Sanierung eines Nicht-Wohngebäudes

Bundesförderung für effiziente Gebäude –
Sanierung Nichtwohngebäude

Sanierung Nichtwohngebäude – staatlich gefördert zum energieeffizienten Effizienzgebäude

Wir sind eingetragene

Logo Energieeffizienz Experten

Was wird gefördert?

Alle energetischen Maßnahmen zur Sanierung auf eine Effizienzgebäude-Stufe 70 oder besser:

  • Dämmung, Fenster, Türen, Dach, Heizungsanlage, Lüftung, Technik

  • Umfeldmaßnahmen, die unmittelbar mit der Sanierung zusammenhängenSanierung von Baudenkmalen möglich

  • Kauf eines frisch sanierten Effizienzgebäudes, wenn Sanierungskosten im Vertrag ausgewiesen sind

  • Zusätzlich: Fachplanung & Baubegleitung durch Energieeffizienz-Expert:innen, Nachhaltigkeitszertifizierung (QNG), akustische

  • Fachplanung

Voraussetzung: Gebäude mindestens 5 Jahre alt (Bauantrag/Bauanzeige)

Antragsberechtigt sind

  • Privatpersonen, Einzelunternehmer

  • Freiberuflich Tätige

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (in- und ausländisch, mehrheitlich privat)

  • Kommunale Unternehmen

  • Gemeinnützige Organisationen und Kirchen

  • Banken, Sparkassen, Genossenschaftsbanken

  • Contracting-Geber (Energiedienstleister für Nichtwohngebäude)

Ihre Vorteile im Überblick

Je besser der Effizienzhaus-Standard und die Nachhaltigkeit – desto höher Ihr möglicher Förderkredit.

Effizienzgebäude-Stufe

Tilgungszuschuss

Mit EE-/NH-Klasse

WPB-Bonus

Effizienzgebäude-Stufe

Effizienzgebäude 40

Tilgungszuschuss

20 %

Mit EE-/NH-Klasse

25 %

WPB-Bonus

+10 %

Effizienzgebäude-Stufe

Effizienzgebäude 55

Tilgungszuschuss

15 %

Mit EE-/NH-Klasse

20 %

WPB-Bonus

+10 %

Effizienzgebäude-Stufe

Effizienzgebäude 70

Tilgungszuschuss

10 %

Mit EE-/NH-Klasse

15 %

WPB-Bonus

+10 %

Effizienzgebäude-Stufe

Effizienzgebäude Denkmal

Tilgungszuschuss

5 %

Mit EE-/NH-Klasse

10 %

WPB-Bonus

+10 %

Legende: „EE-Klasse“ = Erneuerbare-Energien-Klasse, „NH-Klasse“ = Nachhaltigkeits-Klasse, „WPB“ = Worst Performing Building

Hinweise:

  • Baubegleitung & Nachhaltigkeit: 5 € / m² zusätzlich finanzierbar, 50 % Zuschuss (max. 20.000 € / Vorhaben je Bereich)

  • Max. Kreditbetrag: 2.000 € / m² NGF, max. 10 Mio. € / Vorhaben (zzgl. bis zu 10 € / m² für Baubegleitung und QNG-Zertifizierung)

Konditionen im Überblick

Laufzeit

Zinsbindung

Tilgungsfreie Anlaufzeit

Eff. Jahreszins

Laufzeit

bis 30 Jahre

Zinsbindung

bis 10 Jahre

Tilgungsfreie Anlaufzeit

1–5 Jahre

Eff. Jahreszins

Zinsgünstiger Kredit

Hinweise:

  • Zins und Sicherheiten individuell durch Hausbank

  • Auszahlung einmalig oder in Teilbeträgen (bis 36 Monate nach Zusage)

  • Vorzeitige Rückzahlung gesamt möglich (mit Vorfälligkeitsentschädigung), keine Sondertilgung von Teilbeträgen

Unsere Kundenbetreuung

Fachplanung und Baubegleitung – 50 % Zuschuss sichernu003cbru003eu003cbru003e

Die KfW fördert nicht nur Ihre energetische Sanierung, sondern auch die professionelle Fachplanung und Baubegleitung durch zertifizierte Energieeffizienz-Experten – von der technischen Planung bis zur Umsetzung und Qualitätssicherung.

Gefördert werden:

  • Erstellung der gewerblichen Bestätigung zum Antrag (gBzA)

  • Laufende Baubegleitung und Qualitätssicherung während der Sanierung

  • Abschlussbestätigung nach Durchführung (gBnD)

  • Optional: Nachhaltigkeitszertifizierung (QNG) und akustische Fachplanung

Förderbereich

Max. Kreditbetrag

Tilgungszuschuss

Förderbereich

Fachplanung & Baubegleitung

Max. Kreditbetrag

bis zu 10 € pro m² NGF, max. 40.000 € pro Vorhaben

Tilgungszuschuss

50 % (bis zu 20.000 € pro Vorhaben)

Förderbereich

Nachhaltigkeitszertifizierung

Max. Kreditbetrag

bis zu 10 € pro m² NGF, max. 40.000 € pro Vorhaben

Tilgungszuschuss

50 % (bis zu 20.000 € pro Vorhaben)

Legende: NGF = Netto-Grundfläche des Gebäudes

Hinweis:
Als offiziell gelistete Energieeffizienz-Experten übernehmen wir diese Leistungen für Sie vollständig – effizient, unabhängig und förderkonform.

Kostenlose und unverbindliche Beratung

Das KfW-Förderprogramm 263 bietet Ihnen die ideale Finanzierungslösung für die energieeffiziente Sanierung oder den Kauf eines Effizienzgebäudes (Nichtwohngebäude)

Sie profitieren von dauerhaft günstigen Konditionen, flexiblen Laufzeiten und hohen Kreditbeträgen, mit denen Sie Ihr Nichtwohngebäude umfassend energieeffizient sanieren oder ein frisch saniertes Effizienzgebäude erwerben können. Ob Komplettsanierung oder Kauf: Das KfW-Förderdarlehen 263 lässt sich passgenau an Ihr Vorhaben anpassen und ermöglicht eine wirtschaftliche Modernisierung nach neuesten energetischen Standards.

Mit dem KfW-Programm 263 finanzieren Sie nicht nur alle erforderlichen Sanierungsmaßnahmen, sondern sichern sich auch attraktive Tilgungszuschüsse – inklusive zusätzlicher Förderung für Fachplanung, Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung (QNG).

Wir begleiten Sie bei Antragstellung und Abwicklung, damit Sie Ihre Fördermittel einfach, rechtssicher und ohne Mehraufwand nutzen können.

  • Zinsgünstiger Kredit

  • Kreditbetrag bis zu 2.000 €/m² NGF, max. 10 Mio. € pro Vorhaben

  • Tilgungszuschuss zwischen 5 % und 35 % – plus bis zu 10 % WPB-Bonus möglich

  • Bonus für Fachplanung, Baubegleitung, QNG-Zertifizierung und akustische Fachplanung

  • Laufzeiten bis zu 30 Jahre, Zinsbindung bis zu 10 Jahre

  • Auszahlung in einer Summe oder in Teilbeträgen

  • Förderung ausschließlich für Nichtwohngebäude ab 5 Jahre Bestand (auch Baudenkmale)

Wenn Bundesförderung für effiziente Gebäude, dann mit dem Energiebüro Jenninger

Starkes Expertenteam

Über 40 erfahrene und kompetente Experten bringen ihr Wissen und ihre Energie in Ihr Projekt ein – von Anfang bis zum Abschluss

Strukturierte Abteilungen

Gut abgestimmte Abläufe und spezialisierte Abteilungen garantieren eine verlässliche und effiziente Umsetzung Ihres Projektes

Branchenweit geschätzt

Unsere Expertise wird anerkannt – wir sind Partner, Vordenker und Impulsgeber in der Fördermittelbranche und exzellent vernetzt

Durchblick im Förderdschungel

Wir navigieren nicht blind und ahnungslos aus der Ferne, sondern kennen auch die passenden Wege durch den Förderdschungel

Kostenlose Ersteinschätzung

Vor Auftragsvergabe prüfen wir unverbindlich und selbstverständlich kostenlos, ob und wie Ihr Projekt förderfähig ist

Durch uns ganz einfach und klar

Digitale und innovative Prozesse machen komplexe Förderthemen für Sie verständlich, machbar und effizient

Den Blick immer aufs Ganze gerichtet

Wir denken strategisch und vernetzt – über das einzelne Projekt hinaus. Das bringt spürbaren und nachhaltigen Erfolg

Faire Konditionen ohne Risiko

Sie gehen bei uns kein finanzielles Risiko ein – denn Transparenz und Fairness sind für uns selbst­verständlich und sichern Sie ab

Fragen und Antworten zur Sanierung von Nichtwohngebäuden (KfW 263)

Gibt es beim KfW-Programm 263 zusätzliche Förderboni?

Ja, für die Sanierung eines Worst Performing Buildings erhalten Sie +10 % Tilgungszuschuss. Für die Erreichung der Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse gibt es jeweils +5 % Bonus.

Können Fachplanung, Baubegleitung und QNG-Zertifizierung im KfW 263 mitgefördert werden?

Ja, diese Leistungen sind förderfähig: Jeweils bis zu 10 € pro m² NGF können finanziert werden, 50 % davon werden als Tilgungszuschuss gutgeschrieben.

Wann darf mit der Sanierung im Rahmen von KfW 263 begonnen werden?

Der Maßnahmenbeginn ist erst nach Zusage des Förderkredits zulässig. Ein vorzeitiger Beginn gefährdet die gesamte Förderung.

Was bedeutet „Effizienzgebäude-Stufe“ bei der Sanierung mit KfW 263?

Die Effizienzgebäude-Stufe gibt an, wie energieeffizient Ihr Nichtwohngebäude nach der Sanierung ist (z. B. EG 70, EG 55 oder EG 40). Je niedriger die Stufe, desto höher der Tilgungszuschuss.

Welche Gebäude sind im KfW-Programm 263 förderfähig?

Im KfW-Programm 263 sind alle Nichtwohngebäude förderfähig, die mindestens 5 Jahre alt sind – dazu zählen gewerblich, kommunal oder kirchlich genutzte Gebäude sowie Baudenkmale. Wohnwirtschaftlich genutzte Gebäude sind ausgeschlossen.

Welche Kosten sind im KfW-Programm 263 nicht förderfähig?

Nicht förderfähig sind Grundstückskosten, Umschuldungen, Nachfinanzierungen und Maßnahmen an Gebäuden zur wohnwirtschaftlichen Nutzung.

Wer stellt den Förderantrag für das KfW-Programm 263?

Der Antrag wird über Ihren Finanzierungspartner (z. B. Hausbank) eingereicht. Voraussetzung ist die Erstellung der gewerblichen Bestätigung zum Antrag (gBzA) durch einen qualifizierten Energieeffizienz-Experten – wie es unsere Energieberater sind.

Wie funktioniert der Tilgungszuschuss im KfW-Programm 263?

Nach erfolgreicher Sanierung und Einreichung der Bestätigung wird der Tilgungszuschuss direkt mit Ihrer verbleibenden Kreditschuld verrechnet. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.

Wie hoch ist der maximale Förderkredit bei der Sanierung von Nichtwohngebäuden?

Sie erhalten bis zu 2.000 € Kredit pro Quadratmeter Netto-Grundfläche (NGF), maximal 10 Millionen € pro Vorhaben. Zusätzlich können Sie bis zu 10 €/m² für Fachplanung, Baubegleitung und QNG-Zertifizierung beantragen.

So sieht ein förderfähiger Ablauf über die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Sanierung Nichtwohngebäude (KfW 263) aus

Kontakt aufnehmen und Projekt besprechen (Gemeinsam identifizieren wir Ihre Ziele und den energetischen Bedarf)
Wir erstellen die gewerbliche Bestätigung zum Antrag (gBzA) (inkl. energetischem Konzept und Förderberechnung)
Sie beantragen den Förderkredit bei Ihrer Bank (mit gBzA von uns)
Nach Zusage starten Sie mit der Sanierung und lassen Fachplanung & Baubegleitung durch unsere Experten begleiten
Nach Abschluss reichen wir die gewerbliche Bestätigung nach Durchführung (gBnD) ein
Sie erhalten den Tilgungszuschuss – die Kreditschuld wird entsprechend reduziert

Optional: Bei Nachhaltigkeits-Klasse (QNG) und Baubegleitung reichen wir alle erforderlichen Nachweise im Prozess für Sie mit ein.

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Persönliche Angaben

Angaben zum zeitlichen Rahmen

Ich bin damit einverstanden, dass das Energiebüro Jenninger die übermittelten Daten zur Beurteilung der kostenlosen Beratung verwendet und für den Bearbeitungszeitraum speichert. Darüber hinaus erteile ich die Erlaubnis, mich über die angegebenen Kontaktdaten (Rufnummer) und/oder (E-Mail-Adresse) zu kontaktieren, um die kostenlose Beratung durchzuführen.