
Heizungsförderung
30% bis 70% Zuschuss vom Staat: Nutzen Sie unseren Förderservice.
Für maximale Förderung mit minimalen Aufwand.
Förderhotline
Förderanträge mit klarer Struktur
Eine erfolgreiche Heizungsförderung beginnt mit einer sauberen Prüfung der Fördervoraussetzungen. Wir analysieren Ihre Angaben, prüfen die Förderfähigkeit Ihres Vorhabens und stellen sicher, dass alle Anforderungen der KfW bzw. des BAFA erfüllt sind – nachvollziehbar und förderkonform.
Auf dieser Basis erstellen wir die erforderlichen Bestätigungen zum Antrag (BzA / gBzA) sowie die Bestätigungen nach Durchführung (BnD / gBnD). Sie erhalten eine strukturierte Begleitung durch den gesamten Prozess und vermeiden typische Fehler, die zu Verzögerungen oder Ablehnungen führen können.
Transparente Preise ohne Überaschungen
Für Wohngebäude bieten wir unsere Leistungen zum Festpreis von 295€ brutto an. Dieser umfasst die Prüfung der Fördervoraussetzungen sowie die Erstellung von BzA und BnD bei vollständiger Einreichung der erforderlichen Unterlagen.
Bei Nichtwohngebäuden erfolgt die Vergütung auf Basis von 10 % der Förderhöhe. Die Abrechnung orientiert sich an der im Rahmen der gBzA ermittelten Fördersumme. Eventueller Mehraufwand wird transparent kommuniziert und erst nach Rücksprache umgesetzt.
Heizungsförderung für Wohngebäude
Für Wohngebäude mit überwiegender Wohnnutzung übernehmen wir die strukturierte Abwicklung der Heizungsförderung – von der Prüfung der Fördervoraussetzungen bis zur Erstellung der erforderlichen Bestätigungen.

Ihr Weg zur Förderung
Bitte beachten Sie die zwingende Reihenfolge gemäß den KfW-Richtlinien:
Beauftragung der neuen Heizungsanlage
Beauftragung des Heizungsbauers mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung (Förderzusage). Dies ist zwingende Voraussetzung für die Antragstellung.
Bestätigung zum Antrag (BzA)
Wir prüfen Ihre Unterlagen und erstellen die BzA (Identifikationsnummer), damit Sie den Antrag im KfW-Portal stellen können.
Antragstellung bei der KfW
Sie reichen den Antrag im KfW-Kundenportal ein („Meine KfW“). Sie erhalten von uns hierfür eine detaillierte Anleitung.
Installation & Inbetriebnahme
Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids erfolgt der Einbau der neuen Heizung inklusive hydraulischem Abgleich.
Bestätigung nach Durchführung (BnD)
Wir erstellen den Verwendungsnachweis (BnD). Danach beantragen Sie die Auszahlung Ihres Zuschusses direkt bei der KfW.
Festpreis von 295€ brutto
Für Wohngebäude bieten wir unsere Leistungen zum Festpreis von 295€ brutto an. Dieser umfasst die Prüfung der Fördervoraussetzungen sowie die Erstellung von BzA und BnD bei vollständiger Einreichung der erforderlichen Unterlagen.
Nutzen Sie unseren Förderservice!
Laden Sie sich die folgenden Antragsunterlagen herunter und senden uns diese unterschrieben zurück. Gerne per E-Mail an: beg@energiebuero-jenninger.de, abfotografiert per WhatsApp an: +49 7931 56006-99 oder alternativ per Post.
Antragsunterlagen Heizungsförderung (Wohngebäude):
Für Wärmepumpen (PDF)Für Biomasseanlagen (PDF)Für Solarthermieanlagen (PDF)Für Wärme- / Gebäudenetze (PDF)Außerdem
Hydraulischer Abgleich (PDF)Maximaler Zuschuss – Minimaler Aufwand
Dank klarer Abläufe und fundierter Förderexpertise gelangen Sie schnell und unkompliziert zur optimalen Heizungsförderung – bei minimalem Aufwand für Sie.
Energieeffizienzexperten
Profitieren Sie von unserer Expertise: Als zertifizierter Energieeffizienzexperte wickeln wir die Heizungsförderung vollständig für Sie ab – effizient, fördersicher und von der Voraussetzungenprüfung bis zu gBzA und gBnD.
Persönliche Betreuung
Unsere Experten sind persönlich erreichbar und flexibel im Kontakt: Über unsere Förderservice-Hotline stehen wir Ihnen direkt zur Seite. Ihre Unterlagen erreichen uns unkompliziert per E-Mail, WhatsApp oder auf dem Postweg.
Sie haben Fragen zu unserem Förderservice? Rufen Sie uns an.
+49 7931 56006-60

Nutzen Sie unseren Förderrechner, um die mögliche Förderhöhe für Ihre Heizungsförderung zu errechnen
Erhalten Sie ganz unverbindlich eine konkrete Berechnung für Ihren Fall – keine Registrierung oder der gleichen erforderlich.
Jetzt unkompliziert berechnenHeizungsförderung für Nichtwohngebäude
Für Gebäude, die überwiegend (zu mehr als 50 %) für Nichtwohnzwecke genutzt werden (z. B. Gewerbe, Kommunen), gelten spezielle Anforderungen im Antragsprozess. Wir begleiten Sie sicher zum Zuschuss.

Ihr Weg zur Förderung
Bitte beachten Sie die zwingende Reihenfolge gemäß den Förderrichtlinien:
Beauftragung der neuen Heizungsanlage
Beauftragung des Heizungsbauers mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung (Förderzusage). Dies ist zwingende Voraussetzung für die Antragstellung.
Gewerbliche Bestätigung zum Antrag (gBzA)
Wir prüfen Ihre Unterlagen und erstellen die für Nichtwohngebäude notwendige gBzA, damit Sie den Antrag im KfW-Portal stellen können.
Antragstellung bei der KfW
Sie reichen den Antrag im KfW-Kundenportal ein. Sie erhalten von uns hierfür eine detaillierte Anleitung.
Installation & Inbetriebnahme
Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids erfolgt der Einbau der neuen Heizung inklusive hydraulischem Abgleich.
Gewerbliche Bestätigung nach Durchführung (gBnD)
Wir erstellen den Verwendungsnachweis (gBnD). Danach beantragen Sie die Auszahlung Ihres Zuschusses direkt bei der KfW.
Förderservice mit fairen, transparenten Konditionen
Bei Nichtwohngebäuden erfolgt die Vergütung auf Basis von 10 % der Förderhöhe, 90% verbleiben beim Kunden. Die Abrechnung orientiert sich an der im Rahmen der gBzA ermittelten voraussichtlichen Fördersumme. Eventueller Mehraufwand wird transparent kommuniziert und erst nach Rücksprache umgesetzt.
Nutzen Sie unseren Förderservice!
Digitale Abwicklung (Online-Formulare)
Nutzen Sie unsere digitale Variante, um die Abwicklung noch einfacher und effizienter zu machen.
Für Wärmepumpen (Online-Formular)Für Biomasseanlagen (Online-Formular)Für Solarthermieanlagen (Online-Formular)Für Wärme- / Gebäudenetze (Online-Formular)Außerdem
Hydraulischer Abgleich (PDF)Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme
und beantworten Ihnen gerne alle Fragen.
Heizungsförderung für Wohngebäude und Nichtwohngebäude im Überblick
Antrag im Zeitraum
Fördersatz (Grundförderung + Klimabonus)
Förderfähige Kosten 1. Wohneinheit
Beispiel-Zuschuss
21.07.2026 bis 31.01.2027
30 % + 16 % = 46 %
28.000 €
12.880 €
01.02.2027 bis 31.07.2027
30 % + 12 % = 42 %
27.250 €
11.445 €
01.08.2027 bis 31.01.2028
30 % + 8 % = 38 %
26.500 €
10.070 €
01.02.2028 bis 31.07.2028
30 % + 4 % = 34 %
25.750 €
8.755 €
01.08.2028 bis 31.01.2029
30 % + 0 % = 30 %
25.000 €
7.500 €
01.02.2029 bis 31.07.2029
30 % + 0 % = 30 %
24.250 €
7.275 €
01.08.2029 bis 31.01.2030
30 % + 0 % = 30 %
23.500 €
7.050 €
01.02.2030 bis 31.07.2030
30 % + 0 % = 30 %
22.750 €
6.825 €
ab 01.08.2030
30 % + 0 % = 30 %
22.000 €
6.600 €
Hinweise:
Seit 21.07.2026 gilt die neue BEG-Heizungsförderung. Bonus und förderfähige Kosten sinken ab Februar 2027 jedes halbe Jahr.
Die Grundförderung von 30 % erhalten alle Antragsteller, auch Vermieter. Den Klimageschwindigkeitsbonus erhalten nur selbstnutzende Eigentümer beim Austausch ausgewählter Bestandsheizungen.
Beispiel-Zuschuss: selbst bewohntes Einfamilienhaus, alte Heizung wird ersetzt, ohne Einkommensbonus, Heizungskosten mindestens in Höhe der förderfähigen Kosten. Rechnung: Fördersatz × förderfähige Kosten.
Mehrfamilienhaus: Für die 1. Wohneinheit gelten die förderfähigen Kosten aus der Tabelle. Dazu kommen für die 2. bis 6. Wohneinheit je 15.000 € und ab der 7. Wohneinheit je 8.000 €.
Einkommensbonus für selbstnutzende Eigentümer: 40 % bei einem zu versteuernden Einkommen (zvE) bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 €. Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, wird das zvE um 10.000 € reduziert. Maßgeblich ist der Durchschnitt des zvE aus dem 2. und 3. Kalenderjahr vor Antragstellung, nachgewiesen über die Einkommensteuerbescheide.
Insgesamt sind maximal 70 % Zuschuss möglich, bei einem zvE bis 30.000 € (mit Kind bis 40.000 €) bis zu 80 %.
Antrag im Zeitraum
Bis 150 m² (pauschal)
150 bis 400 m² je m²
400 bis 1.000 m² je m²
über 1.000 m² je m²
21.07.2026 bis 31.01.2027
28.000 €
197 €
118 €
79 €
01.02.2027 bis 31.07.2027
27.250 €
194 €
116 €
78 €
01.08.2027 bis 31.01.2028
26.500 €
191 €
114 €
77 €
01.02.2028 bis 31.07.2028
25.750 €
188 €
112 €
76 €
01.08.2028 bis 31.01.2029
25.000 €
185 €
110 €
75 €
01.02.2029 bis 31.07.2029
24.250 €
182 €
108 €
74 €
01.08.2029 bis 31.01.2030
23.500 €
179 €
106 €
73 €
01.02.2030 bis 31.07.2030
22.750 €
176 €
104 €
72 €
ab 01.08.2030
22.000 €
173 €
102 €
71 €
Hinweis:
Seit 21.07.2026 gilt die neue BEG-Heizungsförderung. Die förderfähigen Kosten für Nichtwohngebäude sinken ab Februar 2027 jedes halbe Jahr: pauschal um 750 €, je m² um 3 €, 2 € bzw. 1 € je nach Flächenstufe.
Fördersatz: 30 % Zuschuss auf die förderfähigen Kosten. Einkommens- und Klimageschwindigkeitsbonus gibt es nur für selbst bewohnte Wohngebäude.
Die förderfähigen Kosten richten sich nach der Nettogrundfläche. Die Stufen werden addiert: für die ersten 150 m² der Pauschalbetrag, für jeden weiteren m² der Satz der jeweiligen Flächenstufe.
Rechenbeispiel Halle mit 1.200 m² bei Antrag bis 31.01.2027: 28.000 € + 250 m² × 197 € + 600 m² × 118 € + 200 m² × 79 € = 163.850 € förderfähige Kosten, davon 30 % = 49.155 € Zuschuss.
Dieselbe Halle bei Antrag ab 01.08.2030: 140.650 € förderfähige Kosten, davon 30 % = 42.195 € Zuschuss. Wer wartet, verliert in diesem Beispiel 6.960 € Zuschuss.
Fragen und Antworten zur Heizungsförderung
Heizungsförderung für Wohngebäude
Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngebäuden stehen bei der Heizungsförderung häufig vor denselben Fragen: Wann darf der Auftrag unterschrieben werden? Welche Unterlagen werden benötigt? Und welche Schritte sind zwingend einzuhalten?
Die folgenden Fragen und Antworten greifen typische Suchanfragen rund um die Heizungsförderung für Wohngebäude auf und erklären verständlich, worauf es bei Antragstellung, Bestätigungen und Auszahlung ankommt.
Gilt der Festpreis auch bei Mehrfamilienhäusern oder mehreren Wohneinheiten?
Ja. Der Festpreis für Wohngebäude gilt unabhängig von der Anzahl der Wohneinheiten, sofern es sich um ein Wohngebäude mit überwiegender Wohnnutzung handelt und die erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht werden.
Wann darf ich den Heizungsauftrag unterschreiben, ohne die Förderung zu verlieren?
Sie dürfen den Auftrag erst unterschreiben, wenn der Vertrag eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthält, die die Förderung ausdrücklich berücksichtigt. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ohne diese Klausel kann zum vollständigen Ausschluss von der Förderung führen.
Was ist der Unterschied zwischen BzA und BnD?
Die Bestätigung zum Antrag (BzA) wird vor Beginn der Maßnahme benötigt und ist Voraussetzung für die Antragstellung im KfW-Portal.
Die Bestätigung nach Durchführung (BnD) wird nach Abschluss der Maßnahme erstellt und ist notwendig, um die Auszahlung der Fördermittel zu beantragen.
Was passiert, wenn Angaben fehlen oder sich später ändern?
Fehlende oder unklare Angaben können zu Rückfragen führen und den Prozess verzögern. Änderungen nach der Antragstellung müssen sorgfältig geprüft werden, da sie Auswirkungen auf die Förderfähigkeit haben können. Ein möglicher Mehraufwand wird transparent mit Ihnen abgestimmt.
Welche Unterlagen werden für die Erstellung der BzA benötigt?
Grundlage ist der vollständig ausgefüllte Fragebogen. Zusätzlich werden in der Regel Angaben zum Gebäude, zum Baujahr, zur Nutzung, zu den Wohneinheiten sowie die Angebots- bzw. Kostenzusammenstellung benötigt. Je vollständiger die Unterlagen, desto reibungsloser der Ablauf.
Heizungsförderung für Nichtwohngebäude
Bei Nichtwohngebäuden ergeben sich im Zusammenhang mit der Heizungsförderung oft weitergehende Fragestellungen: Wie wird die Nutzung bewertet? Welche Besonderheiten gelten für Unternehmen, Kommunen oder gemischt genutzte Gebäude?
Die folgenden Fragen und Antworten beantworten häufig gesuchte Themen zur Heizungsförderung für Nichtwohngebäude und geben Orientierung zu Ablauf, Nachweisen und förderrelevanten Anforderungen.
Können mehrere Gebäude oder Projekte gleichzeitig eingereicht werden?
Ja, mehrere Projekte oder Gebäude können parallel begleitet werden. Jedes Vorhaben wird jedoch separat geprüft und bewertet, da Förderbedingungen, Fördersummen und technische Rahmenbedingungen unterschiedlich sein können.
Wann gilt ein Gebäude als Nichtwohngebäude im Sinne der Förderung?
Ein Gebäude gilt als Nichtwohngebäude, wenn mehr als 50 % der Nutzfläche nicht dem Wohnen dient. Dazu zählen z. B. Bürogebäude, Gewerbeimmobilien, kommunale Gebäude oder gemischt genutzte Objekte mit überwiegender Nichtwohnnutzung.
Was ist eine gBzA und wann wird sie benötigt?
Die gewerbliche Bestätigung zum Antrag (gBzA) ist Voraussetzung für die Antragstellung bei Nichtwohngebäuden. Sie bestätigt, dass das geplante Vorhaben die Fördervoraussetzungen erfüllt und korrekt in das Förderportal eingebracht werden kann.
Welche Besonderheiten gibt es bei Unternehmen oder Kommunen?
Bei Nichtwohngebäuden spielen zusätzliche Faktoren wie Vorsteuerabzugsberechtigung, Nutzungskategorien, Nettogrundflächen oder Förderdeckel eine Rolle. Diese Punkte werden im Rahmen der Prüfung berücksichtigt und fließen in die Erstellung der gBzA ein.
Wie wird das Honorar bei Nichtwohngebäuden berechnet?
Die Vergütung erfolgt auf Basis von 10 % der Förderhöhe. Maßgeblich ist die im Rahmen der gBzA ermittelte voraussichtliche Fördersumme. Die Abrechnung erfolgt transparent und nachvollziehbar auf dieser Grundlage.
