Nichtwohngebäude-Neubau

Bundesförderung für effiziente Gebäude –
Neubau Nichtwohngebäude (BEG NWG)

Ihre Chance auf attraktive Fördermittel:
Klimafreundlicher Neubau von Nichtwohngebäuden – mit maximaler staatlicher Unterstützung

Wir sind eingetragene

Logo Energieeffizienz Experten

Was wird gefördert?

  • Neubau und Erstkauf klimafreundlicher Nichtwohngebäude

  • Erreichung der Effizienzgebäude-Stufe 40

Förderstufen:

  • Förderstufen: Klimafreundliches Nichtwohngebäude (EH 40 + QNG-Anforderungen, ohne Zertifikat)

  • Klimafreundliches Nichtwohngebäude – mit QNG (EH 40 + QNG-Zertifikat)

Mitgefördert werden:

  • Bau- und Erwerbskosten inkl. Nebenkosten (ohne Grundstück)

  • Planung und Baubegleitung durch Energieeffizienz-Experten und Nachhaltigkeitsberater

  • Gebühren für die Nachhaltigkeitszertifizierung (QNG)

Antragsberechtigt sind

  • Privatpersonen

  • Einzelunternehmer:innen und Freiberufler:innen

  • Unternehmen, kommunale Unternehmen

  • Juristische Personen des Privatrechts (z. B. Genossenschaften)

  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts (z. B. Kammern, Verbände)

  • Soziale Organisationen, Vereine

Ihre Vorteile im Überblick

Förderstufe

Max. Kreditbetrag je m² NGF

Max. Kreditbetrag je Vorhaben

Förderstufe

Klimafreundliches Nichtwohngebäude

Max. Kreditbetrag je m² NGF

1.500 €

Max. Kreditbetrag je Vorhaben

7,5 Mio. €

Förderstufe

Klimafreundliches Nichtwohngebäude – mit QNG

Max. Kreditbetrag je m² NGF

2.000 €

Max. Kreditbetrag je Vorhaben

10 Mio. €

Legende: NGF = Netto-Grundfläche. Die Förderhöhe richtet sich nach der geplanten bzw. realisierten Gebäudefläche. Für „mit QNG“ ist ein gültiges Nachhaltigkeitszertifikat nachzuweisen.

Hinweise:

  • Für eine Förderung mit KfW 299 müssen die Grenzwerte für Treibhausgasemissionen gemäß QNG-PLUS erreicht werden und das Gebäude darf nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt werden.

  • Die maximale Förderhöhe beträgt beim klimafreundlichen Nichtwohngebäude 1.500 € / m² Netto-Grundfläche (NGF), maximal 7,5 Mio. € / Vorhaben; mit QNG-Zertifikat 2.000 € / m² NGF, maximal 10 Mio. € / Vorhaben. Der max. Kreditbetrag / m² NGF ändert sich häufig.

  • Gefördert werden Neubau oder Erstkauf eines klimafreundlichen Nichtwohngebäudes – einschließlich förderfähiger Bau- und Erwerbskosten, Planung, Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung (QNG).

  • Nicht förderfähig: Grundstückskauf, Nachfinanzierungen, laufende Projekte oder Umschuldung bestehender Kredite.

Unsere Kundenbetreuung

Konditionen im Überblick

Effektiver Jahreszins

Laufzeit

Zinsbindung

Tilgungsfreie Anlaufzeit

Auszahlung

Effektiver Jahreszins

Zinsgünstiger Kredit

Laufzeit

bis zu 30 Jahre

Zinsbindung

bis zu 10 Jahre

Tilgungsfreie Anlaufzeit

bis zu 5 Jahre

Auszahlung

In einer Summe oder in Teilbeträgen

Weitere Konditionen:

  • Kredit als Annuitätendarlehen (feste Raten, nach tilgungsfreier Zeit)

  • Auszahlung bis 12 Monate nach Zusage (Verlängerung um max. 24 Monate möglich; danach Bereitstellungsprovision)

  • Vorzeitige Rückzahlung des Gesamtkredits gegen

  • Vorfälligkeitsentschädigung möglich (keine Teiltilgungen)

  • Sicherheiten werden individuell mit dem Finanzierungspartner vereinbart

Kostenlose und unverbindliche Beratung

Das KfW-Förderprogramm 299 bietet Ihnen die ideale Finanzierungslösung für den klimafreundlichen Neubau oder Erstkauf von Nichtwohngebäuden

Sie profitieren von dauerhaft günstigen Konditionen, flexiblen Laufzeiten und hohen Kreditbeträgen, mit denen Sie Ihren Neubau oder Erstkauf eines klimafreundlichen Nichtwohngebäudes optimal finanzieren können. Ob neues Firmengebäude, Erweiterungsbau oder Gewerbeimmobilie für die öffentliche Hand:

Das KfW-Förderdarlehen 299 lässt sich passgenau an Ihr Vorhaben anpassen und schafft die Basis für eine zukunftssichere, nachhaltige und energetisch hochwertige Immobilie.

Mit dem KfW-Programm 299 finanzieren Sie nicht nur alle relevanten Bau- und Erwerbskosten, sondern sichern sich auch zusätzliche Fördermöglichkeiten wie Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung (QNG) – alles in einem zinsgünstigen Kreditpaket.

Wir begleiten Sie bei Antragstellung und Abwicklung, damit Sie Ihre Fördermittel einfach, rechtssicher und ohne Mehraufwand nutzen können.

  • Zinsgünstiger Kredit

  • Kreditbetrag bis zu 2.000 €/m² NGF, max. 10 Mio. € pro Vorhaben

  • Förderfähig: Neubau und Erstkauf klimafreundlicher Nichtwohngebäude (EH 40, QNG)

  • Zusatzförderung für Baubegleitung, Nachhaltigkeitszertifizierung (QNG)

  • Laufzeiten bis zu 30 Jahre, Zinsbindung bis zu 10 Jahre

  • Auszahlung in einer Summe oder in Teilbeträgen möglich

  • Förderung für Unternehmen, Kommunen, soziale Träger, Körperschaften, Genossenschaften und weitere Investoren

Wenn Bundesförderung für effiziente Gebäude, dann mit dem Energiebüro Jenninger

Starkes Expertenteam

Über 40 erfahrene und kompetente Experten bringen ihr Wissen und ihre Energie in Ihr Projekt ein – von Anfang bis zum Abschluss

Strukturierte Abteilungen

Gut abgestimmte Abläufe und spezialisierte Abteilungen garantieren eine verlässliche und effiziente Umsetzung Ihres Projektes

Branchenweit geschätzt

Unsere Expertise wird anerkannt – wir sind Partner, Vordenker und Impulsgeber in der Fördermittelbranche und exzellent vernetzt

Durchblick im Förderdschungel

Wir navigieren nicht blind und ahnungslos aus der Ferne, sondern kennen auch die passenden Wege durch den Förderdschungel

Kostenlose Ersteinschätzung

Vor Auftragsvergabe prüfen wir unverbindlich und selbstverständlich kostenlos, ob und wie Ihr Projekt förderfähig ist

Durch uns ganz einfach und klar

Digitale und innovative Prozesse machen komplexe Förderthemen für Sie verständlich, machbar und effizient

Den Blick immer aufs Ganze gerichtet

Wir denken strategisch und vernetzt – über das einzelne Projekt hinaus. Das bringt spürbaren und nachhaltigen Erfolg

Faire Konditionen ohne Risiko

Sie gehen bei uns kein finanzielles Risiko ein – denn Transparenz und Fairness sind für uns selbst­verständlich und sichern Sie ab

Fragen und Antworten zum Neubau und Kauf von Nichtwohngebäuden (KfW 299)

Ist auch der Erstkauf eines klimafreundlichen Nichtwohngebäudes förderfähig?

Ja, der Erstkauf eines neuen klimafreundlichen Nichtwohngebäudes ist förderfähig, wenn alle Anforderungen an Effizienz und Nachhaltigkeit nachgewiesen werden.

Kann die QNG-Zertifizierung und Baubegleitung im Rahmen von KfW 299 mitfinanziert werden?

Ja, die Kosten für die Baubegleitung durch Energieeffizienz-Experten sowie für die Nachhaltigkeitszertifizierung (QNG) sind über das Förderdarlehen KfW 299 vollständig mit finanzierbar.

Wann darf mit dem Bau oder Kauf im KfW-Programm 299 begonnen werden?

Der Bau oder Kauf darf erst nach schriftlicher Förderzusage der KfW beginnen. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist nicht förderfähig.

Was gilt als klimafreundliches Nichtwohngebäude nach KfW 299?

Ein klimafreundliches Nichtwohngebäude nach KfW 299 erreicht die Effizienzgebäudestufe 40, erfüllt die Anforderungen an Treibhausgasemissionen gemäß „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Plus (QNG Plus)“ und wird nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt.

Was ist bei der Antragstellung für KfW 299 zu beachten?

Die Antragstellung erfolgt über eine Hausbank oder einen Finanzierungspartner. Voraussetzung ist die „gewerbliche Bestätigung zum Antrag (gBzA)“, die ein Energieeffizienz-Experte ausstellt.

Welche Nebenkosten sind bei KfW 299 förderfähig?

Förderfähig sind Planungs- und Baubegleitungskosten, Kosten für die Nachhaltigkeitszertifizierung (QNG) sowie alle direkten Bau- und Erwerbskosten – ausgenommen Grundstückskosten.

Wer kann den Förderantrag für das KfW-Programm 299 stellen?

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, öffentliche Einrichtungen, Genossenschaften, Vereine und Körperschaften des öffentlichen Rechts.

Wie hoch ist die maximale Förderung pro Projekt im KfW-Programm 299?

Die maximale Förderung beträgt bis zu 2.000 € pro Quadratmeter Netto-Grundfläche (NGF) und maximal 10 Millionen Euro pro Vorhaben bei Nachweis der QNG-Zertifizierung.

So sieht ein förderfähiger Ablauf über die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude (KfW 299) aus

Kontakt aufnehmen und Projekt besprechen (Gemeinsam identifizieren wir Ihre Ziele und die Anforderungen an den klimafreundlichen Neubau)
Wir erstellen die Lebenszyklusanalyse (LCA) und die gewerbliche Bestätigung zum Antrag (gBzA) (inklusive energetischem Konzept und Förderberechnung)
Sie beantragen den Förderkredit bei Ihrer Bank (mit gBzA von uns)
Nach Zusage starten Sie mit dem Neubau oder Kauf und lassen – falls gewünscht – Planung, QNG-Nachweis und Baubegleitung durch unsere Experten durchführen
Nach Fertigstellung reichen wir die gewerbliche Bestätigung nach Durchführung (gBnD) bei Ihrer Bank ein
Kredit wird plangemäß getilgt – Sie profitieren dauerhaft von günstigen Konditionen

Optional: Bei QNG-Zertifizierung und Baubegleitung reichen wir alle erforderlichen Nachweise im gesamten Förderprozess für Sie mit ein.

Jetzt kostenlose Beratung mit unseren Experten anfordern

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Ich bin damit einverstanden, dass das Energiebüro Jenninger die übermittelten Daten zur Beurteilung der kostenlosen Beratung verwendet und für den Bearbeitungszeitraum speichert. Darüber hinaus erteile ich die Erlaubnis, mich über die angegebenen Kontaktdaten (Rufnummer) und/oder (E-Mail-Adresse) zu kontaktieren, um die kostenlose Beratung durchzuführen.