierung von kleinen Unternehmen

Kleines Unternehmen

0 %

Mittleres Unternehmen

0 %

Großes Unternehmen

0 %

Kleines Unternehmen: Unter 50 Mitarbeiter und unter 10 MIO € Umsatz oder unter 10 MIO € Bilanzsumme
Mittleres Unternehmen: Ab 50 bis unter 250 Mitarbeiter und unter 50 MIO € Umsatz oder unter 43 MIO € Bilanzsumme
Großes Unternehmen: Ab 250 Mitarbeiter oder über 50 MIO € Umsatz und über 43 MIO € Bilanzsumme

Förderung über de-minimis maximal 300.000,00 €
Förderung über AGVO Art. 38, maximal 20 MIO €

Quellenangaben:
KMU Definition EU 01.01.2005;
AGVO – Allgemeine Gruppenfreistellungs Verordnung in der aktuellen Fassung 01.07.2023;
de-minimis – Kleinbeihilferegelung in der aktuellen Fassung 01.01.2024;
Novellierte BAFA-Richtlinie; Veröffentlichung: 15.02.2024

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