Umspannwerk

Rückerstattung der Stromsteuer–
Anspruch & Höhe in Minuten prüfen

Viele Unternehmen erhalten jährlich tausende Euro zurück. Prüfen Sie jetzt in nur 2 Minuten,
ob Sie förderfähig sind – inkl. direkter WZ-Code-Abfrage und einfacher Antragstellung.

Schnellrechner: Ihr individueller Erstattungsbetrag

So wissen Sie sofort, wie hoch Ihre mögliche Rückerstattung ist.



Rückwirkend für das Jahr 2025 bis ca. 0,00 €Leider können wir für diesen Betrag aus wirtschaftlichen Gründen keine Erstattung beantragen.

…unverbindlich, transparent
und ohne Risiko

Wer kann von der Rückerstattung der Energiesteuer profitieren?

Produzierendes Gewerbe

Unternehmen des produzierenden Gewerbes können von der Energie- und Stromsteuerrückerstattung profitieren. Sie haben die Möglichkeit, die gezahlten Steuern zurückzuerhalten und so ihre Kosten zu senken.

Land- und Forstwirtschaft

Betriebe der Land- und Forstwirtschaft sind berechtigt, eine Rückerstattung der Energie- und Stromsteuer zu beantragen. Dies unterstützt sie dabei, ihre Betriebskosten zu reduzieren und wettbewerbsfähig zu bleiben.

Betreiber von BHKW

Unabhängig von der Branche können Betreiber von BHKW, wie in Hotels, eine Rückerstattung der Energie- und Stromsteuer erhalten. Auch hier trägt die Maßnahme dazu bei, betroffene Branchen finanziell zu entlasten.

Prüfen Sie jetzt Ihre Förderfähigkeit – schnell und kostenlos!

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Produzierendes Gewerbe – Energiekosten senken, Wettbewerbs­fähigkeit steigern

Unternehmen des produzierenden Gewerbes verbrauchen oft große Mengen an Strom, Erdgas, Heizöl oder Flüssiggas – und zahlen dafür hohe Energiesteuern. Die Rückerstattung dieser Steuern bietet eine direkte Möglichkeit, Betriebskosten deutlich zu reduzieren.
Von Metall- und Kunststoffverarbeitung über Lebensmittelproduktion bis hin zu Maschinenbau – viele Branchen erfüllen die Voraussetzungen für die Energiesteuerrückerstattung. Mit unserer Unterstützung prüfen Sie nicht nur Ihren Anspruch, sondern stellen sicher, dass Sie die maximale Entlastung erhalten – schnell, unkompliziert und rechtssicher.

Kaffeeröster
Mähdrescher

Land- und Forstwirtschaft – Steuerentlastung für energieintensive Betriebe

Betriebe aus Landwirtschaft und Forstwirtschaft setzen für ihre Arbeit große Maschinen, Geräte und Anlagen ein – vom Traktor bis zur Trocknungsanlage. Diese verbrauchen erhebliche Energiemengen, auf die Energiesteuern anfallen. Die Rückerstattung bietet hier eine wertvolle Möglichkeit, die Betriebsausgaben zu senken und die Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Egal ob Viehhaltung, Ackerbau oder Forstbetrieb – wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, ob Ihr Betrieb förderfähig ist, und übernehmen die komplette Antragstellung. So bleibt mehr Zeit für das, was wirklich zählt: Ihre Arbeit.

BHKW-Betreiber – doppelt profitieren durch steuerliche Entlastung

Blockheizkraftwerke erzeugen gleichzeitig Strom und Wärme – oft direkt am Ort des Verbrauchs. Für den Betrieb werden jedoch Brennstoffe wie Erdgas, Heizöl oder Flüssiggas benötigt, auf die Energiesteuern erhoben werden. Betreiber können sich diese Steuern teilweise erstatten lassen und so die Wirtschaftlichkeit ihrer Anlage verbessern. Ob in Industrie, Wohnanlagen oder öffentlichen Gebäuden – wir unterstützen Sie dabei, alle steuerlichen Vorteile auszuschöpfen und Ihren Antrag digital über das Zoll-Portal einzureichen, ohne dass Sie einen eigenen ELSTER-Zugang benötigen.

Blockheizkraftwerk

Das hat sich für Sie bei der Rückerstattung der Energiesteuer verbessert

Seit 2024 hat sich die mögliche Rückerstattung auf den Stromverbrauch deutlich erhöht – in vielen Fällen sogar vervierfacht. Das bedeutet: Unternehmen, die bereits in den vergangenen Jahren von der Entlastung profitiert haben, können nun spürbar höhere Beträge zurückerhalten.

Diese Anpassung macht die Energiesteuerrückerstattung für viele Betriebe noch attraktiver und wirtschaftlich relevanter. Selbst wenn Sie in den letzten Jahren bereits einen Antrag gestellt haben, lohnt sich die Prüfung jetzt mehr denn je – auch rückwirkend.

Beispiel

Jetzt Rückerstattung berechnen und sofort Klarheit erhalten

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Rückerstattung der Energiesteuer und Energiebüro Jenninger

Das Energiebüro Jenninger ist Ihr erster Ansprechpartner wenn es um eine erfolgreiche und zielführende Rückerstattung der Energiesteuer geht. Profitieren Sie von zahlreichen Vorteilen und profitieren Sie uns noch heute von Ihrer Steuerentlastung.

Starkes Expertenteam

Über 40 erfahrene und kompetente Experten bringen ihr Wissen und ihre Energie in Ihr Projekt ein – von Anfang bis zum Abschluss

Strukturierte Abteilungen

Gut abgestimmte Abläufe und spezialisierte Abteilungen garantieren eine verlässliche und effiziente Umsetzung Ihres Projektes

Branchenweit geschätzt

Unsere Expertise wird anerkannt – wir sind Partner, Vordenker und Impulsgeber in der Fördermittelbranche und exzellent vernetzt

Durchblick im Förderdschungel

Wir navigieren nicht blind und ahnungslos aus der Ferne, sondern kennen auch die passenden Wege durch den Förderdschungel

Kostenlose Ersteinschätzung

Vor Auftragsvergabe prüfen wir unverbindlich und selbstverständlich kostenlos, ob und wie Ihr Projekt förderfähig ist

Durch uns ganz einfach und klar

Digitale und innovative Prozesse machen komplexe Förderthemen für Sie verständlich, machbar und effizient

Den Blick immer aufs Ganze gerichtet

Wir denken strategisch und vernetzt – über das einzelne Projekt hinaus. Das bringt spürbaren und nachhaltigen Erfolg

Faire Konditionen ohne Risiko

Sie gehen bei uns kein finanzielles Risiko ein – denn Transparenz und Fairness sind für uns selbst­verständlich und sichern Sie ab

Ein kleiner Einblick in unsere Erfolgsgeschichten:
Mit unseren Kunden konnten wir nicht nur die Energieeffizienz nachhaltig steigern, sondern auch wegweisende Projekte realisieren.

Logo Calvatis GmbH - ein Kunde vom Energiebüro JenningerLogo AROS - ein Kunde vom Energiebüro JenningerLogo der Stadtwerke Walldürn - ein Kunde vom Energiebüro JenningerLogo rudolf - because we care - ein Kunde vom Energiebüro JenningerLogo Quick & Clean Textilpflege GmbH - ein Kunde vom Energiebüro JenningerLogo EZU - ein Kunde vom Energiebüro JenningerLogo european aerosols - ein Kunde vom Energiebüro JenningerLogo caritas - Tauberkreis - ein Kunde vom Energiebüro Jenninger

Profitieren Sie von Ihrer Rückerstattung


Rückwirkend für das Jahr 2025 bis ca. 0,00 €Leider können wir für diesen Betrag aus wirtschaftlichen Gründen keine Erstattung beantragen.

Nachdem Sie Ihre Anfrage an uns übermittelt haben, nimmt unsere Kundenbetreuung mit Ihnen Kontakt auf, um die nächsten Schritte zu besprechen und Sie zielführend zu Ihrer Rückerstattung zu führen.

Fragen und Antworten zur Rückerstattung der Energiesteuer

Brauche ich einen ELSTER-Zugang für den Antrag?

Nein, wir übernehmen die komplette digitale Antragstellung über unser Zoll-Portal. Sie müssen keinen eigenen ELSTER-Zugang besitzen.

Kann ich die Rückerstattung rückwirkend beantragen?

Ja, Anträge können immer rückwirkend für das Vorjahr gestellt werden. Dadurch lassen sich auch bereits gezahlte Steuern aus dem Vorjahr zurückholen.

Warum lohnt sich die Prüfung auch für Unternehmen, die schon einmal beantragt haben?

Weil sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen geändert haben und die Stromerstattung 2024 bis zu viermal so hoch ausfallen kann wie bisher. Eine erneute Prüfung kann somit deutlich höhere Auszahlungen bringen.

Was ist die Energiesteuerrückerstattung?

Die Energiesteuerrückerstattung ist eine staatliche Entlastung, mit der Unternehmen gezahlte Energiesteuern auf Strom, Erdgas, Heizöl oder Flüssiggas teilweise zurückbekommen. Ziel ist es, die Energiekosten zu senken und die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.

Welche Energieträger sind förderfähig?

Förderfähig sind in der Regel Strom, Erdgas, Heizöl und Flüssiggas. Auch für Brennstoffe in Blockheizkraftwerken ist eine Erstattung möglich.

Welche Unterlagen werden benötigt?

In der Regel benötigen Sie Nachweise über Ihren Energieverbrauch (z. B. Rechnungen oder Abrechnungen), Ihren WZ-Code und ggf. technische Angaben zu Anlagen oder Prozessen.

Wer kann die Energiesteuerrückerstattung beantragen?

Berechtigt sind vor allem das produzierende Gewerbe, die Land- und Forstwirtschaft sowie Betreiber von Blockheizkraftwerken. Ob Ihr Unternehmen förderfähig ist, zeigt der kostenlose WZ-Code-Check.

Wie funktioniert der WZ-Code-Check?

Ihr Wirtschaftszweig-Code (WZ-Code) entscheidet, ob Sie Anspruch haben. Geben Sie den Code in unseren Online-Check ein und erhalten Sie innerhalb von Sekunden Klarheit über Ihre Förderfähigkeit.

Wie hoch ist die Rückerstattung?

Die Höhe richtet sich nach Ihrem Energieverbrauch und der geltenden Steuersätze. Durch aktuelle Änderungen kann sich die Erstattung bei Strom sogar vervierfachen. Unser Rechner zeigt Ihnen den genauen Betrag sofort an.

Wie lange dauert die Auszahlung?

Nach vollständiger Antragstellung beträgt die Bearbeitungszeit je nach Zollbehörde meist 4 bis 12 Wochen, in Ausnahmefällen auch länger.

Ihre Ansprechpartner

Für allgemeine Anfragen nutzen Sie bitte die Rufnummer +49 7931 56006-30, nutzen unser Kontaktformular auf der Webseite oder schreiben uns eine E-Mail an anfrage@energiebuero-jenninger.de.

Julia Dürr

Julia Dürr

Leitung Auftragsabwicklung / Kundenbetreuung

Telefon: +49 7931 56006-16
jd@energiebuero-jenninger.de
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