Wohngebäude-Neubau

Bundesförderung für effiziente Gebäude –
Neubau Wohngebäude

Neubau Wohngebäude – staatlich gefördert zum klimafreundlichen Neubau

Wir sind eingetragene

Logo Energieeffizienz Experten

Was wird gefördert?

  • der Neubau oder Erstkauf eines klimafreundlichen Wohngebäudes oder einer Eigentumswohnung in Deutschland

  • Wohngebäude, die mindestens den Effizienzhaus-Standard 40 erreichen

  • die Errichtung oder der Kauf von Gebäuden mit zertifizierter Nachhaltigkeit (QNG-PLUS oder QNG-PREMIUM)

  • alle notwendigen Bau- und Erwerbskosten inklusive Grundstücksnebenkosten (ausgenommen Grundstückskauf)

  • Planungs- und Baubegleitung durch anerkannte Experten für Energieeffizienz und – bei QNG – Nachhaltigkeit

  • Kosten für die Nachhaltigkeitszertifizierung (QNG)

  • erforderliche Nebenarbeiten und Baunebenkosten (z. B. Energieberatung, Gutachten)

  • optional: innovative Gebäudetechnik, erneuerbare Energien und Maßnahmen zur weiteren CO₂-Reduktion

Antragsberechtigt sind

  • Privatpersonen (z. B. Eigentümerinnen und Eigentümer)

  • Wohneigentumsgemeinschaften

  • Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer sowie freiberuflich Tätige

  • Unternehmen und kommunale Unternehmen

  • Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR)

  • Vermieterinnen und Vermieter

  • alle juristischen Personen des Privatrechts (z. B. Wohnungsbaugenossenschaften)

  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts (z. B. Kammern oder Verbände)

  • soziale Organisationen und Vereine

Ihre Vorteile im Überblick

Je besser der Effizienzhaus-Standard und die Nachhaltigkeit – desto höher Ihr möglicher Förderkredit.

Förderstufe

Kredit je Wohneinheit

Förderkondition

Nachhaltigkeitsbonus (QNG)

Förderstufe

Klimafreundliches Wohngebäude

Kredit je Wohneinheit

bis zu 100.000 €

Förderkondition

Effizienzhaus-Stufe 40, QNG-Anforderung*

Nachhaltigkeitsbonus (QNG)
Förderstufe

Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG-PLUS

Kredit je Wohneinheit

bis zu 150.000 €

Förderkondition

Effizienzhaus-Stufe 40, QNG-PLUS

Nachhaltigkeitsbonus (QNG)

QNG-Zertifikat erforderlich

Förderstufe

Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG-PREMIUM

Kredit je Wohneinheit

bis zu 150.000 €

Förderkondition

Effizienzhaus-Stufe 40, QNG-PREMIUM

Nachhaltigkeitsbonus (QNG)

QNG-Zertifikat erforderlich

Legende: * Treibhausgas-Grenzwerte gemäß QNG-PLUS müssen erreicht werden; keine fossile Heizung

Hinweise:

  • Der maximale Kreditbetrag steigt von 100.000 € auf 150.000 € je Wohneinheit, sobald das QNG-Zertifikat (PLUS oder PREMIUM) vorliegt.

  • Gefördert wird der Neubau oder Erstkauf, einschließlich Planungs- und Baubegleitung, QNG-Zertifizierung und sämtlicher förderfähiger Nebenkosten.

  • Keine Förderung für Grundstückskauf, Nachfinanzierungen, laufende Projekte oder Umschuldung bestehender Kredite.

Unsere Kundenbetreuung

Konditionen im Überblick

Laufzeit

Zinsbindung

Tilgungsfreie Anlaufzeit

Sollzins p. a.

Effektiver Jahreszins

Laufzeit

4–10 Jahre

Zinsbindung

10 Jahre

Tilgungsfreie Anlaufzeit

1–2 Jahre

Sollzins p. a.

Zinsgünstiger Kredit

Effektiver Jahreszins

Zinsgünstiger Kredit

Laufzeit

11–25 Jahre

Zinsbindung

10 Jahre

Tilgungsfreie Anlaufzeit

1–3 Jahre

Sollzins p. a.

Zinsgünstiger Kredit

Effektiver Jahreszins

Zinsgünstiger Kredit

Laufzeit

26–35 Jahre

Zinsbindung

10 Jahre

Tilgungsfreie Anlaufzeit

1–5 Jahre

Sollzins p. a.

Zinsgünstiger Kredit

Effektiver Jahreszins

Zinsgünstiger Kredit

Hinweise:

  • Konditionen gelten für das KfW-Programm 297/298 (Stand Juli 2024)

  • Zinsen und Konditionen können sich tagesaktuell ändern – maßgeblich ist die Zusage der KfW zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses

Endfälliges Darlehen (Laufzeit 4–10 Jahre): Sollzins p. a. 2,94 %; Effektiver Jahreszins: 2,98 %

Kostenlose und unverbindliche Beratung

Das KfW-Förderprogramm 297/298 bietet Ihnen die ideale Finanzierungslösung für Ihren klimafreundlichen Neubau von Wohngebäuden

Sie profitieren von dauerhaft günstigen Konditionen, flexiblen Laufzeiten und hohen Kreditbeträgen, die Ihnen den Bau oder Erwerb eines besonders energieeffizienten und nachhaltigen Wohngebäudes ermöglichen. Ob Neubau oder Erstkauf: Das Förderdarlehen KfW 297/298 lässt sich passgenau an Ihr Vorhaben anpassen und schafft die Basis für eine zukunftssichere, klimafreundliche Immobilie.

Mit dem KfW-Programm 297/298 finanzieren Sie nicht nur Ihre Bau- oder Erwerbskosten, sondern sichern sich auch Planungs- und Ausführungssicherheit – inklusive Förderung für Nachhaltigkeit, QNG-Zertifizierung und energetische Spitzenstandards.

Wir begleiten Sie bei Antragstellung und Abwicklung, damit Sie Ihre Fördermittel einfach, rechtssicher und ohne Mehraufwand nutzen können.

  • Effektiver Jahreszins ab 2,23 %

  • Kreditbeträge bis 150.000 € je Wohneinheit

  • Laufzeiten bis 35 Jahre, mit 1–5 Jahren tilgungsfreier Anlaufzeit

  • Annuitätendarlehen oder endfälliges Darlehen wählbar

  • Einmalige Auszahlung oder in Teilbeträgen

  • Förderfähig: Bau-/Kaufkosten, Planung, Baubegleitung, Nachhaltigkeitszertifizierung (QNG)

Wenn Bundesförderung für effiziente Gebäude, dann mit dem Energiebüro Jenninger

Starkes Expertenteam

Über 40 erfahrene und kompetente Experten bringen ihr Wissen und ihre Energie in Ihr Projekt ein – von Anfang bis zum Abschluss

Strukturierte Abteilungen

Gut abgestimmte Abläufe und spezialisierte Abteilungen garantieren eine verlässliche und effiziente Umsetzung Ihres Projektes

Branchenweit geschätzt

Unsere Expertise wird anerkannt – wir sind Partner, Vordenker und Impulsgeber in der Fördermittelbranche und exzellent vernetzt

Durchblick im Förderdschungel

Wir navigieren nicht blind und ahnungslos aus der Ferne, sondern kennen auch die passenden Wege durch den Förderdschungel

Kostenlose Ersteinschätzung

Vor Auftragsvergabe prüfen wir unverbindlich und selbstverständlich kostenlos, ob und wie Ihr Projekt förderfähig ist

Durch uns ganz einfach und klar

Digitale und innovative Prozesse machen komplexe Förderthemen für Sie verständlich, machbar und effizient

Den Blick immer aufs Ganze gerichtet

Wir denken strategisch und vernetzt – über das einzelne Projekt hinaus. Das bringt spürbaren und nachhaltigen Erfolg

Faire Konditionen ohne Risiko

Sie gehen bei uns kein finanzielles Risiko ein – denn Transparenz und Fairness sind für uns selbst­verständlich und sichern Sie ab

Fragen und Antworten zur Sanierung von Wohngebäuden (KfW 261)

Wohngebäude

Gibt es einen Tilgungszuschuss oder eine Förderung als Zuschuss im Neubau?

Nein, beim KfW-Programm 297/298 erhalten Sie einen zinsgünstigen Kredit – einen Tilgungszuschuss wie bei der Sanierung gibt es für den Neubau nicht.

Ist eine Kombination mit anderen Förderprogrammen möglich?

In vielen Fällen können regionale oder kommunale Förderprogramme zusätzlich zum KfW-Förderkredit genutzt werden. Eine Doppelförderung für dieselben Kostenpositionen ist jedoch ausgeschlossen.

Können Planungs- und Baubegleitungskosten sowie die QNG-Zertifizierung mitfinanziert werden?

Ja, diese Kosten sind als Teil der förderfähigen Gesamtkosten über den Förderkredit mitfinanzierbar.

Was wird beim klimafreundlichen Neubau mit KfW 297/298 gefördert?

Gefördert werden Neubau und Erstkauf von Wohngebäuden, alle förderfähigen Baukosten, Planung und Baubegleitung durch Energieeffizienz-Experten sowie die Kosten der Nachhaltigkeitszertifizierung (QNG).

Welche Voraussetzungen muss mein Wohngebäude für die Förderung erfüllen?

Das Gebäude muss mindestens die Effizienzhaus-Stufe 40 erreichen, darf nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt werden und – für die höchste Förderstufe – ein QNG-Zertifikat (PLUS oder PREMIUM) erhalten.

Wer kann den KfW-Förderkredit 297/298 für den klimafreundlichen Neubau beantragen?

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), Vermieter, Bauträger, Wohnungsunternehmen, Unternehmen, Freiberufler, kommunale Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Vereine und Contracting-Geber.

Wie hoch ist der maximale Förderkredit pro Wohneinheit im KfW-Programm 297/298?

Bis zu 100.000 € je Wohneinheit für die Stufe „Klimafreundliches Wohngebäude“ und bis zu 150.000 € je Wohneinheit bei Nachweis eines QNG-Zertifikats (PLUS oder PREMIUM).

Wie läuft die Antragstellung für den KfW-Förderkredit 297/298 ab?

Die Antragstellung erfolgt vor Baubeginn über einen Finanzierungspartner (z. B. Hausbank), mit Einreichung der „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) durch einen Energieeffizienz-Experten. Nach Zusage schließen Sie den Kreditvertrag ab und starten das Bauvorhaben.

So sieht ein förderfähiger Ablauf über die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude (KfW 297/298) aus

Kontakt aufnehmen und Projekt besprechen
Wir erstellen die Lebenszyklusanalyse (LCA) und die Bestätigung zum Antrag (BzA)
Sie beantragen den Förderkredit bei Ihrer Bank (mit BzA von uns)
Nach Zusage starten Sie mit dem Bauvorhaben und lassen Planung und Baubegleitung durch unsere Experten begleiten
Nach Fertigstellung reichen wir die Bestätigung nach Durchführung (BnD) ein
Kredit wird planmäßig getilgt – Sie profitieren dauerhaft von günstigen Konditionen

Jetzt kostenlose Beratung mit unseren Experten anfordern

Persönliche Angaben

Angaben zum zeitlichen Rahmen

Ich bin damit einverstanden, dass das Energiebüro Jenninger die übermittelten Daten zur Beurteilung der kostenlosen Beratung verwendet und für den Bearbeitungszeitraum speichert. Darüber hinaus erteile ich die Erlaubnis, mich über die angegebenen Kontaktdaten (Rufnummer) und/oder (E-Mail-Adresse) zu kontaktieren, um die kostenlose Beratung durchzuführen.