
Bundesförderung für effiziente Gebäude –
Neubau Wohngebäude
Sie möchten ein neues Wohngebäude besonders energieeffizient und nachhaltig bauen oder kaufen?
Dann ist das Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude“ (KfW 297, 298) genau das Richtige. Gefördert werden Neubau und Erstkauf von klimafreundlichen Effizienzhäusern mit zinsgünstigem Kredit und hohen Förderbeträgen – inklusive attraktiver Bonusmöglichkeiten für Nachhaltigkeit und QNG-Zertifizierung.
Was wird gefördert?
der Neubau oder Erstkauf eines klimafreundlichen Wohngebäudes oder einer Eigentumswohnung in Deutschland
Wohngebäude, die mindestens den Effizienzhaus-Standard 40 erreichen
die Errichtung oder der Kauf von Gebäuden mit zertifizierter Nachhaltigkeit (QNG-PLUS oder QNG-PREMIUM)
alle notwendigen Bau- und Erwerbskosten inklusive Grundstücksnebenkosten (ausgenommen Grundstückskauf)
Planungs- und Baubegleitung durch anerkannte Experten für Energieeffizienz und – bei QNG – Nachhaltigkeit
Kosten für die Nachhaltigkeitszertifizierung (QNG)
erforderliche Nebenarbeiten und Baunebenkosten (z. B. Energieberatung, Gutachten)
optional: innovative Gebäudetechnik, erneuerbare Energien und Maßnahmen zur weiteren CO₂-Reduktion
Antragsberechtigt sind
Privatpersonen (z. B. Eigentümerinnen und Eigentümer)
Wohneigentumsgemeinschaften
Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer sowie freiberuflich Tätige
Unternehmen und kommunale Unternehmen
Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR)
Vermieterinnen und Vermieter
alle juristischen Personen des Privatrechts (z. B. Wohnungsbaugenossenschaften)
Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts (z. B. Kammern oder Verbände)
soziale Organisationen und Vereine
Ihre Vorteile im Überblick
Je besser der Effizienzhaus-Standard und die Nachhaltigkeit – desto höher Ihr möglicher Förderkredit.
Förderstufe
Kredit je Wohneinheit
Förderkondition
Nachhaltigkeitsbonus (QNG)
Klimafreundliches Wohngebäude
bis zu 100.000 €
Effizienzhaus-Stufe 40, QNG-Anforderung*
Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG-PLUS
bis zu 150.000 €
Effizienzhaus-Stufe 40, QNG-PLUS
QNG-Zertifikat erforderlich
Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG-PREMIUM
bis zu 150.000 €
Effizienzhaus-Stufe 40, QNG-PREMIUM
QNG-Zertifikat erforderlich
Legende: * Treibhausgas-Grenzwerte gemäß QNG-PLUS müssen erreicht werden; keine fossile Heizung
Hinweise:
Der maximale Kreditbetrag steigt von 100.000 € auf 150.000 € je Wohneinheit, sobald das QNG-Zertifikat (PLUS oder PREMIUM) vorliegt.
Gefördert wird der Neubau oder Erstkauf, einschließlich Planungs- und Baubegleitung, QNG-Zertifizierung und sämtlicher förderfähiger Nebenkosten.
Keine Förderung für Grundstückskauf, Nachfinanzierungen, laufende Projekte oder Umschuldung bestehender Kredite.
Unsere Kundenbetreuung
freut sich auf Ihre Anfrage und steht Ihnen jederzeit zur Verfügung, um Ihre Fragen zu beantworten
Konditionen im Überblick
Laufzeit
Zinsbindung
Tilgungsfreie Anlaufzeit
Sollzins p. a.
Effektiver Jahreszins
4–10 Jahre
10 Jahre
1–2 Jahre
Zinsgünstiger Kredit
Zinsgünstiger Kredit
11–25 Jahre
10 Jahre
1–3 Jahre
Zinsgünstiger Kredit
Zinsgünstiger Kredit
26–35 Jahre
10 Jahre
1–5 Jahre
Zinsgünstiger Kredit
Zinsgünstiger Kredit
Hinweise:
Konditionen gelten für das KfW-Programm 297/298 (Stand Juli 2024)
Zinsen und Konditionen können sich tagesaktuell ändern – maßgeblich ist die Zusage der KfW zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
Endfälliges Darlehen (Laufzeit 4–10 Jahre): Sollzins p. a. 2,94 %; Effektiver Jahreszins: 2,98 %
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Das KfW-Förderprogramm 297/298 bietet Ihnen die ideale Finanzierungslösung für Ihren klimafreundlichen Neubau von Wohngebäuden
Sie profitieren von dauerhaft günstigen Konditionen, flexiblen Laufzeiten und hohen Kreditbeträgen, die Ihnen den Bau oder Erwerb eines besonders energieeffizienten und nachhaltigen Wohngebäudes ermöglichen. Ob Neubau oder Erstkauf: Das Förderdarlehen KfW 297/298 lässt sich passgenau an Ihr Vorhaben anpassen und schafft die Basis für eine zukunftssichere, klimafreundliche Immobilie.
Mit dem KfW-Programm 297/298 finanzieren Sie nicht nur Ihre Bau- oder Erwerbskosten, sondern sichern sich auch Planungs- und Ausführungssicherheit – inklusive Förderung für Nachhaltigkeit, QNG-Zertifizierung und energetische Spitzenstandards.
Wir begleiten Sie bei Antragstellung und Abwicklung, damit Sie Ihre Fördermittel einfach, rechtssicher und ohne Mehraufwand nutzen können.
Effektiver Jahreszins ab 2,23 %
Kreditbeträge bis 150.000 € je Wohneinheit
Laufzeiten bis 35 Jahre, mit 1–5 Jahren tilgungsfreier Anlaufzeit
Annuitätendarlehen oder endfälliges Darlehen wählbar
Einmalige Auszahlung oder in Teilbeträgen
Förderfähig: Bau-/Kaufkosten, Planung, Baubegleitung, Nachhaltigkeitszertifizierung (QNG)
Wenn Bundesförderung für effiziente Gebäude, dann mit dem Energiebüro Jenninger
Starkes Expertenteam
Über 40 erfahrene und kompetente Experten bringen ihr Wissen und ihre Energie in Ihr Projekt ein – von Anfang bis zum Abschluss
Strukturierte Abteilungen
Gut abgestimmte Abläufe und spezialisierte Abteilungen garantieren eine verlässliche und effiziente Umsetzung Ihres Projektes
Branchenweit geschätzt
Unsere Expertise wird anerkannt – wir sind Partner, Vordenker und Impulsgeber in der Fördermittelbranche und exzellent vernetzt
Durchblick im Förderdschungel
Wir navigieren nicht blind und ahnungslos aus der Ferne, sondern kennen auch die passenden Wege durch den Förderdschungel
Kostenlose Ersteinschätzung
Vor Auftragsvergabe prüfen wir unverbindlich und selbstverständlich kostenlos, ob und wie Ihr Projekt förderfähig ist
Durch uns ganz einfach und klar
Digitale und innovative Prozesse machen komplexe Förderthemen für Sie verständlich, machbar und effizient
Den Blick immer aufs Ganze gerichtet
Wir denken strategisch und vernetzt – über das einzelne Projekt hinaus. Das bringt spürbaren und nachhaltigen Erfolg
Faire Konditionen ohne Risiko
Sie gehen bei uns kein finanzielles Risiko ein – denn Transparenz und Fairness sind für uns selbstverständlich und sichern Sie ab
Fragen und Antworten zur Sanierung von Wohngebäuden (KfW 261)
Wohngebäude
Gibt es einen Tilgungszuschuss oder eine Förderung als Zuschuss im Neubau?
Nein, beim KfW-Programm 297/298 erhalten Sie einen zinsgünstigen Kredit – einen Tilgungszuschuss wie bei der Sanierung gibt es für den Neubau nicht.
Ist eine Kombination mit anderen Förderprogrammen möglich?
In vielen Fällen können regionale oder kommunale Förderprogramme zusätzlich zum KfW-Förderkredit genutzt werden. Eine Doppelförderung für dieselben Kostenpositionen ist jedoch ausgeschlossen.
Können Planungs- und Baubegleitungskosten sowie die QNG-Zertifizierung mitfinanziert werden?
Ja, diese Kosten sind als Teil der förderfähigen Gesamtkosten über den Förderkredit mitfinanzierbar.
Was wird beim klimafreundlichen Neubau mit KfW 297/298 gefördert?
Gefördert werden Neubau und Erstkauf von Wohngebäuden, alle förderfähigen Baukosten, Planung und Baubegleitung durch Energieeffizienz-Experten sowie die Kosten der Nachhaltigkeitszertifizierung (QNG).
Welche Voraussetzungen muss mein Wohngebäude für die Förderung erfüllen?
Das Gebäude muss mindestens die Effizienzhaus-Stufe 40 erreichen, darf nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt werden und – für die höchste Förderstufe – ein QNG-Zertifikat (PLUS oder PREMIUM) erhalten.
Wer kann den KfW-Förderkredit 297/298 für den klimafreundlichen Neubau beantragen?
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), Vermieter, Bauträger, Wohnungsunternehmen, Unternehmen, Freiberufler, kommunale Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Vereine und Contracting-Geber.
Wie hoch ist der maximale Förderkredit pro Wohneinheit im KfW-Programm 297/298?
Bis zu 100.000 € je Wohneinheit für die Stufe „Klimafreundliches Wohngebäude“ und bis zu 150.000 € je Wohneinheit bei Nachweis eines QNG-Zertifikats (PLUS oder PREMIUM).
Wie läuft die Antragstellung für den KfW-Förderkredit 297/298 ab?
Die Antragstellung erfolgt vor Baubeginn über einen Finanzierungspartner (z. B. Hausbank), mit Einreichung der „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) durch einen Energieeffizienz-Experten. Nach Zusage schließen Sie den Kreditvertrag ab und starten das Bauvorhaben.
So sieht ein förderfähiger Ablauf über die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude (KfW 297/298) aus

